Geborenes Mitglied
Als ein geborenes Mitglied werden Mitglieder eines ansonsten gewählten Gremiums bezeichnet, die durch ihre Funktion oder frühere Funktion von Amts wegen automatisch dem Gremium angehören.
In Hessen etwa sind Bürgermeister nicht nur geborene Mitglieder, sondern sogar Vorsitzende der Kommissionen. {{#switch:https://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=146137,84
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Ein privatwirtschaftliches Beispiel ist das Kuratorium der RAG-Stiftung, welches laut Satzung vier Minister- und Bundespräsidenten des Landes Nordrhein-Westfalen bzw. der Bundesrepublik Deutschland als „geborene Mitglieder“ nennt.<ref>Quelle: https://www.rag-stiftung.de/stiftung/kuratorium</ref>
Auch in Parteien gehören Mitglieder oft automatisch Gremien an, ohne ausdrücklich gewählt zu sein. Das wird üblicherweise in der Satzung bestimmt. So sind Fraktionsvorsitzende oder Ministerpräsidenten oft durch das Amt im jeweiligen Landesvorstand ihrer Partei vertreten.
Einzelnachweise
<references />