Notice: Unexpected clearActionName after getActionName already called in /var/www/html/includes/context/RequestContext.php on line 338 Kraftfahrzeug – WikipediaZum Inhalt springen
Ein Kraftfahrzeug (Abkürzung: Kfz,<ref>Duden | Kfz | Rechtschreibung, Bedeutung, Definition, Herkunft. Abgerufen am 26. Januar 2022.</ref> Kfz. oder KFZ,<ref>DWDS – Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache. Abgerufen am 26. Januar 2022.</ref> selten auch fälschlicherweise KfZ), in der Schweiz und in LiechtensteinMotorfahrzeug (Mfz),<ref>Motorfahrzeug. In: TERMDAT. Bundeskanzlei, abgerufen am 20. September 2022 (Lua-Fehler in Modul:Multilingual, Zeile 153: attempt to index field 'data' (a nil value)).</ref> ist ein „durch einen Motor angetriebenes, nicht an Schienen gebundenes Fahrzeug“,<ref>Kraftfahrzeug.Duden, abgerufen am 19. Dezember 2013.</ref> das „auf dem Erdboden bewegt wird“,<ref>Nach Art. 7 Abs. 1 SVG: «Fahrzeug mit eigenem Antrieb, durch den es auf dem Erdboden unabhängig von Schienen fortbewegt wird.», vgl. Motorfahrzeug. In: TERMDAT. Bundeskanzlei, abgerufen am 20. September 2022 (Lua-Fehler in Modul:Multilingual, Zeile 153: attempt to index field 'data' (a nil value)).</ref> also ein Automobil (D/A: Kraftwagen, CH: Motorwagen), Motorrad (D: Krafträder) oder eine Zugmaschine.<ref>Der Brockhaus in einem Band. Leipzig 1994, ISBN 3-7653-1676-8.</ref> Den Verkehr aller Kraftfahrzeuge nennt man auch Kraftverkehr<ref>Kraftverkehr, der. In: duden.de. Abgerufen am 25. Januar 2021.</ref> beziehungsweise in der Schweiz Motorfahrzeugverkehr.<ref>Motorfahrzeugverkehr. In: TERMDAT. Bundeskanzlei, abgerufen am 20. September 2022 (Lua-Fehler in Modul:Multilingual, Zeile 153: attempt to index field 'data' (a nil value)).</ref>
In § 2 Nr. 1 der deutschen Fahrzeug-Zulassungsverordnung werden Kraftfahrzeuge definiert als „nicht dauerhaft spurgeführte Landfahrzeuge, die durch Maschinenkraft bewegt werden.“ Eine Ausnahme bilden dort allerdings die Fahrräder mit Hilfsantrieb (§ 63a Abs. 2 StVZO) sowie Fahrzeuge, die nicht schneller als 6 km/h fahren können (§ 16 Abs. 2 StVZO).
Schweiz
In der Schweiz ist definiert:
„Motorfahrzeug im Sinne dieses Gesetzes ist jedes Fahrzeug mit eigenem Antrieb, durch den es auf dem Erdboden unabhängig von Schienen fortbewegt wird.“
1. Kraftfahrzeug ein zur Verwendung auf Straßen bestimmtes oder auf Straßen verwendetes Fahrzeug, das durch technisch freigemachte Energie angetrieben wird und nicht an Gleise gebunden ist, auch wenn seine Antriebsenergie Oberleitungen entnommen wird;
„m) „Kraftfahrzeuge“*) ist jedes auf der Straße mit eigener Kraft verkehrende Fahrzeug mit Antriebsmotor mit Ausnahme der Motorfahrräder im Hoheitsgebiet der Vertragsparteien, die sie nicht den Krafträdern gleichgestellt haben, und mit Ausnahme der Schienenfahrzeuge; n) „Kraftfahrzeuge“*) im Sinne dieses Buchstabens sind nur die Kraftfahrzeuge, die üblicherweise auf der Straße zur Beförderung von Personen oder Gütern oder zum Ziehen von Fahrzeugen, die für die Personen- oder Güterbeförderung benutzt werden, dienen. Dieser Begriff schließt die Oberleitungsomnibusse – das heißt die mit einer elektrischen Leitung verbundenen und nicht auf Schienen fahrenden Fahrzeuge – ein. Er umfasst nicht Fahrzeuge, die auf der Straße nur gelegentlich zur Beförderung von Personen oder Gütern oder zum Ziehen von Fahrzeugen, die der Personen- oder Güterbeförderung dienen, benutzt werden, wie landwirtschaftliche Zugmaschinen; *) Der Begriff „Kraftfahrzeug“ wird in zwei verschiedenen Bedeutungen gebraucht. Wird er ohne Zusatz gebraucht, so hat er die ihm unter Buchstabe m zugeordnete Bedeutung. Wird er mit dem Zusatz „(Artikel 1 Buchstabe n)“ gebraucht, so hat er die ihm unter Buchstabe n zugeordnete Bedeutung.“
– <templatestyles src="Person/styles.css" />Art. 1 Übereinkommen über Straßenverkehrszeichen
Sonstiges
In anderen Ländern gilt meist eine analoge Definition.
Kraftfahrzeuge gelten als Straßenfahrzeuge, da die Spurführung in der Regel durch Reibung auf ebener oder unebener Fläche erreicht wird. Schienenfahrzeuge gehören trotz des motorischen Antriebs nicht zu den Kraftfahrzeugen. Entsprechende Definitionen finden sich in den verkehrsrechtlichen Gesetzen, so im deutschen Straßenverkehrsgesetz (§ 1 Abs. 2 StVG), im österreichischen Kraftfahrgesetz (§ 2 (1) Z 1 KFG) und im Schweizer Strassenverkehrsgesetz (Art. 7 SVG).
Vorlage:Hinweisbaustein
Zur einheitlichen Erfassung von Fahrzeugdaten trat am 1. Oktober 2005 das Verzeichnis zur Systematisierung von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern des Kraftfahrt-Bundesamtes in Kraft. Aufgeführt werden unter anderem EG-Fahrzeugklassen, Emissionsklassen, Fahrzeug- und Aufbauarten (national) sowie Kraftstoffarten bzw. Energiequellen.<ref>Kraftfahrt-Bundesamt: Verzeichnis zur Systematisierung von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern. 7. Ausgabe. Juni 2012, Teil A 1B.</ref> Zu den Kraftfahrzeugen zählen demnach (in Klammern die entsprechenden Abkürzungen):
Zwei- und dreirädrige sowie leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge (Kfz), EU-Fahrzeugklasse L
Kraftomnibusse (KOM) (Eng mit dem Kraftomnibus verwandt ist der Oberleitungsbus, der jedoch aufgrund seiner Abhängigkeit von einer Fahrleitung als Mischung aus Straßenbahn und Bus gilt,<ref>Winfried Reinhardt: Öffentlicher Personennahverkehr: Technik – rechts- und betriebswirtschaftliche Grundlagen. Seite 578.</ref> und daher eine Sonderstellung einnimmt. Weil er ähnlich einer Straßenbahn an eine feste Infrastruktur gebunden ist, gelten für ihn besondere gesetzliche Regelungen.)
Internationale Klassifizierung (EG-Fahrzeugklassen)
Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Siehe auch“ ist nicht vorhanden.
In der Europäischen Union sind Kraftfahrzeuge nach Artikel 4 der Verordnung (EU) 2018/858 in die Klassen M, N und O und T eingeteilt. Außerdem sind zusätzliche zweirädrige, dreirädrige und vierrädrige Kraftfahrzeuge nach Artikel 4 der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 in die Klasse L eingeteilt.
L
L1 Einspurige Kleinkrafträder
L2 Mehrspurige Kleinkrafträder
L3 Motorräder
L4 Motorräder mit Beiwagen
L5 Motordreiräder
L6 4-rädriges Leichtkraftfahrzeug
L7 4-rädriges Kraftfahrzeug (max. Nutzleistung 15 kW, Leermasse bis 400 kg, bis 550 kg für Güterbeförderung (jeweils ohne Batterien bei Elektrofahrzeugen))
Das Kraftfahrzeug besteht aus einer Vielzahl von Teilen, die in Aggregaten und selbstständigen Baugruppen zusammengefasst sind. Das mittelbare und unmittelbare Zusammenspiel aller Teile gewährleistet die ordnungsgemäße Funktion des Automobils. Zu den Hauptbaugruppen zählen:
Motor
Kraftübertragung
Fahrwerk
Karosserie oder auch Aufbau genannt
Fahrzeugelektrik/-elektronik
Motor
Motoren sind Maschinen, die durch Energieumwandlung mechanische Antriebskraft erzeugen. Im Automobilbau werden momentan vorrangig Verbrennungsmotoren eingesetzt.
Die Unterteilung der Verbrennungsmotoren erfolgt nach mehreren Gesichtspunkten:
Nachdem benzin- und dieselbetriebene Fahrzeuge lange Zeit die Automobiltechnik beherrschten, lassen gestiegenes Umweltbewusstsein und die Verteuerung sowie absehbare Verringerung der Verfügbarkeit von mineralölbasierten Kraftstoffen auch alternative Kraftstoffe sowie alternative Antriebskonzepte wieder in das Blickfeld von Automobilentwicklern und -produzenten rücken.
Alternative Kraftstoffe können sein:
Für Hubkolbenmotoren:
Kraftstoffe biogenen Ursprungs (Bioethanol, Biodiesel 1. und 2. Generation)
Autogas (schon lange im Gebrauch, rückt wieder vermehrt in den Fokus)
Die Kraftübertragung beinhaltet alle Baugruppen, die im Antriebsstrang zwischen dem Motor und den Antriebsrädern angeordnet sind. Hauptaufgaben der Kraftübertragung sind die Weiterleitung, Verteilung und Regelung/Wandlung des Drehmoments und der Drehzahl.
Als Fahrwerk versteht man die Teile des Fahrzeuges, die der Kraftübertragung vom Fahrzeugaufbau zur Straße dienen und die das Fahrverhalten eines Fahrzeuges bestimmen bzw. beeinflussen.
Die allermeisten Fahrzeuge werden mittels Rädern fortbewegt. Für Fahrzeuge, die auch im schweren Gelände bewegt werden sollen, wie bestimmte Bagger oder Kampfpanzer werden Kettenantriebe eingesetzt. Daneben gibt es exotische Fahrwerke wie den Schneckenantrieb des russischen ZIL-2906<ref>Film auf YouTube</ref> oder Fahrzeuge mit mechanischen Beinen wie den Mondospider<ref>Mondospider auf dem Burning Man Festival: Film auf YouTube</ref> oder die plumpe Walking Machine.<ref>Die Walking Machine auf dem Burning Man Festival: Film auf YouTube</ref>
Das Fahrwerk dient in seiner Gesamtheit dazu, das Kraftfahrzeug fahrbar zu machen. Neben der Möglichkeit die Fahrtrichtung zu ändern, muss das Fahrwerk auch auf unebenen Strecken den stetigen Kontakt zur Fahrbahn halten, um so Kräfte zu übertragen.
Zurzeit wird in Pkw meist und bei Bussen häufig eine Einzelradaufhängung verwendet. Bei Geländewagen und Lkw kommen nach wie vor auch Starrachsen zur Anwendung. Dort kommt vereinzelt auch noch die Blattfeder als Federelement zum Einsatz, während sonst Drehstab- und Schraubenfedern dominieren. Insbesondere bei Bussen und bei den Lkw wird jedoch vermehrt auch die Luftfederung angewendet, die eine einfache Anpassung an die Beladung ermöglicht. Beim Pkw ist die Luftfederung aus Kostengründen bislang der Oberklasse vorbehalten. Das Konzept der modernen Luftfederung wurde bereits Anfang der 1950er Jahre von Citroën als Hydropneumatik erfunden.
Als Karosserie bezeichnet man den Aufbau und die Verkleidung des Kraftfahrzeugs.
Man unterscheidet drei verschiedene Bauformen:
mittragende Bauweise
Rahmenbauweise
selbsttragende Bauweise
Bei der Rahmenbauweise bilden Karosserie und Rahmen eine eigene Einheit und werden elastisch miteinander verbunden. Diese Bauweise wird vorrangig im Lkw-Bau eingesetzt. Bei der „selbsttragenden“ Bauweise übernimmt eine versteifte Bodengruppe die Funktion des Rahmens. Der gesamte Aufbau bildet eine Einheit. Diese Bauweise wird vorrangig im Pkw-Bau eingesetzt. Bei der „mittragenden“ Bauweise ist der Rahmen mit der Karosserie über Schweiß- oder Schraubverbindungen fest verbunden.
Fahrzeugelektrik/-elektronik
Zur elektrischen Anlage des Kraftfahrzeugs gehören alle spannungsführenden Bauteile. Das sind:
Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Siehe auch“ ist nicht vorhanden.
Umweltschutz, Landschaftsschutz
Die Kraftfahrzeuge im Straßenverkehr sind der Hauptgrund für Straßenbau mit allen ihren Folgen (Flächenversiegelung, Abholzung usw.). Da es sich in der überwiegenden Mehrzahl um Fahrzeuge handelt, die mit Verbrennungsmotoren (genauer: mit der durch Verbrennungsmotoren erzeugten Kraft) angetrieben werden, ist das Kfz einer der Verursacher von Luftverschmutzung. Unter dem Gesichtspunkt des Umweltschutzes lassen sich Energiesparautos von den üblichen Kraftfahrzeugen unterscheiden, siehe 3-Liter-Auto. Dies ist besonders wichtig im Hinblick auf den Ausstoß von Kohlendioxid, das den Treibhauseffekt erzeugt.
Bestand an Personenkraftwagen nach Kraftstoffarten
808<ref name=":0">Pressemitteilung Nr. 10/2022, Der Fahrzeugbestand am 1. Januar 2022. (PDF) In: www.kba.de. Kraftfahrt-Bundesamt, 2022, archiviert vom Vorlage:IconExternal (nicht mehr online verfügbar) am 7. März 2022; abgerufen am 7. März 2022 (Keine genauen Zahlen zu Benzinern und Dieselfahrzeugen, sondern nur 2-3 stellige Genauigkeit (Siehe Zitat). Keine Zahlen zu gas-betriebenen Fahrzeugen, sondern nur Zuwächse. Wasserstoffbetriebene Fahrzeuge werden genannt - aber weitere "Sonstige Kraftstoffarten" nicht. Quelle und Zahlen für Benzin & Diesel gegebenenfalls ersetzen, wenn Tabelle beim KBA für den 1.1.2022 verfügbar ist.): „"31 Millionen Pkw wurden mit Benzin (63,9 %) und 14,8 Millionen Pkw mit Diesel (30,5 %) angetrieben." & "Flüssiggasangetriebene Pkw (-4,4 %) waren mit einem Anteil von 0,7 Prozent und erdgasangetriebene Pkw (-0,9 %) mit einem Anteil von 0,2 Prozent registriert. Der Bestand an wasserstoff-betriebenen Pkw stieg von 808 (1. Januar 2021) auf 1.211 (+49,9 %) an."“</ref><templatestyles src="FN/styles.css" /> Anm2
48.248.584
2022<ref name=":0" />
31 Mio.
14,9 Mio.
618.460
1.669.051
565.956
1.211<templatestyles src="FN/styles.css" /> Anm2
48.540.878
2023<ref>Bestand nach Umwelt-Merkmalen in Zeitreihen. Bestand an Personenkraftwagen in den Jahren 2014 bis 2023 nach ausgewählten Kraftstoffarten. In: Website des Kraftfahrt-Bundesamtes: Statistik -> Fahrzeuge -> Bestand -> Umwelt -> 2023 -> Zeitreihen -> Spalte "darunter Plug-in". Kraftfahrt-Bundesamt, Flensburg, archiviert vom Vorlage:IconExternal am 23. Mai 2023; abgerufen am 7. Januar 2024.</ref>
2025<ref>Kraftfahrt-Bundesamt - Umwelt. Bestand an Personenkraftwagen nach Kraftstoffarten am 1. Januar 2025. In: Website des Kraftfahrt-Bundesamtes: Statistik -> Fahrzeuge -> Umwelt -> Bestand an Personenkraftwagen nach Kraftstoffarten am 1. Januar 2025. Kraftfahrt-Bundesamt, Flensburg, abgerufen am 24. Juni 2025.</ref>
29.918.520
13.829.261
299.922
73.123
1.651.643
3.556.956
967.423
1.802<templatestyles src="FN/styles.css" /> Anm2
50.298.650
Ab 1. Januar 2008 nur noch angemeldete Fahrzeuge ohne vorübergehende Stilllegungen/Außerbetriebsetzungen.
Ab 1. Januar 2017 wird zusätzlich noch die Anzahl der „Hybrid Plug-in“ angegeben.
<templatestyles src="FN/styles.css" />
Anm2
Nur Wasserstoff (Brennstoffzelle)
<templatestyles src="FN/styles.css" />
Anm3
Errechnete Zahlen (Summe aller Pkw abzüglich der Summe aller vom KBA genannten Kraftstoffarten)
Österreich
Jahr (zum 31.12)
Kraftstoffart
Gesamt Pkw
Benzin (inkl. Benzin/Ethanol E85, „Flex-Fuel“)
darunter Flex-Fuel
Diesel
Elektro
Flüssiggas (inklusive bivalent)
Erdgas (inklusive bivalent)
Hybrid (Benzin/Elektro, Diesel/Elektro)
Wasserstoff (Brennstoffzelle)
2003<ref>kfz-bestand_2004.xls. (xls) In: www.statistik.at. STATISTIK AUSTRIA, archiviert vom Vorlage:IconExternal (nicht mehr online verfügbar); abgerufen am 7. März 2022.</ref>
2.168.945
1.885.228
135
4.054.308
2004<ref name="Statistik Austria 2005" />
2.087.180
2.021.743
128
78
4.109.129
2005<ref name="Statistik Austria 2005">kfz-bestand_2005.xls. (xls) In: www.statistik.at. STATISTIK AUSTRIA, archiviert vom Vorlage:IconExternal (nicht mehr online verfügbar); abgerufen am 7. März 2022.</ref>
2.127.533
2.127.533
127
131
4.156.743
2006<ref name="Statistik Austria 2007">kfz-bestand_2007.xls. (xls) In: www.statistik.at. STATISTIK AUSTRIA, archiviert vom Vorlage:IconExternal (nicht mehr online verfügbar); abgerufen am 7. März 2022.</ref>
1.983.337
2.220.804
127
707<templatestyles src="FN/styles.css" /> Anm1
4.204.969
2007<ref name="Statistik Austria 2007" />
1.960.380
2.283.302
131
1.770<templatestyles src="FN/styles.css" /> Anm1
4.245.583
2008<ref name="Statistik Austria 2008">Kfz-Bestand 2008. (PDF) In: www.statistik.at. STATISTIK AUSTRIA, archiviert vom Vorlage:IconExternal (nicht mehr online verfügbar); abgerufen am 7. März 2022.</ref>
1.957.751
2.323.016
146
33
1.381
2.592
4.284.919
2009<ref name="Statistik Austria 2009">Kfz-Bestand 2009. (PDF) In: www.statistik.at. STATISTIK AUSTRIA, archiviert vom Vorlage:IconExternal (nicht mehr online verfügbar); abgerufen am 7. März 2022.</ref>
1.972.352
2.381.906
223
57
1.847
3.559
4.359.944
2010<ref name="Statistik Austria 2010">Kfz-Bestand 2010. (PDF) In: www.statistik.at. STATISTIK AUSTRIA, archiviert vom Vorlage:IconExternal (nicht mehr online verfügbar); abgerufen am 7. März 2022.</ref>
1.988.079
2.445.506
353
88
2.209
4.792
4.441.027
2011<ref name="Statistik Austria 2011">Kfz-Bestand 2011. (PDF) In: www.statistik.at. STATISTIK AUSTRIA, archiviert vom Vorlage:IconExternal (nicht mehr online verfügbar); abgerufen am 7. März 2022.</ref>
1.997.066
2.506.511
989
125
2.670
6.060
4.513.421
2012<ref name="Statistik Austria 2013">kfz-bestand_2013.xlsx. (xlsx) In: www.statistik.at. STATISTIK AUSTRIA, archiviert vom Vorlage:IconExternal (nicht mehr online verfügbar); abgerufen am 7. März 2022.</ref>
2.001.295
6.456
2.570.124
1.389
185
3.109
8.100
0
4.584.202
2013<ref name="Statistik Austria 2013" />
2.003.699
6.397
2.621.133
2.070
251
3.651
10.504
0
4.641.308
2014<ref name="Statistik Austria 2015">kfz-bestand_2015.xlsx. (xlsx) In: www.statistik.at. STATISTIK AUSTRIA, archiviert vom Vorlage:IconExternal (nicht mehr online verfügbar); abgerufen am 7. März 2022.</ref>
2.011.104
6.380
2.663.063
3.386
280
4.262
12.823
3
4.694.921
2015<ref name="Statistik Austria 2015" />
2.019.139
6.254
2.702.922
5.032
312
4.775
15.862
6
4.748.048
2016<ref name="Statistik Austria 2017">kfz-bestand_2017_revidiert.xlsx. (xlsx) In: www.statistik.at. STATISTIK AUSTRIA, archiviert vom Vorlage:IconExternal (nicht mehr online verfügbar); abgerufen am 7. März 2022.</ref>
2.038.019
6.165
2.749.046
9.073
342
5.031
20.033
13
4.821.557
2017<ref name="Statistik Austria 2017" />
2.080.434
5.992
2.770.470
14.618
337
5.206
27.494
19
4.898.578
2018<ref name="Statistik Austria 2019">kfz-bestand_2019.xlsx. (xlsx) In: www.statistik.at. STATISTIK AUSTRIA, archiviert vom Vorlage:IconExternal (nicht mehr online verfügbar); abgerufen am 7. März 2022.</ref>
2.139.239
5.769
2.776.332
20.831
335
5.542
36.549
24
4.978.852
2019<ref name="Statistik Austria 2019" />
2.179.235
5.464
2.772.854
29.523
332
5.746
51.817
41
5.039.548
2020<ref name="Statistik Austria 2021">kfz-bestand_2021.xlsx. (xlsx) In: www.statistik.at. STATISTIK AUSTRIA, archiviert vom Vorlage:IconExternal (nicht mehr online verfügbar); abgerufen am 7. März 2022.</ref>
Die Nutzung eines Kraftfahrzeugs auf öffentlichem Grund setzt in fast allen Ländern der Welt den Besitz einer Fahrerlaubnis voraus, die mit Auflagen und Beschränkungen versehen werden kann. Ein Führerschein dokumentiert diese Erlaubnis.
Besteuerung
Im Zusammenhang mit Kraftfahrzeugen werden einige Steuern erhoben. Neben dem Zweck der Geldbeschaffung setzen Staaten dieses Instrument auch zur Verminderung der durch Kraftfahrzeuge verursachten Umweltschäden ein. Neben der verbrauchsabhängigen Mineralölsteuer gibt es die zeitbezogene Kraftfahrzeugsteuer und (seltener, z. B. in Dänemark) eine Zulassungssteuer. In Österreich gibt es auch die Normverbrauchsabgabe (NoVA), die bei der erstmaligen Zulassung eines Fahrzeugs im Land zu entrichten ist.
Institut für Land- und Seeverkehr, Fachgebiet Kraftfahrzeuge der TU Berlin (ILS Kraftfahrzeuge)
Problemfälle
Die meisten elektrisch angetriebenen Freizeit-Spaßgeräte, wie z. B. E-Boards, werden rechtlich als Kraftfahrzeuge eingeordnet. Im öffentlichen Raum dürfen sie daher nicht auf dem Gehweg oder dem Fahrradweg benützt werden, sondern müssen auf die Straße. Dort benötigen sie dann eine amtliche Zulassung, ansonsten ist ihr Gebrauch „Fahren ohne Zulassung“, was mit einer Geldbuße und Punkten in Flensburg geahndet werden kann. Bei minderjährigem „Fahrer“ kommt i. A. noch „Fahren ohne Fahrerlaubnis“ hinzu.