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Legist (Berufsbezeichnung)

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Im österreichischen Sprachgebrauch ist Legist (lateinisch lex = Gesetz) die Berufsbezeichnung für Juristen, die ausschließlich oder überwiegend mit dem Ausarbeiten von Gesetzes- oder Verordnungstexten betraut sind. Wesentliches Kriterium zur Unterscheidung von anderen juristischen Berufen ist, dass Legisten generelle Rechtsvorschriften erstellen und nicht individuelle (wie etwa Bescheide oder Urteile).<ref>Legistinnen und Legisten. In: Berufsbilder > Rechtliche Berufe. Jobbörse der Republik Österreich, abgerufen am 13. März 2025.</ref>

In Österreich steht die überwiegende Zahl der Legisten entweder als Vertragsbedienstete oder Beamte im Dienste der öffentlichen Hand.

Geschichte

Als Legisten bezeichnete man im Mittelalter auch jene Wissenschaftler, die sich mit dem Römischen Recht befassten, zur Unterscheidung von den Kanonisten.

Einzelnachweise

<references />

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