Null-Eins-Gesetz
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Als Null-Eins-Gesetze werden in der Wahrscheinlichkeitstheorie solche Sätze bezeichnet, die besagen, dass die Wahrscheinlichkeit von Ereignissen eines bestimmten Typs entweder 0 oder 1 ist. Das heißt: Sie treten entweder „fast sicher“ ein oder sind „fast unmöglich“.<ref>Heinz Bauer: Wahrscheinlichkeitstheorie. 5. Auflage. De Gruyter, ISBN 3-11-017236-4, § 11.</ref>
Im Einzelnen werden als Null-Eins-Gesetz bezeichnet:
- Blumenthalsches Null-Eins-Gesetz
- Borelsches Null-Eins-Gesetz, siehe Borel-Cantelli-Lemma
- Kolmogorowsches Null-Eins-Gesetz
- Null-Eins-Gesetz von Hewitt-Savage
- Null-Eins-Gesetz von Orey
- Null-Eins-Gesetz von Engelbert–Schmidt
- Null-Eins-Gesetz der Prädikatenlogik erster Stufe
Literatur
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Einzelnachweise
<references />