Investitionsmaßnahmegesetz
Als Investitionsmaßnahmegesetz wurden in den 1990er Jahren in Deutschland Gesetze bezeichnet, mit denen der Bau von Abschnitten der Verkehrsprojekte Deutsche Einheit (VDE) unmittelbar beschlossen werden sollten.<ref name="bmv-1993">Bundesministerium für Verkehr (Hrsg.): Verkehrsprojekte Deutsche Einheit: Projekte, Planungen, Gesetze, Argumente. Bonn, August 1993, S. 37 f.</ref>
Der Gesetzgeber trat dabei an die Stelle der Planfeststellungsbehörde und war verpflichtet, an ihrer Stelle öffentliche und private Belange gegeneinander abzuwägen.<ref name="bmv-1993" /> Ein Planfeststellungsverfahren mit breiter öffentlicher Beteiligung und zahlreichen Einwendungsmöglichkeiten wurde damit umgangen.<ref name="pbde-1998">Planungsgesellschaft Bahnbau Deutsche Einheit mbH: <templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Die Schnellbahnverbindung Hannover - Berlin ( vom 30. September 2007 im Internet Archive) (PDF; 3,2 MB; 20 Seiten)</ref> Die Investitionsmaßnahmegesetze sollten dort zum Einsatz kommen, wo der Beschleunigungseffekt des Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetzes nicht ausreichen würde. Diese Ausnahmesituation musste in jedem Investitionsmaßnahmegesetz dargestellt werden.
1993 wurde das erste Investitionsmaßnahmegesetz für die Südumfahrung Stendal der Schnellfahrstrecke Hannover–Berlin beschlossen, 1994 folgte ein Gesetz für die Umgehung Wismars als Teil der Bundesautobahn 20. Ein dritter Gesetzentwurf für den Abschnitt Könnern–Löbejün der Bundesautobahn 14 war Mitte 1993 von der Bundesregierung eingebracht worden, wurde jedoch nie abschließend beraten.
Entstehungsgeschichte
Anfang Juni 1991 betonte der damalige Bundesverkehrsminister Günther Krause, der Gesetzgeber müsse über jedes einzelne VDE-Projekt per Investitionsmaßnahmegesetz beschließen, um einen schnellen Baubeginn zu ermöglichen.<ref name="hb-1991-106-03">Verkehrsprojekte in den neuen Ländern. Krause bleibt bei Forderung nach Maßnahmegesetzen. In: Handelsblatt, 6. Juni 1991, S. 3.</ref> Zeitweilig waren für alle VDE-Projekte Investitionsmaßnahmegesetze geplant. Die ersten dieser Gesetze sollten zur Jahreswende 1991/1992 auf den Weg gebracht werden.<ref name="faz-1991-06-19">Friedrich Karl Fromme: Wider den Turmbau von Babel. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 19. Juni 1991, S. 7.</ref>
Anfang Juli 1991 kündigte das Bundesverkehrsministerium an, nicht für jedes einzelne Vorhaben ein Investitionsmaßnahmegesetz zu erlassen, sondern für einzelne Abschnitte der Projekte. Im Oktober 1991 sollten die ersten beiden Gesetze der Bundesregierung vorgelegt werden. Während die Südumfahrung Stendals der Schnellfahrstrecke Hannover–Berlin dabei feststand, standen bei den Straßenverkehrsprojekten drei zur Auswahl: die Umgehung Halles, die Umgehung Weimars oder der Autobahnabschnitt Halle–Magdeburg.<ref name="hb-1991-24-01">Minister Günther Krause wird mehr Maßnahmegesetze brauchen als bisher erwartet. In: Handelsblatt, 2. Juli 1991, S. 1.</ref> Ende August 1991 war letzteres Projekt ausgewählt worden.<ref name="faz-1991-08-29-11">Kabinett ändert Entwurf zum Beschleunigungsgesetz. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 29. August 1991, S. 11.</ref>
Bundesverkehrsminister Krause legte dem Kabinett Ende August 1991 ein Grundgerüst vor, auf dessen Basis zunächst das Gesetz für die Südumfahrung Stendal entwickelt werden solle. Im gleichen Jahr sollte das Maßnahmegesetz für die Autobahn Halle–Magdeburg folgen.<ref name="faz-1991-08-29-11" /> Während das Bundesverkehrsministerium an den Planungen per Investitionsmaßnahmegesetz festhielt, habe sich laut einem Medienbericht abgezeichnet, dass die Bundesregierung wegen großer ökologischer und rechtlicher Bedenken zunächst vorgesehene Maßnahmegesetze fallen lassen wolle.<ref name="hb-1991-164-6">Mehr Dampf für Verkehr. In: Handelsblatt, 27. August 1991, S. 6.</ref>
Mitte 1992 beschloss das Bundeskabinett den Gesetzentwurf für die Südumfahrung Stendal.<ref name="pgs-1995" /> Der Bundestag verabschiedete das Gesetz etwa ein Jahr später im Juni 1993, der Bundesrat stimmte im darauffolgenden Monat zu.
Für den etwa zwölf Kilometer langen Abschnitt Könnern–Löbejün der Bundesautobahn 14 zwischen Magdeburg und Halle brachte die Bundesregierung im April 1993 den Gesetzentwurf ein. Zeitgleich begann auch das Gesetzgebungsverfahren für den Abschnitt Wismar West – Wismar Ost der Bundesautobahn 20. Während das Gesetz zur A 20 im Dezember 1993 vom Bundestag und im Februar 1994 vom Bundesrat beschlossen wurde, fand für das Gesetz zur A 14 nie eine abschließende Beratung statt. Danach verzichtete der Bund auf weitere Investitionsmaßnahmegesetze.<ref name="faz-1994-282-10" />
Mit dem am 1. April 2020 in Kraft getretenen Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz (BGBl. I S. 640) wurde eine Reihe von Maßnahmegesetzen für Verkehrsprojekte vorbereitet.<ref name="bmvi-2020-01-31">Wichtige umweltfreundliche Verkehrsprojekte werden beschleunigt. In: bmvi.de. Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, 31. Januar 2020, abgerufen am 5. Februar 2020 (Das Datum der Mitteilung geht aus der übergeordneten Seite hervor).</ref> Es wurde zum 29. Dezember 2023 aufgehoben.<ref>BGBl. 2023 I Nr. 409</ref> Es wurden keine Maßnahmengesetze auf Grundlage des Gesetzes beschlossen.
Gesetze
Südumfahrung Stendal
Die Südumfahrung von Stendal bildete den 13,33 km langen Planfeststellungsabschnitt 4.3 der Neubaustrecke Oebisfelde–Berlin.<ref name="pgs-1995" />
Per Kabinettsbeschluss vom 15. Juli 1992 des Kabinetts Kohl IV wurde das Gesetzgebungsverfahren eingeleitet.<ref name="pgs-1995" /> Der Gesetzentwurf umfasste sechs Paragraphen und etwa 750 Seiten Planunterlagen als Anlage.<ref name="pgs-1995">Planungsgesellschaft Hannover -Berlin mbH (Hrsg.): Schnellbahnverbindung Hannover - Berlin: Baumaßnahmen im Land Sachsen-Anhalt. Broschüre, Hannover, März 1995, Titelblatt, S. 10 f.</ref><ref name="sz-1992-08-28" /> Die Ende August 1992 verteilte Gesetzesvorlage war daher mehr als drei Kilogramm schwer.<ref name="sz-1992-08-28">Papierflut. In: Süddeutsche Zeitung, 28. August 1992.</ref> Im September 1992 wurde der Versand der entsprechenden Bundesrats-Drucksache (513/92) gestoppt, nachdem in dem damit übermittelten Gesetzesentwurf persönliche Daten von Bürgern enthalten waren, darunter ein Grunderwerbsverzeichnis.<ref name="faz-19892-09-23-17">Die Bundesregierung veröffentlicht persönliche Daten. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 23. September 1992, S. 17.</ref> Auch Namen und Adressen der Einwender waren mit veröffentlicht worden.<ref name="spiegel-1992-37-16">Rechtswidriger Eingriff. In: Der Spiegel. Nr. 37, 1992, S. 16 (online).</ref>
Im Oktober 1992 wurde der Gesetzentwurf auch dem Bundestag zugeleitet. Die erste Lesung fand im selben Monat statt.<ref name="hb-1994-167-05">Eberhard Krummheuer: Planung mit Investitionsmaßnahmegesetz. In: Handelsblatt, 30. August 1994, S. 5.</ref>
Am 17. Juni 1993 verabschiedete der Deutsche Bundestag das Gesetz über den Bau der „Südumfahrung Stendal“ der Eisenbahnstrecke Berlin–Oebisfelde mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von Union und FDP.<ref name="etr-1993-9-555">Meldung Bundestag genehmigt Südumfahrung Stendal. In: Eisenbahntechnische Rundschau, Band 42 (1993), Heft 9, S. 555.</ref> Am 9. Juli 1993 stimmte auch der Bundesrat dem Gesetz zu.<ref name="faz-1993-157-4">Klage gegen die Südumfahrung Stendal angekündigt. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 10. Juli 1993, S. 4.</ref> Das Gesetz wurde am 30. November 1993 verkündet<ref>BGBl. 1993 I S. 1906</ref><ref name="faz-1996-247-8" /> und trat am 1. Dezember 1993<ref name="pgs-1995" /> in Kraft. Der erste Spatenstich wurde am selben Tag vorgenommen.<ref name="hb-1994-167-05" />
Kritik
Dass der Deutsche Bundestag an Stelle der öffentlichen Verwaltung die anlagenbezogene Fachplanung hinsichtlich eines einzelnen Vorhabens gesetzlich regelte, war umstritten.<ref name="spiegel-1992-35-17">Schneller planen. In: Der Spiegel. Nr. 35, 1992, S. 17 (online).</ref> Eine sog. Legalplanung sei als Eingriff in den Zuständigkeitsbereich der Verwaltung für die Planfeststellung gem. § 18 AEG unzulässig. Es handele sich um ein unzulässiges Einzelfallgesetz. Die dagegen votierende Opposition hielt die Ausschaltung rechtsstaatlicher Beteiligungsmöglichkeiten für nicht hinnehmbar.<ref name="pbde-1998" />
Die Beratung im Parlament dauerte letztlich beinahe so lange wie die Planfeststellung der benachbarten Abschnitte.<ref name="faz-1994-282-10" /> Auch Helmut Weber, Geschäftsführer der Planungsgesellschaft Schnellbahnbau Hannover–Berlin, sah unter dem Strich aufgrund umfangreicher Abstimmungsphasen vor Ort und dem Aufwand des Gesetzgebungsverfahrens kaum zeitliche Vorteile gegenüber den Möglichkeiten des Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetzes.<ref name="hb-1994-167-05" />
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
Gegen das Gesetz über den Bau der Südumfahrung Stendal wurden mehrere Verfassungsklagen eingereicht.<ref name="faz-1994-282-10">Johannes Leithäuser: Was das Tempo betrifft, wären die dreißiger Jahre eingeholt. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung, Nr. 282, 1994, 5. Dezember 1994, S. 10.</ref> Bereits bei der Verabschiedung im Bundesrat hatte der Vertreter Hessens, Joschka Fischer, angekündigt, das Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht zu stoppen.<ref name="faz-1993-157-4" /> Am 17. Juli 1996 stellte dessen zweiter Senat unter Jutta Limbach fest, das Gesetz sei mit dem Grundgesetz vereinbar, der zulässige Normenkontrollantrag des Landes Hessen unbegründet.<ref>Beschluß des Zweiten Senats vom 17. Juli 1996 – 2 BvF 2/93 – (Link zum Digitalisat bei bundesverfassungsgericht.de)</ref><ref>BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 17. Juli 1996 - 2 BvF 2/93</ref> Dem Grundgesetz, insbesondere Art. 19 Abs. 1 Satz 1 GG könne nicht entnommen werden, dass es von einem Gesetzesbegriff ausgehe, der ausnahmslos generelle Regelungen zulasse. Mit der Regelung eines einzelnen Falls wie hier der Planung eines einzelnen Vorhabens greife der Gesetzgeber mithin nicht notwendig in die Funktion ein, die die Verfassung der vollziehenden Gewalt oder der Rechtsprechung vorbehalten habe.<ref>Vgl. BVerfG, Urteil vom 7. Mai 1969 - 2 BvL 15/67</ref> Eine Kommunalverfassungsbeschwerde der Stadt Stendal wurde nicht zur Entscheidung angenommen (Aktenzeichen 2 BvR 38/94).<ref name="faz-1996-247-8">Planung für den Ausbau der ICE-Strecke verfassungsgemäß. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 23. Oktober 1996, S. 8.</ref>
Umfahrung Wismars (A 20)
Mitte Dezember 1993 beschloss der Deutsche Bundestag die Umfahrung von Wismar durch die Bundesautobahn 20 durch ein Investitionsmaßnahmegesetz.<ref name="faz-1993-289-13" /> Der Bundesrat stimmte im Februar 1994 zu.<ref>Gesetz über den Bau des Abschnitts Wismar West–Wismar Ost der Bundesautobahn A 20 Lübeck–Bundesgrenze (A 11). In: Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien. Abgerufen am 19. Oktober 2025.</ref> Durch das Gesetz sollte die Planungszeit um anderthalb Jahre verkürzt werden.<ref name="faz-1993-289-13">Kurze Meldungen. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 13. Dezember 1993, S. 13.</ref>
Könnern–Löbejün (A 14)
Ende August 1991 war die Bundesautobahn 14 zwischen Magdeburg und Halle als eines der beiden ersten Projekte ausgewählt worden, für die ein Investitionsmaßnahmegesetz beschlossen werden sollte.<ref name="faz-1991-08-29-11" /> Für einen etwa zwölf Kilometer langen Teilabschnitt dieser Autobahn zwischen Könnern und Löbejün brachte die Bundesregierung im April 1993 einen Gesetzentwurf ein. Das Gesetzgebungsverfahren wurde letztlich nie abgeschlossen, der Abschnitt wurde auf regulärem Wege gebaut und 1996 fertiggestellt.
Literatur
- Fritz Ossenbühl: Der Gesetzgeber als Exekutive – Verfassungsrechtliche Überlegungen zur Legalplanung, in: Planung. Festschrift für Werner Hoppe zum 70. Geburtstag, München 2000. ISBN 978-3-406-46279-5
Weblinks
- Gesetz über den Bau der „Südumfahrung Stendal“ der Eisenbahnstrecke Berlin–Oebisfelde. Vorgang im Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien.
- Gesetz über den Bau des Abschnitts Wismar West–Wismar Ost der Bundesautobahn A 20 Lübeck–Bundesgrenze (A 11). Vorgang im Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien.
- Gesetz über den Bau des Abschnitts Könnern–Löbejün der Bundesautobahn A 14 Magdeburg–Halle (Saale). Vorgang im Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien.
- Verfassungsrechtliche Zulässigkeit planfeststellender Gesetze. Zu den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages, WD 3 - 3000 - 229/16 vom 25. Oktober 2016
Einzelnachweise
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