Kuratorium
Ein Kuratorium (von lateinisch cura = Sorge, Pflege, Aufsicht<ref>cura, frag-caesar, abgerufen am 27. Juni 2020</ref>, Mehrzahl: Kuratorien) ist ein Gremium oder ein Organ, dem die Aufgabe übertragen wurde, sich um ein bestimmtes Projekt zu kümmern oder dafür Sorge zu tragen. Dabei können entweder Beratungsfunktionen oder eine Aufsicht zum Tragen kommen.<ref>Kuratorium, Duden online, abgerufen am 27. Juni 2020</ref> Eine einzelne Person des Kuratoriums wird auch als Kurator bezeichnet. Vor allem in Österreich war der Begriff Kurator auch als Synonym für Vormund gebräuchlich.<ref>Kurator, Duden online, abgerufen am 23. Juni 2020</ref> Der Begriff war bereits im 18. Jahrhundert in Verwendung.
Ein Kuratorium kann zum Beispiel ein Stiftungsorgan sein.
Nach den Hochschulgesetzen der Länder Berlin und Sachsen-Anhalt ist das Kuratorium ein dem Hochschulrat in anderen Ländern vergleichbares Organ des Zusammenwirkens von Hochschule, Staat und Gesellschaft, in dem überwiegend (Berlin)<ref>§ 64 BerlHG</ref> bzw. ausschließlich (Sachsen-Anhalt)<ref>§ 74 HSG LSA</ref> Hochschulexterne vertreten sind.
Siehe auch
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Einzelnachweise
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