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Landesbehörde für Verfassungsschutz

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In den deutschen Bundesländern besteht jeweils eine Landesbehörde für Verfassungsschutz mit der Aufgabe, mit nachrichtendienstlichen Mitteln zum Verfassungsschutz beizutragen. In sechs Ländern ist diese in Form eines Landesamts für Verfassungsschutz eingerichtet, in den zehn übrigen werden die Aufgaben des Verfassungsschutzes von einer Abteilung des Landesinnenministeriums wahrgenommen.

Historische Entwicklung und Trennungsgebot

Im Jahre 1950 wurde mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz in der Bundesrepublik erstmals ein Inlandsnachrichtendienst erschaffen, der seitdem von der Polizei organisatorisch, kompetenziell und funktionell getrennt ist. In der Folgezeit haben die Länder vom Bund unabhängige Landesämter für den Verfassungsschutz eingerichtet.

Das Trennungsgebot zwischen Polizei und Nachrichtendiensten ergibt sich ausdrücklich aus den Verfassungsschutzgesetzen des Bundes und der Länder sowie in Brandenburg und Sachsen zusätzlich aus den dortigen Landesverfassungen; ob sich aus dem Bundesstaatsprinzip des Artikel 20 Grundgesetz ein Trennungsgebot schlussfolgern lässt, ist umstritten.

Das Trennungsgebot besagt, dass für Nachrichtendienste und Polizei jeweils eigene organisatorisch voneinander getrennte Behörden geschaffen werden sollen (organisatorische Komponente), beide Einrichtungen eine unterschiedliche Aufgabenstellung haben (funktionelle Komponente) und darüber hinaus mit unterschiedlichen Befugnissen agieren (kompetenzielle Komponente). Das Trennungsgebot bedeutet nicht, dass eine Informationsweitergabe zwischen Polizei und Verfassungsschutz verboten wäre. Vielmehr ist dort, wo die jeweilige Aufgabenerfüllung das erforderlich macht, eine Zusammenarbeit der Behörden gefordert. Das gemeinsame Terrorismus-Abwehrzentrum in Berlin und die neu geschaffene Antiterrordatei sind beispielhaft für eine solche Zusammenarbeit.

Organisatorischer Aufbau

In der Bundesrepublik existieren 16 Landesbehörden und zwei Bundesbehörden für den Verfassungsschutz. Neben dem Bundesamt für den Verfassungsschutz nimmt der Militärische Abschirmdienst für den Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung die Aufgaben des Verfassungsschutzes wahr.

Die Landes- und Bundesbehörden sind voneinander getrennt und es bestehen grundsätzlich keine Weisungsbefugnisse zwischen ihnen.

Die Organisation der Landesbehörden ist unterschiedlich geregelt. Während einige Länder ähnlich dem Bund ihre Verfassungsschutzbehörden als Landesämter organisieren, die dem jeweils zuständigen Innenressort unterstellt sind (z. B. Bayern, Sachsen), ist der Verfassungsschutz in anderen Ländern als Abteilung organisatorischer Bestandteil des jeweiligen Innenressorts (z. B. Brandenburg, Berlin). 2018 gliederte das Saarland sein Landesamt für Verfassungsschutz in das Saarländische Ministerium für Inneres, Bauen und Sport ein.<ref name="sz20180418">Ute Kirch: Verfassungsschutz gehört jetzt zum Innenministerium. In: saarbruecker-zeitung.de. 18. April 2018, abgerufen am 4. Februar 2021.</ref>

Aufgaben

Das BfV und die Landesbehörden für Verfassungsschutz (LfV) haben den gesetzlichen Auftrag (§ 3 BVerfSchG bzw. Landesverfassungsschutzgesetze), Informationen, insbesondere sach- und personenbezogene Auskünfte, Nachrichten und Unterlagen zu sammeln und auszuwerten über:

  • Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes und eines Landes gerichtet sind oder eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes oder ihrer Mitglieder zum Ziel haben,
  • sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten im Geltungsbereich dieses Gesetzes für eine fremde Macht,
  • Bestrebungen, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden,
  • Bestrebungen, die gegen den Gedanken der Völkerverständigung (Art. 9 Abs. 2 GG), insbesondere gegen das friedliche Zusammenleben der Völker (Art. 26 Abs. 1 GG) gerichtet sind.

Darüber hinaus beobachten einige LfV Bestrebungen und Tätigkeiten der Organisierten Kriminalität. Ferner wirken das BfV und die LfV mit

  • bei der Sicherheitsüberprüfung von Personen, denen im öffentlichen Interesse geheimhaltungsbedürftige Tatsachen, Gegenstände oder Erkenntnisse anvertraut werden, die Zugang dazu erhalten sollen oder ihn sich verschaffen können,
  • bei der Sicherheitsüberprüfung von Personen, die an sicherheitsempfindlichen Stellen von lebens- oder verteidigungswichtigen Einrichtungen beschäftigt sind oder werden sollen,
  • bei technischen Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz von im öffentlichen Interesse geheimhaltungsbedürftigen Tatsachen, Gegenständen oder Erkenntnissen gegen die Kenntnisnahme durch Unbefugte, bei der Überprüfung von Personen in sonstigen gesetzlich bestimmten Fällen.

Befugnisse/Informationserhebung

Neben der Erhebung sachbezogener offener Daten im Rahmen der Aufgabenerfüllung stehen den Landesbehörden je nach den für sie geltenden gesetzlichen Grundlagen verschiedene sog. nachrichtendienstliche Mittel zur Erhebung personenbezogener Daten zu. Bei einem nachrichtendienstlichen Mittel handelt es sich grundsätzlich um Mittel und Methoden der verdeckten Informationsbeschaffung. Dazu zählen klassischerweise:

  • Einsatz von sog. V-Männern: Der Verfassungsschutz bedient sich zur Informationserhebung sog. menschlicher Quellen, die aus der beobachteten extremistischen Szene kommen und die dort gewonnenen Informationen an die Nachrichtendienste weitergeben. Sie stehen in keinem Beschäftigungsverhältnis zur Verfassungsschutzbehörde.
  • Observationen
  • Verdeckte Ermittlungen und Befragungen
  • Verwendung von Legenden und Tarnpapieren
  • Überwachung des Fernmelde- und Postverkehrs nach dem Gesetz zu Art. 10 GG.

Diese Aufzählung ist nicht abschließend und variiert in den einzelnen Ländern und dem Bund je nach deren gesetzlichen Grundlagen.

Einzelne Länder

In den folgenden Bundesländern sind eigene Landesämter für Verfassungsschutz eingerichtet:

In folgenden Ländern ist der Verfassungsschutz eine Abteilung des Innenministeriums:<ref>Verfassungsschutzbehörden. Land Brandenburg, archiviert vom Vorlage:IconExternal; abgerufen am 6. Oktober 2023 (Adressen der Verfassungsschutzbehörden).</ref>

Personal

2024 verfügten alle 16 Landesbehörden für Verfassungsschutz über mindestens 3.873 Dienstposten.<ref name="landesvsb">Landesverfassungsschutzberichte, die Angaben variieren zwischen tatsächlichen Mitarbeitern (inkl. Teilzeitbeschäftigte), Vollzeitäquivalenten und Dienstposten (unabhängig von deren tatsächlicher Besetzung).</ref>

Name (Plan-)Stellen<ref name="landesvsb" /><ref>Bernadette Droste: Handbuch des Verfassungsschutzrechts. Boorberg, Stuttgart u. a. 2007, ISBN 978-3-415-03773-1, S. 735 f., Anhang 11: Entwicklung des Personalbestands der Verfassungsschutzbehörden von Bund und Ländern (bis 2005).</ref>
1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025
Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg 410 375 345 345 345 345 345 344 343 343 341 337 334 333 331 326 323 336 332 338 337 338 338 337 337 340 361 378 376 376 404 407 407 405 405 418
Bayerisches Landesamt für Verfassungsschutz ? ? ? 427 427 424 424 421 421 412 412 400 450 448 448 447 446 437 437 433 433 440 ? 442 442 443 541 551 552 551 575 575 575 575 577 617
Verfassungsschutz Berlin 345 304 260 259 242 253 ? ? ? ? ? 193 184 182 192 192 186 186 188 188 188 188 197 197 199 199 227 247 257 257 265 265 265 267 282 ?
Verfassungsschutz Brandenburg ? ? ? 40 63 89 90 97 95 93 95 96 99 123 121 127 125 125 122 116 109 109 105 99 94 90 86 89 93 109 119 129 128 134 153 ?
Landesamt für Verfassungsschutz Bremen 82 ? ? ? ? ? ? 87 ? 38 ? 38 ? ? 46 44 42 39 37 44 47 46 44 41 46 51 49 51 66 70 72 72 72 72 72 ?
Landesamt für Verfassungsschutz Hamburg 200 ? ? 167 162 160 149 145 138 132 125 125 135 140 140 144 144 148 148 153 154 154 153 150 150 153 169 176,5 178,5 201 207 206 207 207 207 ?
Landesamt für Verfassungsschutz Hessen 258 265 244 ? ? 230 207 ? ? ? 182 196 200 200 200 200 196 209 222 246 246 246 256 256 256 266 312 332 352 375 375 381 381 386 386 ?
Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern ? ? ? ? 93 ? ? ? ? 73 ? 72 ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? 128 ?
Verfassungsschutz Niedersachsen ? 253 248 248 248 243 238 228 228 222 220 220 227 227 227 246 244 244 262 262 267 283 284 284 288 286 286 298 298 351 351 351 354 350 353 ?
Verfassungsschutz Nordrhein-Westfalen 279 ? 295 296 308 308 303 303 303 303 303 303 374 374 374 374 374 364 338 338 338 334 335 336 338 388 425 507 515 517 514 546 556 556 553 610
Verfassungsschutz Rheinland-Pfalz 160 153 143 138 141 142 144 144 140 135 135 136 150 148 159 160 160 167 165 163 159 157 155 145 140 162 165 184 193 195 198 204 205 207 207 210
Verfassungsschutz Saarland 92 ? 81 62 ? ? ? ? ? 60 ? 70 ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? 81 ? 90
Landesamt für Verfassungsschutz Sachsen ? ? ? 68 157 188 176 198 195 202 201 202 205 209 209 203 208 ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? 220 220 220 ?
Verfassungsschutz Sachsen-Anhalt ? ? ? 30 121 115 110 ? 80 ? ? 85 ? ? ? 105 ? ? ? ? ? ? ? ? 102 101 108 109 110 111 121 120 121 121 121 ?
Verfassungsschutz Schleswig-Holstein 117 89 83 81 78 72 70 68 69 68 68 68 83 83 81 81 76 93 93 100 100 100 100 100 100 102 120 130 130 130 130 130 130 130 140 ?
Amt für Verfassungsschutz Thüringen ? 30 40 68 68 76 ? ? ? ? 77 83 ? 100 100 99 98 98 97 97 98 98 98 97 97 97 96 96 95 96 97 105 105 105 105 ?
Summe ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? 2624 ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? 3204 3473 3686 3680 3973 ?

Haushalt

2024 verfügten alle 16 Landesbehörden für Verfassungsschutz über ein Gesamtbudget von mindestens 244,0 Millionen Euro.<ref>Landesverfassungsschutzberichte</ref>

Name Budget (Mio. Euro)
2020 2021 2022 2023 2024 2025
Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg 28,9 28,8 29,0 30,2 29,2 35,5
Bayerisches Landesamt für Verfassungsschutz 42,5 44,1 43,6 44,0 44,0 47,0
Verfassungsschutz Berlin 17,6 18,5 18,7 17,8 19,2 ?
Verfassungsschutz Brandenburg<templatestyles src="FN/styles.css" /> 1 1,7 2,0 1,8 1,9 2,0 ?
Landesamt für Verfassungsschutz Bremen 5,3 5,7 5,5 6,1 6,3 ?
Landesamt für Verfassungsschutz Hamburg 20,1 21,6 21,7 21,6 21,9 21,8
Landesamt für Verfassungsschutz Hessen 32,5 33,2 33,1 36,9 37,3 ?
Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern<templatestyles src="FN/styles.css" /> 1 ? ? ? ? 1,7 1,7
Verfassungsschutz Niedersachsen 26,8 25,4 26,4 26,7 28,0 ?
Verfassungsschutz Nordrhein-Westfalen 18,9 20,4 21,7 19,8 18,8 24,0
Verfassungsschutz Rheinland-Pfalz 3,3 3,6 3,5 4,0 3,7 4,7
Verfassungsschutz Saarland ? ? ? 5,6 ? ?
Landesamt für Verfassungsschutz Sachsen ? 20,4 20,4 20,7 ?
Verfassungsschutz Sachsen-Anhalt<templatestyles src="FN/styles.css" /> 1 1,4 1,1 1,6 1,4 1,5 ?
Verfassungsschutz Schleswig-Holstein<templatestyles src="FN/styles.css" /> 1 1,1 0,9 1,4 1,2 1,3 ?
Amt für Verfassungsschutz Thüringen 7,6 7,9 8,5 8,5 8,6 ?
Summe 207,7 213,2 236,9 254,8 244,0 ?

<templatestyles src="FN/styles.css" />

1 
nur Sachmittel

Der Ansatz der jährlichen Haushaltsmittel wird überwiegend in den jeweiligen jährlichen Landesverfassungsschutzberichten angegeben, in einigen Ländern jedoch keine Personalausgaben (nur Sachmittel und Investitionen).

Literatur

  • Wolfgang Buschfort: Geheime Hüter der Verfassung. Schöningh-Verlag, Paderborn 2004, ISBN 3-506-71728-6.
  • Kay Nehm: Das nachrichtendienstliche Trennungsgebot und die neue Sicherheitsarchitektur- In: NJW, Jg. 46 (2004), S. 3289–3295.

Einzelnachweise

<references />

<templatestyles src="Erweiterte Navigationsleiste/styles legacy.css" />Vorlage:Klappleiste/Anfang

Nachrichtendienste des Bundes:

Bundesnachrichtendienst (BND) | Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) | Militärischer Abschirmdienst (MAD)

Landesämter für Verfassungsschutz in:

Baden-Württemberg | Bayern | Bremen | Hamburg | Hessen | Sachsen

Verfassungsschutzabteilungen in
den Landesinnenministerien von:

Berlin | Brandenburg | Mecklenburg-Vorpommern | Niedersachsen | Nordrhein-Westfalen | Rheinland-Pfalz | Saarland | Sachsen-Anhalt | Schleswig-Holstein | Thüringen

Vorlage:Klappleiste/Ende