Liste der Kulturgüter in Wallbach
Die Liste der Kulturgüter in Wallbach enthält alle Objekte in der Gemeinde Wallbach im Kanton Aargau, die gemäss der Haager Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten, dem Bundesgesetz vom 20. Juni 2014 über den Schutz der Kulturgüter bei bewaffneten Konflikten<ref name="KGSG">Bundeskanzlei: Bundesgesetz über den Schutz der Kulturgüter bei bewaffneten Konflikten, bei Katastrophen und in Notlagen (KGSG). SR 520.3. In: Systematische Rechtssammlung SR. Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, 20. Juni 2014, abgerufen am 7. September 2017 (Stand am 1. Januar 2016).</ref> sowie der Verordnung vom 29. Oktober 2014 über den Schutz der Kulturgüter bei bewaffneten Konflikten<ref name="KGSV">Bundeskanzlei: Verordnung über den Schutz der Kulturgüter bei bewaffneten Konflikten, bei Katastrophen und in Notlagen (KGSV). SR 520.31. In: Systematische Rechtssammlung SR. Schweizerischer Bundesrat, 29. Oktober 2014, abgerufen am 7. September 2017 (Stand am 1. Januar 2016).</ref> unter Schutz stehen.
Objekte der Kategorien A und B sind vollständig in der Liste enthalten, Objekte der Kategorie C fehlen zurzeit (Stand: 1. Januar 2023).
Kulturgüter
| Foto | Objekt | Kat. | Typ | Standort | Beschreibung | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Stelli | Burgus Wallbach-Stelli (Teil der spätrömischen Rheinbefestigung) KGS-Nr.: 276 |
A | F | Rheinstrasse 635221 / 269290{{#coordinates:47.57337|7.90671 |
name=Stelli, Rheinstrasse|region=CH-AG|type=building}} | Von den Grundmauern der insgesamt drei in Wallbach nachgewiesenen spätrömischen Wachtürme, wurden nur die in Stelli vollständig ausgegraben, konserviert und zum Teil rekonstruiert. Im Gegensatz zu den generell meist viel kleiner dimensionierten Türmen des DIRL war dieser burgus erheblich grösser konzipiert (17,5 × 17,5 Meter messender, quadratischer Grundriss) und wird deswegen auch als "Magazinstation" angesprochen, was auf eine primär logistische Funktion hindeutet. Die 1913 noch 0,80 bis 1,10 m hoch erhaltenen Mauern waren zwischen 2,30 und 2,38 m breit und standen auf einem durchschnittlich 0,80 m hohen Fundament. Es war damit etwas breiter als das Aufgehende und sprang auf der Innen- und auf der Aussenseite um bis zu 0,25 m vor. Am Fundamentabsatz wurden auch Reste einer Holzarmierung beobachtet, die aus vier parallel verlegten Balken bestand. Die Eckmauern waren nur noch in der nord- und südwestlichen Ecke ansatzweise vorhanden. Die Mauerschalen bestanden bis auf die Höhe des Balkenrosts aus Kalkbruch- und Quelltuffsteinen, darüber aus Quelltuff-Quadern. Aufgrund seiner Größe war der burgus auch mit einem überdachten Innen- oder Lichthof ausgestattet. Zwischenwände aus Fachwerk unterteilten das Innere des burgus in mehrere Räume. In den wohl über einfachen Leitern erreichbaren Obergeschoss befanden sich mutmasslich die Unterkünfte der Soldaten, ein Wachraum und der Zustieg zum mit Zinnen versehenen Wehrgang.
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| Wachturm Wallbach-Dorf/Haus Businger (Teil der spätrömischen Rheinbefestigung) KGS-Nr.: 11755 |
A | F | Brütschengasse 15 635131 / 267725{{#coordinates:47.55930|7.90539 |
name=Haus Businger, Brütschengasse 15|region=CH-AG|type=building}} | 1913 konnte Karl Stehlin mithilfe von Sondierungsgrabungen nachweisen, dass der in etwa Nord-Süd verlaufende Mauerzug rund 1,5 m breit und knapp 9 m lang war. Die von ihm in der Tenne und im Keller des Wohnhauses dokumentierten Mauerecken ließen den Schluss zu, dass sie zu einem massiven rechteckigen oder quadratischen Bauwerk gehörten, das eine Fläche von 5,82 X 5,82 m (innen) bzw. 8,93 m X 8,93 m (aussen) bedeckte. Das Mauerwerk — sein Kern bestand aus mit Kalkbruchsteinen und Kieselwacken durchsetztem opus caementitium — sowie die mit Sandsteinquadern verstärkten Ecken identifizierten sie eindeutig als Überreste eines spätantiken Wachturms des DIRL.
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| Sebastianskapelle | Sebastianskapelle KGS-Nr.: 15868 |
B | G | Kapellenstrasse 26.1 635059 / 267517{{#coordinates:47.557436880|7.904420952 |
name=Sebastianskapelle, Kapellstrasse|region=CH-AG|type=building}} |
Weblinks
Einzelnachweise
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