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Kammer

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Kammer (von altgriechisch καμάρα kamára) steht für:

Institutionen:

  • Kammer (Hofstaat), historisch die Schatzkammer bzw. die Privateinkünfte eines Herrschers, aber auch dessen daraus besoldete engere Gefolge (bspw. Kammerherr, Kammermusiker) und unmittelbare Dienerschaft (Kammerdiener usw.)
  • Hofkammer, historische Zentralbehörde einer landesherrschaftlichen Finanz- und Liegenschaftsverwaltung
  • Kriegs- und Domänenkammer als preußische Provinzialbehörde
  • Kammergericht, historisch das höchste Gericht eines Landes (auch Hofgericht), heute das oberste Berliner Gericht (Landesgericht)
  • Kammer (Gericht), ein aus mehreren Richtern bestehendes Gremium der Rechtsprechung, im Gegensatz zum allein urteilenden Amtsrichter
  • Kammer (Legislative), im Verfassungswesen eine gesetzgebende Körperschaft
  • Berufsständische Körperschaft


Kammer ist der Name folgender geographischer Objekte:


Kammer ist der Familienname folgender Personen:


Siehe auch:

Wiktionary: Kammer – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

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