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Staatsgerichtshof des Landes Hessen

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Staatsgerichtshof des Landes Hessen
— StGH Hessen —
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Staatliche Ebene Land
Stellung Verfassungsorgan
Gründung 13. Oktober 1948
Hauptsitz Wiesbaden, HessenDatei:Flag of Hesse.svg Hessen
Vorsitz Wilhelm Wolf (Präsident)

Ute Sacksofsky (Vizepräsidentin)

Website staatsgerichtshof.hessen.de

Der Staatsgerichtshof des Landes Hessen ist das Verfassungsgericht des Landes Hessen. Der Gerichtshof hat seit 2010 seinen Sitz in der hessischen Landeshauptstadt Wiesbaden in einem Nebengebäude des Hessischen Justizministeriums in der Luisenstraße.<ref name=":0">Organisation und Verfahren. Staatsgerichtshof des Landes Hessen, 19. Mai 2016, abgerufen am 11. Mai 2021.</ref>

Verfassungsrechtliche Grundlagen

Datei:Staatsgerichtshof Hessen.jpg
Hauptansicht Luisenstraße (2016)

Struktur, Zuständigkeiten und Verfahren des Staatsgerichtshofes sind in den Artikeln 130 bis Art. 133 der Verfassung des Landes Hessen und im Gesetz über den Staatsgerichtshof geregelt. Der Staatsgerichtshof ist ein Verfassungsorgan des Landes Hessen. Der Staatsgerichtshof entscheidet:<ref name=":0" />

  • über Grundrechtsklagen,
  • über Verfassungsstreitigkeiten,
  • über die Vereinbarkeit von hessischen Gesetzen und Rechtsverordnungen mit der Verfassung des Landes Hessen,
  • in Verfahren bei Volksabstimmungen, Volksbegehren und Volksentscheid,
  • Anklagen gegen ein Mitglied der Landesregierung,
  • in den sonstigen ihm durch Gesetz zugewiesenen Fällen.
Datei:StGH-Hessen-klein.JPG
Eingangsportal

Zusammensetzung

Der Staatsgerichtshof besteht aus elf Mitgliedern, von denen fünf Richter im Landesdienst (Berufsrichter) sein müssen. Ihre Wahl erfolgt durch einen Wahlausschuss, der aus acht Landtagsabgeordneten besteht und erfordert eine Zweidrittelmehrheit. Die Amtszeit der richterlichen Mitglieder beträgt sieben Jahre. Sechs weitere Mitglieder des Staatsgerichtshofes werden zum Beginn jeder Legislaturperiode vom Landtag mit einfacher Mehrheit gewählt. Ihre Amtszeit entspricht der Dauer der Legislaturperiode. Die Wiederwahl der richterlichen wie auch der weiteren Mitglieder ist zulässig.<ref name=":0" />

Präsident und Vizepräsident des Staatsgerichtshofes werden vom Landtag auf die Dauer der jeweiligen Amtszeit als Mitglied des Staatsgerichtshofes aus der Gesamtheit aller ständigen Mitglieder gewählt. Sie müssen die Befähigung zum Richteramt besitzen.<ref>Plenarprotokoll 17/9. Hessischer Landtag, 3. Juni 2008, S. 512, abgerufen am 11. Mai 2021.</ref>

Mitglieder

Seit 2023 (nicht richterliche Mitglieder 2019 gewählt<ref>Hessischer Landtag (Hrsg.): Plenarprotokoll 20/8. Wiesbaden 2. April 2019, S. 496 (hessen.de [PDF]).</ref>) sind Mitglieder des Staatsgerichtshofes des Landes Hessen:<ref name=":1">Mitglieder des Staatsgerichtshofs. Staatsgerichtshof des Landes Hessen, abgerufen am 7. Juni 2023.</ref>

Richterliche Mitglieder

Nicht richterliche Mitglieder

Geschäftsleiter

  • Geschäftsleiter des Staatsgerichtshofes: Mark Häuser<ref name=":1" />

Landesanwaltschaft

Die Aufgaben des öffentlichen Klägers beim Staatsgerichtshof werden von der Landesanwaltschaft wahrgenommen, die wie die richterlichen Mitglieder vom Wahlausschuss gewählt wird. Landesanwältin ist Stand 2016 die Marburgerin Monika Böhm.<ref name=":1" />

Antragsberechtigte

Einen Antrag an den Staatsgerichtshof kann stellen:

  • eine Gruppe von Stimmberechtigten, die mindestens ein Hundertstel aller Stimmberechtigten des Volkes umfasst
  • der Landtag
  • ein Zehntel der gesetzlichen Zahl seiner Mitglieder
  • die Landesregierung
  • der Ministerpräsident

Geschichte

Weimarer Republik

Einen Staatsgerichtshof gab es in der Zeit der Weimarer Republik bereits im Volksstaat Hessen. Dessen Rechtsgrundlage war Art. 50 der Verfassung des Volksstaates Hessen sowie das Gesetz über den Staatsgerichtshof vom 13. Mai 1921 (Rbl. S. 99 ff.).

Nach 1945

Die Verfassung des Landes Hessen ist nach einer Volksabstimmung am 1. Dezember 1946 in Kraft getreten. Anschließend wurde der Gesetzestext über den Staatsgerichtshof von der Hessischen Landesregierung und dem Hessischen Landtag ausgearbeitet, dreimal beraten und am 10. Dezember 1947 verabschiedet. An der Erarbeitung des Gesetzes waren beteiligt: Leo Bauer, Max Becker, Emil Carlebach, Friedrich Caspary, Adam Euler, Karl Kanka, Ludwig Metzger, Cuno Raabe, Elisabeth Selbert, Erwin Stein und Albert Wagner. Die Wahl der ersten Mitglieder durch den Hessischen Landtag fand am 13. Oktober 1948 statt<ref>Hessischer Landtag (Hrsg.): Plenarprotokoll 1/47. Wiesbaden 13. Oktober 1948, S. 1705 (hessen.de [PDF]).</ref>. Am 3. November 1948 wurden die Mitglieder vereidigt und nahmen ihre Arbeit unmittelbar danach auf.<ref>25. Jahre Staatsgerichtshof. Ansprachen beim Festakt im Plenarsaal des Hessischen Landtags aus Anlass des fünfundzwanzigjährigen Bestehens des Staatsgerichtshofs des Landes Hessen. Hessischer Landtag, 13. November 1973, abgerufen am 28. Mai 2021.</ref> Der erste Präsident des modernen Staatsgerichtshofs war Karl Lehr.

Am 2. November 2018 wurde das 70-jährige Jubiläum des modernen Staatsgerichtshofes als Verfassungsorgan des Landes Hessen gefeiert.<ref>70 Jahre Staatsgerichtshof des Landes Hessen. Hessische Staatskanzlei, 2. November 2018, abgerufen am 11. Mai 2021.</ref>

Gebäude

Am 8. Juni 2010 wurde das neue Dienstgebäude in der Luisenstraße in Wiesbaden eingeweiht. Vorausgegangen ist dem eine zweijährige Umbauphase von zwei nebeneinanderliegenden denkmalgeschützten Gebäuden. Die Häuser wurden ca. 1830 als zwei freistehende zweigeschossige Wohnhäuser zu fünf Achsen mit seitlichen Toreinfahrten erbaut. Sie waren Teil des so genannten „historischen Fünfecks“ von Wiesbaden. Ihr Baustil orientierte sich am klassizistischen Historismus Im Jahre 1955 wurden die beiden Häuser saniert und in Verwaltungsgebäude umgebaut. Dabei entstand schon ein Treppenhaus zwischen den beiden Häusern.

Beim Umbau seit 2008 wurde die Verbindung beider Häuser mit Genehmigung des Denkmalschutzamtes als moderne Fuge gestaltet. Ein Gebäude musste wegen maroder Bausubstanz komplett entkernt und neu aufgebaut werden.<ref>Feier zur Einweihung des neuen Dienstgebäudes am 8. Juni 2010. Staatsgerichtshof des Landes Hessen, 2. November 2018, abgerufen am 11. Mai 2021.</ref>

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise

<references />

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Baden-Württemberg:

Verfassungsgerichtshof für das Land Baden-Württemberg

Bayern:

Bayerischer Verfassungsgerichtshof

Berlin:

Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin

Brandenburg:

Verfassungsgericht des Landes Brandenburg

Bremen:

Staatsgerichtshof der Freien Hansestadt Bremen

Hamburg:

Hamburgisches Verfassungsgericht

Hessen:

Staatsgerichtshof des Landes Hessen

Mecklenburg-Vorpommern:

Landesverfassungsgericht Mecklenburg-Vorpommern

Niedersachsen:

Niedersächsischer Staatsgerichtshof

Nordrhein-Westfalen:

Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen

Rheinland-Pfalz:

Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz

Saarland:

Verfassungsgerichtshof des Saarlandes

Sachsen:

Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen

Sachsen-Anhalt:

Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt

Schleswig-Holstein:

Schleswig-Holsteinisches Landesverfassungsgericht

Thüringen:

Thüringer Verfassungsgerichtshof

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Koordinaten: 50° 4′ 46″ N, 8° 14′ 33″ O

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