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Beamter (Österreich)

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Beamte sind im österreichischen öffentlich Dienst Personen, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Dienstgeber stehen. Dagegen stehen Vertragsbedienstete in einem privatrechtlichen Dienstverhältnis.

Stellung des Beamten im Sozialwesen

Personen, die sich im Staatsdienst befinden (öffentlich Bedienstete), werden in zwei Gruppen eingeteilt:

Beamte werden durch Bescheid berufen (Pragmatisierung, Verbeamtung) und sind auf Dauer mit den Angelegenheiten der öffentlichen Verwaltung betraut.<ref name="help.gv zit">zit. wörtl. help.gv: Beamter</ref> Basis des Österreichischen Beamtenwesens ist das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 (BDG, i.d.g.F.)<ref name="anm Judikatur">ausgenommen vom Beamten-Dienstrechtsgesetz: beamtete Richteramtsanwärter, Staatsanwälte, Richter, diese unterliegen den Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz</ref> für Beamte des Bundes, das Landesbeamtengesetz<ref name="LBG">Gesetz vom 15. Dezember 1978 über das Dienstrecht der Landesbeamten (Landesbeamtengesetz 1978)</ref> für die Landesbeamten, und die jeweiligen Landesgesetze für Landesebene und für die Gemeindebediensteten, sowie zahlreiche sonstige Regelungen für Beamten anderer Dienststellen der öffentlichen Verwaltung.

Beamte unterliegen einem eigenen Dienstrecht. Sie müssen die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen,<ref name="anm Univprof">ausgenommen von Voraussetzung der österreichischen Staatsbürgerschaft: Universitätsprofessoren</ref> unterliegen einer Gehorsams- und Verschwiegenheitspflicht und einer erhöhten strafrechtlichen Verantwortlichkeit sowie einem eigenen Disziplinarrecht.<ref name="help.gv zit" />

Im Bereich der Sozialversicherung sind die meisten österreichischen Beamten in der Kranken- und Unfallversicherung nach dem Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz (B-KUVG) bei der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) pflichtversichert, bestimmte (Landes- und Gemeinde)Beamte dagegen bei so genannten Krankenfürsorgeanstalten<ref>ADVOKAT Unternehmensberatung: § 2 B-KUVG (Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz), Ausnahmen von der Krankenversicherung – JUSLINE Österreich. Abgerufen am 22. Oktober 2018.</ref>. Eine Optionsmöglichkeit zu einer privaten Krankenversicherung besteht im Unterschied zu Deutschland nicht. Österreichische Beamte unterliegen nicht der Pensionsversicherung. Von der jeweiligen Dienstbehörde werden allerdings Pensionsbeiträge vom Gehalt einbehalten, die später zu einem Ruhegenuss (bei Versetzung in den Ruhestand) oder einem Versorgungsgenuss (bei Dienstunfähigkeit) führen.

Formen des Beamtentums

Bundesbeamte werden in zehn Gruppen eingeteilt (genannt ist die amtliche österreichische Berufsbezeichnung):

Geschichte des österreichischen Beamtentums

Übersichtsartikel: Geschichte des Beamtentums

Die Verwaltung des Habsburgerreiches stützte sich jahrhundertelang auf die Grundherrschaft, besonders auf Adel und Kirche. Dabei kam es manchmal zu Interessenkonflikten zwischen den kaiserlichen Anordnungen und den eigenen Wünschen. Die immer komplexer werdenden Gesetze und Vorschriften verlangten nach gut ausgebildeten Juristen und Akademikern, die meist aus dem Bürgertum kamen. Die Bezahlung der Beamten erfolgte bis in Maria Theresias Zeiten durch direkte Gebühren und Abgaben für Verwaltungstätigkeiten. Erst danach erhielten Beamte ein fixes Gehalt vom Staat und durften sonst keine Einkünfte haben.<ref>siehe Der öffentliche Dienst in Öst. pdf des BKA 2003</ref><ref>Edgar Wojta, Zäsuren in der Entwicklung..., Diplomarbeit 2012 PDF auf univie.ac.at</ref>

Die Geschichte des modernen österreichischen Beamtentums beginnt ungefähr ab dem ersten Drittel des 18. Jahrhunderts. Meilensteine waren das Jahrzehnt von 1780 bis 1790 (Reformen Kaiser Josephs II.Hirtenbrief von 1783), sodann der Vormärz, das Jahr 1873 (erstes umfassendes Rang- und Besoldungssystem) und das Jahr 1914 (Dienstpragmatik).

In der Gegenwart wird das österreichische Berufsbeamtentum kontrovers diskutiert.
Manche Stimmen meinen, zunehmende Ausgliederungen von Agenden aus der staatlichen Verwaltung (staatliche Unternehmen), Restriktionen bei der Pragmatisierung und dienst- und pensionsrechtliche Nivellierungen würden das österreichische Beamtentum, dem heute noch in manchen Nachfolgestaaten der k.u.k.-Monarchie nachgetrauert werde und das in diesem Vielvölkerstaat ein Integrationsinstrument ersten Ranges gewesen sei, bis zur Unkenntlichkeit entstellen.
Auch die allgemeine Vermengung von Beamtenwesen und Privatwirtschaft wird kritisch gesehen.<ref name="WKÖ">Wirtschaftskammer Österreich (Hrsg.): Beamtendienstrecht 1979, Vertragsbedienstetengesetz 1948, Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz, Land und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz. 2009 (<templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Vorlage:Webarchiv/Wartung/TodayDer Wert des Parameters archive-today muss ein Datum der Form YYYYMMDD oder Zeitstempel der Form YYYY.MM.DD-hhmmss bzw. YYYYMMDDhhmmss sein. [abgerufen am 27. Dezember 2010])., link auf pdf.</ref>

Stellung am Arbeitsmarkt

Volkswirtschaftlich werden Beamte – als eine der grundlegenden Beschäftigungsformen – mit den Angestellten und Vertragsbediensteten in eine Gruppe neben den Arbeitern gerechnet.

In Österreich gibt es heute etwa rund 200.000 Beamte (2013: 206.486). Das entspricht 2,5 % der Bevölkerung (2013; Bemessung präzise: Wohnbevölkerung in Privathaushalten), und 6 % der Arbeitnehmer (2013: 5,7 % von 3,6 Mio. unselbständig Erwerbstätigen; 4,9 % von 4,4 Mio. Erwerbstätigen insgesamt).<ref name="statistik.at lohnst">Lohnsteueraufkommen stieg 2013 um 4,8 %, Bruttobezüge nahmen um 2,9 % zu. Pressemitteilung Statistik Austria, 10.902-211/14, 12. November 2014, Tabelle 2: Lohnsteuerpflichtige 2013 nach sozialer Stellung und Bruttobezugsstufen. (Die hier gegebene Zahl 4,7 % von 4,3 Mio. bezieht sich auf Erwerbspersonen nach ILO)</ref><ref name="statistik.at unselbst">Unselbständig Erwerbstätige nach beruflicher Stellung und Geschlecht seit 1994. Statistik Austria, statistik.at (Tabelle) – die Zahl der Lohnsteuerpflichtigen weicht etwas von der volkswirtschaftlichen Zahl ab.</ref>

Im Dienst des Bundes stehen dabei 75.000 Beamte (2013: 75.053),<ref name="oeffentlicherdienst"><templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Beamtinnen und Beamte, Vertragsbedienstete. (Memento vom 9. Oktober 2014 im Internet Archive) Bundeskanzleramt, oeffentlicherdienst.gv.at > Das Bundespersonal (abgerufen am 21. Februar 2015).</ref> das ist ein Anteil von einem Drittel (2013: 36,3 %). Gegenüber den Vertragsbediensteten ist der Anteil durch den Pragmatisierungsstopp von 1997<ref> Pragmatisierungsstopp; Beamtenplanstellen in den Stellenplänen 1998 und 1999, Gfz. 466/14-III/C/97, Rundschreiben Nr. 27/1997 (auf bmbf.gv.at)</ref> und November 2003<ref name="derstandard">OECD: Österreichische Beamtenzahl im hinteren Mittelfeld. In: Der Standard. online, 3. Juni 2008.</ref> gesunken (2003 noch 66 % Beamte, 2013: 57,8 % in Vollbeschäftigtenäquivalenten VBÄ),<ref>Der Grund dieser Rechnung ist, dass einige Berufsgruppen wie im Exekutivdienst, dem Militärischen Dienst oder bei Richtern und Staatsanwälten keine direkte Vergleichsbasis zum öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis besteht. Angabe Beamtinnen und Beamte, Vertragsbedienstete. oeffentlicherdienst.gv.at.</ref> ebenso die Gesamtzahl der Bundesbediensteten (2003 noch 150.135).<ref name="oeffentlicherdienst" />

Finanziell gehört die Beamtenschaft zu den Besserverdienern, das Bruttojahreseinkommen beträgt etwa 50.730 € bei den Beamten (Median, 2012; Arbeitnehmer gesamt: 25.370 €).<ref name="statistik.at eink">Bruttojahreseinkommen von Frauen und Männern nach sozialer Stellung 2012, statistik.at (Tabelle).</ref> Unter allen grundlegenden Beschäftigungsgruppen ist jene der Beamten die mit der niedrigsten Einkommensschere zwischen Männern und Frauen, die Einkommensdifferenz beträgt nur 5,5 % (2013: Männer 51.940, Frauen 49.090 durchschnittlich), was primär daran liegt, dass die ranghöchste Beamtenschaft noch männerdominiert ist.<ref name="statistik.at eink" /> 35.000 Beamte verdienen über 70.000 €, davon 8.700 über 100.000 €, 11.500 unter 30.000 €, davon nur 2.000 unter 20.000 € (brutto, jährlich).<ref name="statistik.at lohnst" />

Siehe auch: Öffentlicher Dienst: Österreich – Zahlen und Fakten zum Arbeitsmarkt

Literatur

  • Anita Pleyer, Susanna Loibl-van Husen, Stanislav Horvat, Stefan Ritter: Beamten-Dienstrechtsgesetz. Kommentar. Linde Verlag, 2010, ISBN 978-3-7073-1344-4 (Stand 19. April 2010, inkl. 2. Dienstrechts-Novelle 2009).
  • Karl Megner: Beamtenmetropole Wien 1500–1938. Bausteine zu einer Sozialgeschichte der Beamten vorwiegend im neuzeitlichen Wien. Verlag Österreich, 2010, ISBN 978-3-7046-5525-7.
  • Peter D. Forgács: Der ausgelieferte Beamte. Über das Wesen der staatlichen Verwaltung. Böhlau Verlag, 2016, ISBN 978-3-205-20099-4.

Weblinks

Einzelnachweise

<references />

Vorlage:Klappleiste/Anfang Unselbständige:
Arbeiter | Angestellte und öffentlich Bedienstete: Angestellte • Freie Dienstnehmer • Vertragsbedienstete • Beamte

Selbständige und Mithelfende:
Selbständige: Gewerbliche Erwerbstätigkeit (Freies Gewerbe, Reglementiertes Gewerbe, Teilgewerbe) • Urproduktion • Freiberufliche Tätigkeit • Neue Selbständigkeit | Mithelfende Familienangehörige Vorlage:Klappleiste/Ende