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Majestätsbeleidigung in Thailand

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Das thailändische Majestätsbeleidigungs- oder Lèse-Majesté-Gesetz (französisch, vom lateinischen Laesa maiestas) stellt beleidigende Äußerungen oder Handlungen gegenüber dem König von Thailand, der königlichen Familie und der thailändischen Monarchie unter Strafe. Verstöße können gemäß Artikel 112 des thailändischen Strafgesetzbuchs mit Gefängnisstrafen von bis zu 15 Jahren pro Tat geahndet werden.<ref name="reuters1">Vorlage:Cite book/NameVorlage:Cite book/Name: [Internetquelle: archiv-url ungültig Professor in lese majeste row.] Reuters, , archiviert vom Vorlage:IconExternal (nicht mehr online verfügbar) am Vorlage:Cite book/URL; abgerufen am 26. September 2007.Vorlage:Cite book/URLVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/Meldung2Vorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/Meldung</ref> Das thailändische Gesetz schützt auch ausländische Majestäten und Staatschefs, Beleidigungen solcher Persönlichkeiten können gemäß Artikel 133 mit bis zu 7 Jahren Gefängnis und/oder Geldstrafen bis 14.000 Baht bestraft werden.<ref name="Art133" />

Geschichte der Regelung

Die Strafbarkeit der Majestätsbeleidigung bestand unter fast 75 Bestimmungen der Drei-Siegel-Gesetzessammlung von 1804, mit grausamen Strafandrohungen. Erstmals 1900, zur Zeit der Regierung König Ramas V., wurde eine moderne Verordnung gesetzlich bestimmt. Sie galt nur in der Hauptstadt und den umliegenden sechs Provinzen (Monthon Bangkok). Die das erste moderne Strafgesetzbuch entwerfenden westlichen Berater nahmen eine am deutschen Strafrecht angelehnte Bestimmung mit auf, die den König auf seinem Staatsbesuch in Europa 1907 beeindruckt hatte. Die Strafandrohung von anfangs drei Jahren wurde im Laufe der Zeit mehrfach verschärft und im Anwendungsbereich ausgeweitet. Seit der Amtszeit des Ministerpräsidenten Thanin Kraivichien (1976–1977) liegt das Strafmaß bei 15 Jahren, was angesichts der Zustände in thailändischen Gefängnissen einem Todesurteil gleichkommt.<ref>Streckfuss, David: Truth on Trial in Thailand. Defamation, Treason, and Lèse-Majesté. London 2011, ISBN 978-0-415-67574-1</ref>

Laut Artikel 8 der seit 2007 geltenden Verfassung Thailands ist der König „sakrosankt und unverletzlich“. Laut Verfassung ist der Tatbestand der Lèse Majesté nur bei Kritik am König, an der Königin, dem Kronprinzen und dem Regenten erfüllt. Thanin, der vorher ein Richter des Obersten Gerichtshofes war, interpretierte dies als ein generelles Verbot von Kritik auch an königlichen Entwicklungsprojekten, der Institution der Monarchie, der Chakri-Dynastie und allen früheren Königen.<ref>David Streckfuss: Kings in the Age of Nations: The Paradox of Lèse-Majesté as Political Crime in Thailand. In: Comparative Studies in Society and History. Band 33, Nr. 3, S. 445–475.</ref> Die Strafe war ursprünglich auf ein Höchstmaß von sieben Jahren Gefängnis beschränkt, wurde aber auf ein Mindestmaß von drei Jahren und eine Höchststrafe von 15 Jahren verschärft. Diese schärfere Fassung gilt auch heute noch.<ref>Colum Murphy: A Tug of War for Thailand’s Soul. In: Far Eastern Economic Review. September 2006.</ref> Das Strafhöchstmaß von sieben Jahren findet jedoch Anwendung bei der Majestätsbeleidigung von ausländischen Monarchen, deren Gemahl, Thronfolger sowie Beleidigung von ausländischen Staatschefs befreundeter Nationen (Artikel 133 des thailändischen Strafgesetzbuchs).<ref name="Art133">Art. 130–134, 310–312 des thailändischen Strafgesetzbuchs. United Nations Office on Drugs and Crime, archiviert vom Vorlage:IconExternal am 22. Mai 2014; abgerufen am 22. Mai 2014 (Lua-Fehler in Modul:Multilingual, Zeile 153: attempt to index field 'data' (a nil value)): „Section 133. Whoever, defaming, insulting or threatening the Sovereign, Queen, Consort, Heir-apparent or Head of Foreign State, shall be imprisoned as from one year to seven years or fined as from two thousand to fourteen thousand Baht, or both.“</ref> Laut Amnesty International Report 2017 verhängten Militärgerichte jedoch auch Gefängnisstrafen von bis zu 60 Jahren, wenn ein Delikt mehrfach begangen wurde, selbst gegen Personen mit psychischen Krankheiten.<ref>Amnesty Report Thailand amnesty.de, abgerufen am 11. September 2018</ref>

Praxis

Gefängnisstrafen drohen sowohl Thailändern als auch Ausländern, insbesondere ausländischen Journalisten drohen zudem Ausweisungen.<ref>Thailands Thema des Jahres 2009: Lèse Majèsté (PDF; 122 kB) Mark Teufel, asienhaus.de, 2009</ref> Der Vorwurf der Majestätsbeleidigung wird dabei nicht vom König selbst oder vom Hofe erhoben, sondern wird auf Anzeige von Privatleuten (besonders oft Politikern) hin von den Polizeiorganen oder Staatsanwälten verfolgt. In der thailändischen Politik wird dies häufig benutzt, um den politischen Gegner in Misskredit zu bringen, ihm mangelnde Loyalität zum König und zu dem Staat generell zu unterstellen und seine Sympathien bei der Bevölkerung zu schmälern oder ihn ganz auszuschalten.

König Bhumibol selbst hat dazu in einer insofern mit Überraschung aufgenommenen Geburtstagsrede 2005 Folgendes gesagt:

„Wenn man sagte, der König dürfe nicht kritisiert werden, würde das bedeuten, dass der König nicht menschlich sei. […] Wenn der König keine Fehler machen kann, ist es, als würde man auf ihn herabsehen und ihn nicht als ein menschliches Wesen behandeln. Aber der König kann Fehler machen.“<ref name="wrong">Vorlage:Cite book/Name: [Internetquelle: archiv-url ungültig Royal Birthday Address: 'King Can Do Wrong'.] National Media, , archiviert vom Vorlage:IconExternal (nicht mehr online verfügbar) am Vorlage:Cite book/URL; abgerufen am 12. Juli 2008.Vorlage:Cite book/URLVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/Meldung2Vorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/Meldung</ref>

Dieser Einlass war allerdings aus aktuellem Anlass gezielt gegen den damaligen Premierminister Thaksin gerichtet<ref>https://sovereignmyth.blogspot.com/2008/09/king-can-do-wrong.html</ref>, der zu dieser Zeit versuchte, einige seiner Gegner durch Verleumdungsklagen auszuschalten. Die Tatsache, dass der König seine institutionalisierte unantastbare Rolle selbst infrage stellte, konnte insofern auch als „Angriff auf diejenigen, die für eine begrenzte Rolle des Palasts im öffentlichen Leben eintreten“, interpretiert werden.<ref>Michael K. Connors: Four Elections and a Coup D’etat: Giving Democracy a Break in Thailand. In: Australian Journal of International Affairs. Vol. 62 [2008] Nr. 4, 478-496.</ref>

Thaksins Machtfülle war am Hof seit 2001 mit Sorge beobachtet worden. Als die Far Eastern Economic Review darüber berichtete, wurde die Ausgabe in Thailand verboten, und die Bangkoker Repräsentanten des Blattes, darunter der Präsident des Foreign Correspondents’ Club, Rodney Tasker, sahen sich am 25. Februar 2002 einem Ausweisungsbeschluss gegenüber.<ref>Authorities to deport foreign reporters Committee to Protect Journalists, 25. Februar 2002</ref>

Tatsächlich nahm nach der erwähnten Rede des Königs und vor allem dem Putsch im September des darauffolgenden Jahres die Zahl der strafrechtlich verfolgten Fälle von Majestätsbeleidigung keineswegs ab, sondern stieg stark an: von jährlich sechs Fällen (vor 2005) auf einen Höhepunkt von 476 Fällen im Jahr 2010.<ref>FT, High time to concede the Thai king can do wrong, Financial Times, 20. Juli 2011 (englisch)</ref>

In Verbindung mit dem „Gesetz gegen Computerkriminalität“ von 2007 wird der Majestätsbeleidigungsparagraph zu einer erheblichen Einschränkung der Meinungsfreiheit im Internet genutzt. Das Computerkriminalitäts-Gesetz wurde im Dezember 2016 nochmals verschärft und ermöglicht der Regierung nach Ansicht von Menschenrechtsorganisationen nun eine fast uneingeschränkte Überwachung und Einschränkung der Onlinekommunikation.<ref>Thailand: Cyber Crime Act Tightens Internet Control. Human Rights Watch, 21. Dezember 2016.</ref><ref>Thailand: Computer Crime Act. Article 19, 31. Januar 2017.</ref>

Reformvorschlag

2011 bildete sich die Nitirat-Gruppe, der vor allem jüngere Jura-Dozenten der Thammasat-Universität angehören. Sie schlug vor, den Artikel 112 des Strafgesetzbuchs zu ersetzen. Dem Vorschlag zufolge sollte das Gesetz zwischen Verunglimpfungen des Monarchen einerseits und solchen gegen die Königin, den Thronfolger oder Regenten andererseits unterscheiden. Die Höchststrafe für die Beleidigung des Staatsoberhaupts sollte drei Jahre, für die anderen Personen zwei Jahre Haft betragen. Die Mindeststrafe sollte keine Freiheits-, sondern eine Geldstrafe sein. Ausdrücklich von dem Straftatbestand ausgenommen werden sollte Kritik, die eine ernsthafte politische Meinungsäußerung, nachweislich wahr oder für die Öffentlichkeit nützlich ist. Das Amt des königlichen Privatsekretärs sollte das Strafantragsrecht erhalten.<ref>Lese Mejeste Law: Nitirat scholars propose several changes. The Nation, 16. Januar 2012.</ref> Sowohl die Regierung als auch die parlamentarische Opposition lehnten den Vorschlag ab. Der Leiter der Gruppe, der Professor Worachet Pakeerut, wurde nach der Veröffentlichung der Vorschläge überfallen und zusammengeschlagen.<ref>Lèse majesté leading campaigner physically assaulted. Prachathai, 29. Februar 2012.</ref>

Beispiele

  • Der Sozialkritiker und Umweltaktivist Sulak Sivaraksa wurde seit 1984 wegen seiner Äußerungen zu Missständen und Fehlentwicklungen im Lande mehrfach der Majestätsbeleidigung bezichtigt, weshalb er sogar einige Zeit im Exil lebte. Im Oktober 2014 wurde der inzwischen 82-jährige bekennende Royalist erneut von zwei pensionierten Generälen wegen vermeintlicher Majestätsbeleidigung angezeigt, nachdem er öffentlich gezweifelt hatte, ob das legendäre „Elefantenduell“ zwischen König Naresuan und dem birmanischen Kronprinzen Ende des 16. Jahrhunderts tatsächlich stattgefunden hat.<ref>Thai academic accused of insulting long-dead king. BBC News, 20. Oktober 2014.</ref> Drei Jahre später gab die Polizei die Ermittlungen an die Militärstaatsanwaltschaft ab und Sulak wurde vor ein Militärgericht geladen. Selbst in der konservativen Bangkok Post wurde der Fall als „so absurd, dass es wehtut“ bezeichnet.<ref>Veera Prateepchaikul: Sulak lese majeste case so absurd it hurts. In: Bangkok Post (online), 16. Oktober 2017.</ref>
  • Der Hollywoodfilm Anna und der König von 1999 durfte wegen des Majestätsbeleidigungsgesetzes in Thailand weder gedreht noch veröffentlicht werden.<ref name="protlaw">Julian Gearing: A Protective Law: It's called lèse-majesté – and it is taken seriously. In: Asiaweek. Band 45, Nr. 48, 3. Dezember 1999.</ref>
  • Große öffentliche Aufmerksamkeit erregte der Fall von Ampon Tangnoppakul, der Mitte 2010 mit seinem Mobiltelefon vier den König und die Königin beleidigende Kurznachrichten an den ihm persönlich nicht bekannten Somkiat Khrongwattanasuk, Sekretär des damaligen Ministerpräsidenten Abhisit Vejjajiva, gesendet haben soll. Der 62-Jährige wurde als „Onkel SMS“ bekannt. Er wurde zu viermal fünf Jahren Haft verurteilt und starb im Mai 2012 im Gefängnis, kurz nachdem sein Berufungsantrag endgültig zurückgewiesen worden war.
  • Am 23. Januar 2013 wurde der Journalist Somyot Prueksakasemsuk zu elf Jahren Gefängnis verurteilt. Die Anklage beruhte auf zwei Artikeln, die anonym in der von Somyot herausgegebenen Zeitschrift Voice of Thaksin erschienen waren. Er wollte die Identität des Autors nicht preisgeben, deshalb machte das Gericht ihn verantwortlich. Er wurde in zwei Fällen von Majestätsbeleidigung zu jeweils fünf Jahren Haft verurteilt.
  • Der „Gelbhemden“-Anführer Sondhi Limthongkul, der oft seine Gegner der Majestätsbeleidigung bezichtigt hatte, wurde 2013 selbst desselben Delikts schuldig gesprochen und zu einer Haftstrafe von zwei Jahren verurteilt, weil er öffentlich die Aussagen seiner Gegnerin Da Torpedo wiederholt hatte (um sie dafür anzugreifen). Das Gericht entschied, dass auch das bloße Wiederholen der Aussagen den Tatbestand der Majestätsbeleidigung erfüllte.
  • Am 24. Juni 2015 verurteilte ein Gericht einen geistig kranken Mann zu drei Jahren und vier Monaten Haft, weil er 2011 eine E-Mail verschickt hatte. Das Gericht urteilte, dass nicht nachgewiesen sei, dass der Angeklagte „unfähig war, sich zu kontrollieren“.<ref name="WeGK">Psychisch kranker Mann wegen E-Mail verurteilt. In: Die Welt. 25. Juni 2015, abgerufen am 25. Juni 2015.</ref>
  • Eine der längsten für Majestätsbeleidigung verhängte Gesamtfreiheitsstrafen beträgt 30 Jahre, ausgesprochen von einem Militärgericht im August 2015 gegen einen Mann, der sechs „kritische“ Posts bei Facebook veröffentlicht hatte. Für jeden Einzelfall wurde eine Strafe von zehn Jahren verhängt, die Hälfte der Strafe wurde erlassen, weil sich der Angeklagte schuldig bekannte.<ref>Man jailed for 30 years in Thailand for insulting the monarchy on Facebook. In: The Guardian (online), 7. August 2015.</ref>

Es gibt Fälle von Ausländern, die sich öffentlich kritisch über den König und die königliche Familie äußerten oder sich lustig machten. Auch in solchen Fällen wurden Gefängnisstrafen verhängt, meist aber nach kurzer Zeit durch Begnadigung aufgehoben.

  • Der Australier Harry Nicolaides, Autor des im Selbstverlag erschienenen Romans Verisimilitude, von dem nur sieben Exemplare verkauft wurden, wurde im September 2008 am Flughafen Bangkok verhaftet. Ihm wurde Majestätsbeleidigung vorgeworfen wegen einer Passage in seinem Buch, die von einem nicht näher bezeichneten Kronprinzen handelt.<ref>Writer jailed for Thai 'insult'. BBC News, 19. Januar 2009.</ref> Er bekannte sich schuldig, wurde zu drei Jahren Haft verurteilt, aber nach einem Monat vom König begnadigt.<ref>Thailand frees Australian writer. BBC News, 21. Februar 2009.</ref>

Literatur

Einzelnachweise

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