Methyleugenol
Methyleugenol ist ein Naturstoff. Es gehört zu einer Gruppe von lipophilen Phenylpropanoiden mit einer allylischen Seitenkette, die nach Tierversuchen bei oraler Aufnahme in höherer Konzentration krebserzeugend und erbgutverändernd wirken können.<ref name="rol">Vorlage:RömppOnline</ref>
Vorkommen und Herstellung
Methyleugenol ist ein natürlicher Bestandteil – oft zusammen mit Eugenol – ätherischer Öle aus Fenchel, Rosen, verschiedenen Basilikumarten (Ocimum gratissimum, Ocimum tenuiflorum, Ocimum suave, basilicum),<ref name="Dr. Duke" /> Estragon (Artemisia dracunculus),<ref name="Dr. Duke" /> Anis, Piment (Pimenta dioica),<ref name="Dr. Duke" /> Muskatnuss (Ravensara aromatica, Myristica fragrans),<ref name="Dr. Duke" /> Gewürznelken (Syzygium aromaticum),<ref name="Dr. Duke" /> Avocado,<ref name="JSFA_1995_49" /> Bay (Pimenta racemosa)<ref name="FFJ1995" /><ref name="Dr. Duke" /> oder Lorbeer (Laurus nobilis)<ref name="Dr. Duke" />. Es findet sich auch in weiteren ätherischen Ölen, darunter in Pinienöl und Zimtöl. Synthetisches Methyleugenol wird aus Eugenol durch Methylierung hergestellt.<ref name="rol" />
Metabolisierung
Sicherheitshinweise
Da die Substanz vielfach in Teeaufgüssen festgestellt wurde, hat das Bundesinstitut für Risikobewertung 2001 auf die Dringlichkeit hingewiesen, dass in derartigen Teeerzeugnissen Methyleugenol nicht nachweisbar sein darf – insbesondere da diese Getränke häufig an Säuglinge und Kleinkinder verabreicht werden.<ref>Gehalte an Methyleugenol und Estragol in teeähnlichen Erzeugnissen (PDF; 35 kB) Stellungnahme des BgVV vom 12. November 2001.</ref>
Das Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin (BgVV) fand 2008 erhöhte Konzentrationen in Teebaumöl-haltigen Kosmetika.<ref>7. Sitzung der BfR-Kommission für kosmetische Mittel, Protokoll der Sitzung vom 19. Mai 2011 (PDF; 72 kB) Punkt 7: Ätherische Öle/Teebaumöl, S. 4f.</ref> Die IARC stufte Methyleugenol im Jahr 2013 als möglicherweise krebserzeugend ein.<ref>Vorlage:Literatur</ref>
Rechtsstatus
Die Nutzung von Methyleugenol als Aromastoff in Lebensmitteln und als Zusatz- bzw. Duftstoff in Kosmetika ist in der Europäischen Union durch die Verordnung (EG) Nr. 1334/2008 und die Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel geregelt.
Lebensmittel
In der Europäischen Union ist Methyleugenol ein Stoff, der Lebensmitteln als solcher, d. h. als Reinstoff, nicht zugesetzt werden darf. Wenn Methyleugenol von Natur aus in Aromen oder Lebensmittelzutaten mit Aromaeigenschaften vorkommt, dürfen diese Lebensmitteln zugesetzt werden. Dabei gelten für bestimmte Lebensmittelgruppen Methyleugenol-Höchstmengen, die nicht überschritten werden dürfen (vgl. Eintrag 4-Allyl-1,2-dimethoxybenzol bzw. Methyleugenol in Anhang III, Teil B der Verordnung (EG) Nr. 1334/2008).
Die Höchstmengen sind:<ref>Vorlage:EU-Verordnung.</ref>
- Milcherzeugnisse: 20 mg/kg
- Fleischzubereitungen und Fleischerzeugnisse einschließlich Geflügel und Wild: 15 mg/kg
- Fischzubereitungen und Fischerzeugnisse: 10 mg/kg
- Suppen und Saucen: 60 mg/kg
- Verzehrfertige pikante Knabbererzeugnisse: 20 mg/kg
- Alkoholfreie Getränke: 1 mg/kg
Die Höchstwerte gelten nicht, wenn ein zusammengesetztes Lebensmittel keine hinzugefügten Aromen enthält und die einzigen Lebensmittelzutaten mit Aromaeigenschaften, die hinzugefügt wurden, frische, getrocknete oder tiefgekühlte Kräuter oder Gewürze sind.
Kosmetische Mittel
In der Europäischen Union ist Methyleugenol kein Stoff, der in kosmetischen Mitteln verboten ist. Für bestimmte Arten kosmetischer Mittel wurden jedoch Höchstkonzentrationen an Methyleugenol in der gebrauchsfertigen Zubereitung festgelegt (vgl. Eintrag 1,2-Dimethoxy-4-(2-propenyl)benzol bzw. Methyleugenol (Nr. 102) in Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel).
Die Höchstkonzentrationen sind:<ref>Vorlage:EU-Verordnung.</ref>
- 0,01 % in Parfüm
- 0,004 % in Eau de Toilette
- 0,002 % in Cremeparfüm
- 0,001 % in auszuspülenden/abzuspülenden Mitteln
- 0,0002 % in sonstigen Mitteln, die auf der Haut/im Haar verbleiben, und Mundmittel.
Weblinks
- Bundesinstitut für Risikobewertung: Informationen zu Methyleugenol
Einzelnachweise
<references> <ref name="FFJ1995">Vorlage:Literatur</ref> <ref name="JSFA_1995_49">Vorlage:Literatur</ref> <ref name="Dr. Duke">Vorlage:DrDukesDB</ref> </references>