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Gustav-Heinemann-Bürgerpreis

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Datei:Bundesarchiv Bild 146-2007-0037, Gustav Heinemann.jpg
Gustav Heinemann (1969)

Der Gustav-Heinemann-Bürgerpreis ist eine Auszeichnung für Personen, Gruppen oder Organisationen, die sich um Freiheit und Gerechtigkeit in eigenverantwortlicher Haltung verdient gemacht haben. Der Preis wurde im Jahr 1977 im Gedenken an den früheren Bundespräsidenten Gustav Heinemann von der SPD gestiftet. Er wird jährlich, möglichst in zeitlicher Nähe zum 23. Mai, dem Tag der Verkündung des Grundgesetzes, vergeben und ist mit 10.000 Euro dotiert. Er soll für alle Ermutigung sein, die von Gustav W. Heinemann vorgelebten Bürgertugenden zu verwirklichen.

In der Satzung heißt es:

„Freiheit und Gerechtigkeit in einem demokratischen und sozialen Rechtsstaat, das ist die Forderung unserer Verfassung. Das Lebenswerk Gustav W. Heinemanns war darauf angelegt, das große Angebot des Grundgesetzes allen Bürgern bewusst zu machen. Mit der Verleihung des Preises sollen Menschen ermutigt werden, diese Forderungen des Grundgesetzes zu erfüllen und in ihrer Haltung und ihren Handlungen mehr eigenverantwortliche Mitwirkung und Mitbestimmung mündiger Bürger in unserem Staat zu wagen.“

Die Vorschläge zur Preisverleihung unterbreitet ein Kuratorium, das vom SPD-Parteivorstand eingesetzt wird. Dem Kuratorium gehören unter anderem Christina Rau (Witwe des früheren Bundespräsidenten Johannes Rau und Enkeltochter von Gustav Heinemann), Helga Grebing (Historikerin), Peter Heinemann (Jurist, Sohn Gustav Heinemanns), Manfred Wichelhaus (Theologe, Schwiegersohn Gustav Heinemanns), Niels Annen, Jürgen Schmude, Christel Riemann-Hanewinckel, André Schmitz, Karsten Rudolph, Brigitte Zypries und Dietmar Nietan an. Vorsitzender des Kuratoriums ist Henning Scherf.

Preisträger

Weblinks

Einzelnachweise

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