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Frauenstudium im deutschen Sprachraum

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Datei:Louis Lang (1814-1893) Womens' art class.jpg
Art class for women (Kunstklasse für Frauen), Gemälde von Louis Lang, 19. Jahrhundert

Die Zulassung von Frauen zum Universitätsstudium, kurz Frauenstudium, setzte sich im deutschsprachigen Raum schrittweise durch: Während die Schweiz bereits im 19. Jahrhundert Pionierarbeit leistete, folgte der Rest des deutschsprachigen Sprachbereichs erst Anfang des 20. Jahrhunderts. Die Möglichkeit für Frauen, Zugang zu einer universitären Ausbildung zu erhalten und im Weiteren einen Hochschulabschluss zu erlangen, ist Teil der allgemeinen höheren Bildung, genauer der Frauenbildung.

Entstehungsphase der Universitäten, Mittelalterliche Universitäten

Datei:Laurentius de Voltolina Vorlesung vor Studenten - Min 1233 - Kupferstichkabinett Berlin.jpg
Die mittelalterliche Universität als Männerwelt: Kolleg über Ethik im 14. Jhdt., Laurentius de Voltolina: Liber ethicorum des Henricus de Alemannia (Einzelblatt, Kupferstichkabinett Berlin)

Universitäten entstanden ab dem 12. Jahrhundert, zuerst durch Gewohnheitsrecht, ab ca. 1350 erfolgten Gründungen als landesherrliche Stiftungen. Die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen in dieser Gründungsphase sowie die in der Entstehungsphase wirkenden Prozesse führten dazu, dass die Universität als Männerwelt entstand.<ref name="Lundt">Bea Lundt: Zur Entstehung der Universität als Männerwelt. In: Elke Kleinau, Claudia Opitz (Hrsg.): Geschichte der Mädchen- und Frauenbildung. Bd. 1: Vom Mittelalter bis zur Aufklärung. Campus, Frankfurt am Main 1996. S. 103–118, 484–488, 550–551.</ref>

Viele Universitäten gingen aus Domschulen für Priesternachwuchs hervor. Das bedeutete, dass Hochschullehrer als Kleriker galten, die dem Zölibat folgen mussten (erst nach 1452 durften Doktoren der Medizin offiziell heiraten). Damit verbunden war, dass Studenten als klerikale Grundlage für alle weiterführenden Fächer die Artistenfakultät der Sieben Freien Künste durchlaufen mussten, zu deren Abschluss die niederen Weihen gehörten. Damit waren Frauen, denen das Priesteramt (aufgrund des Paulus zugeschriebenen Schweigegebots im ersten Korintherbrief)<ref>Britta-Juliane Kruse: Frauenstudium, medizinisches. 2005, S. 435.</ref> nicht offenstand, ohne explizites Verbot vom Universitätsstudium ausgeschlossen.<ref>Bea Lundt: Zur Entstehung der Universität als Männerwelt. S. 109–110.</ref>

Anders als im deutschsprachigen Raum gab es in Italien schon früh Fälle von studierenden und lehrenden Frauen. An der Schule von Salerno, die als Medizinhochschule berühmt war, konnten vermutlich Frauen studieren. Ärztinnen dieser Schule (vgl. Frauen von Salerno) sind namentlich belegt. So wirkte Trota von Salerno vermutlich im frühen 12. Jahrhundert als praktische Ärztin an der Schule von Salerno und schrieb mehrere Abhandlungen über die medizinische Praxis, insbesondere über die Frauenheilkunde. In einer im Umfeld der Schule von Salerno verfassten Schrift, De Aegritudinum Curatione aus dem 12. Jahrhundert, sind Texte der sieben Lehrmeister (magistri) der Schule enthalten, darunter auch Trotas Lehren. An einzelnen Schulen konnten Frauen also anscheinend Medizin studieren und lehren. Auch an der Universität Bologna studierten und unterrichteten Frauen vereinzelt im 13. und 14. Jahrhundert.<ref>Bettisia Gozzadini e Novella D’Andrea | enciclopedia delle donne. Abgerufen am 25. Juli 2023 (Lua-Fehler in Modul:Multilingual, Zeile 153: attempt to index field 'data' (a nil value)).</ref>

Datei:Abelard and Heloise.jpeg
Abaelardus und Héloïse in einer Handschrift des Roman de la Rose (14. Jahrhundert)
Datei:1390 Monaco Enthauptung Katharina von Alexandrien anagoria.JPG
Die Enthauptung der Heiligen Katharina von Alexandrien (1390) von Lorenzo Monaco

Die Etablierung der Universitäten führte zu einer Ausweitung der Bedeutung und Funktion von Wissenschaft in Abgrenzung vom geschulten Handwerker. Für Akademiker bzw. Wissenschaftler entwickelte sich eine Identität von geistig, geistlich und männlich, die die polarisierende Zuweisung der Geschlechter (Mann = Geistwesen, Frau = Körper) aus der mittelalterlichen Theologie übernahm. So wurden Wissenschaft und Weiblichkeit mehr und mehr als Gegensatz begriffen.<ref>Bea Lundt: Zur Entstehung der Universität als Männerwelt. S. 110–111.</ref> Weibliches Können und Wissen wurden mehr und mehr dämonisiert (als Magie, Giftmischerei). Frauen, insbesondere wissbegierige Frauen, wurden als Ablenkung des (geistigen) Mannes von der Wissenschaft bis hin zur Gefährdung des Gelehrten aufgefasst (siehe hierzu die Geschichten um Abelard und Héloïse sowie um Merlin und Viviane).<ref>Bea Lundt: Zur Entstehung der Universität als Männerwelt. S. 116–118.</ref> Die Hochschullehrer und Studenten wählten zwar eine gelehrte Frau als Schutzpatronin aus, nämlich die Heilige Katharina von Alexandrien. Doch zeichnete sich diese Schutzpatronin dadurch aus, dass sie ihrer Legende zufolge ihr Wissen nicht für Macht und Einfluss nutzte. Sie lehnte weltliche Macht für sich ab, begrenzte ihr aktives Handeln also selbst.<ref>Bea Lundt: Zur Entstehung der Universität als Männerwelt. S. 114–115.</ref>

An den Universitäten entwickelten sich bald Männerbünde mit entsprechender Subkultur (wie z. B. belegt durch Lieder der Carmina Burana). Das hemmungslose Agieren eines Teils der Studenten verursachte häufig Konflikte mit der Stadtgesellschaft, die bis zum Auszug ganzer Akademikergruppen führen konnten, die an anderen Orten neue Universitäten gründeten. Unter den Intellektuellen der Universitäten lehnten viele sowohl den klerikalen Zölibat als auch die Ehe ab. Sie sahen sich in einer Konkurrenzsituation mit dem Geburtsadel. Dies drückte sich im Protzen mit erotischen Erfolgen sowie in Übergriffen auf Frauen aus. Um die Bürgertöchter vor Übergriffen zu bewahren, richteten die Städte daraufhin Bordelle ein.<ref>Bea Lundt: Zur Entstehung der Universität als Männerwelt. S. 111–113.</ref>

Universitäten vom 16. bis zum 18. Jahrhundert

Bis zum 18. Jahrhundert erfolgte die Ausbildung der Söhne des Adels und des Bürgertums an den Universitäten, die weiterhin in vier Fakultäten organisiert waren. Neben der Artistenfakultät gab es die theologischen, medizinischen und juristischen Fakultäten, die Pfarrer, Ärzte bzw. Verwaltungsbeamte, Richter und Rechtsanwälte ausbildeten.<ref name="Niemeyer">Beatrix Niemeyer: Ausschluss oder Ausgrenzung? Frauen im Umkreis der Universitäten im 18. Jahrhundert. In: Elke Kleinau, Claudia Opitz (Hrsg.): Geschichte der Mädchen- und Frauenbildung. Bd. 1: Vom Mittelalter bis zur Aufklärung. Campus, Frankfurt am Main 1996. S. 275–294, 512–514, 559; hier S. 276.</ref> Obwohl der Zölibat der Professoren abgeschafft worden war und die Studenten auch nicht mehr in beaufsichtigten, nur Männern zugänglichen Internaten zusammenlebten, waren die Universitäten weiterhin Orte der männlichen Sozialisation. Dies ergab sich aus der Ausrichtung auf die späteren Berufe, die nur Männern offenstanden. Außerdem verstanden sich seit dem 16. Jahrhundert die Studenten als commilitones (Waffenbrüder) und das Duellwesen breitete sich aus.<ref>Beatrix Niemeyer: Ausschluss oder Ausgrenzung? S. 277.</ref><ref>Trude Maurer: Einführung: Von der Gleichzeitigkeit des Ungleichzeitigen: Das deutsche Frauenstudium im internationalen Kontext. In: Trude Maurer (Hrsg.): Der Weg an die Universität. Höhere Frauenstudien vom Mittelalter bis zum 20. Jahrhundert. Wallstein, Göttingen 2010. S. 7–22; hier S. 10.</ref>

Datei:Gottschedin.jpg
Die Gottschedin, Ölbild von
Elias Gottlob Haußmann (um 1750)

Da es keine allgemein verbindlichen Zulassungsvoraussetzungen gab, waren Frauen nicht explizit vom Studium ausgeschlossen. Es bot sich für sie aber auch keine Berufstätigkeit im Anschluss an das Universitätsstudium an, so dass es für sie praktisch keinen Anreiz gab, ein Studium anzustreben. Nur vereinzelt studierten Frauen daher an deutschsprachigen Universitäten. Die wenigen Beispiele und die Umstände ihres Studiums unterstreichen, dass es wichtig war, dass durch die studierende Frau zumindest optisch die Männerwelt der Universität nicht gestört wurde. So nahm z. B. Anna Maria von Schürmann im 17. Jahrhundert an Vorlesungen an der Universität Utrecht teil, aber nur von einer vergitterten Loge aus, um die Studenten vor ihrem Anblick zu schützen. Auch Luise Adelgunde Victorie Gottsched konnte die Vorlesungen ihres Mannes an der Universität Leipzig im 18. Jahrhundert nur hinter einer angelehnten Tür verborgen verfolgen. So außerhalb des Gesichtsfelds war in Einzelfällen ein Studium für Frauen möglich, eine Frau als Professorin war aber an (deutschen) Universitäten ausgeschlossen.<ref>Beatrix Niemeyer: Ausschluss oder Ausgrenzung? S. 280–283.</ref>

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Dorothea Christiane Erxleben

An Universitäten, die im 18. Jahrhundert Reformbestrebungen offen gegenüberstanden, war einzelnen Frauen, insbesondere den Ehefrauen und Töchtern von Professoren, über informelle Formen des Zusammentreffens ein intellektueller Austausch mit Studenten und Professoren möglich. So waren z. B. viele Göttinger Professorentöchter und -gattinnen im Vergleich mit anderen Frauen hoch gebildet.<ref>Beatrix Niemeyer: Ausschluss oder Ausgrenzung? S. 283–284.</ref>

Die erste promovierte Frau in den deutschen Ländern war Dorothea Christiane Erxleben. Ihr Vater, ein Arzt, unterrichtete sie privat in theoretischer und praktischer Medizin. Nachdem sie vom preußischen König Friedrich II. die Erlaubnis zur Ablegung eines medizinischen Examens erhalten hatte, reichte sie im Januar 1754 eine Dissertation mit dem Titel Academische Abhandlung von der gar zu geschwinden und angenehmen, aber deswegen öfters unsicheren Heilung der Krankheiten an der Universität Halle ein. Am 6. Mai desselben Jahres trat sie in Halle zum Promotionsexamen an, das sie mit großem Erfolg ablegte.<ref>Gisela Kaiser: Über die Zulassung von Frauen zum Studium der Medizin am Beispiel der Universität Würzburg. In: Würzburger medizinhistorische Mitteilungen. Band 14, 1996, S. 173–184; hier: S. 173.</ref> Anschließend war sie als Ärztin tätig.<ref>Beatrix Niemeyer: Ausschluss oder Ausgrenzung? S. 288–290.</ref>

Die zweite promovierte Frau war Dorothea Schlözer, mit der ihr Vater August Ludwig von Schlözer ein universitäres Bildungsexperiment durchführte. Sie wurde 1787 an der Universität Göttingen nicht-öffentlich und ohne Vorlage einer Dissertation promoviert. Im Anschluss an die Promotion konzentrierte sich ihr Vater darauf, sie standesgemäß zu verheiraten.<ref>Beatrix Niemeyer: Ausschluss oder Ausgrenzung? S. 286–288.</ref>

Die Ausnahmefälle unterstreichen nur, dass es im Laufe des 18. Jahrhunderts für Frauen eher schwerer als leichter wurde, ein Studium zu absolvieren und das erworbene Wissen im Lebensentwurf weiterzufolgen oder zu nutzen. Die vermittelten Kenntnisse galten als „unweiblich“ und waren potenziell rufgefährdend. Ein Studium gefährdete die Heiratschancen der Frauen, ermöglichte aber keine unabhängige berufliche Existenz.<ref>Beatrix Niemeyer: Ausschluss oder Ausgrenzung? S. 293–294.</ref>

19. Jahrhundert bis Ende des Ersten Weltkriegs

Die männliche Prägung der deutschen Universität erreichte im 19. Jahrhundert ihren Höhepunkt. Zum einen entwickelte sich an deutschen Universitäten das spezifisch deutsche Verbindungswesen (Corps, Burschenschaften).<ref>Trude Maurer: Von der Gleichzeitigkeit des Ungleichzeitigen. S. 10.</ref> Zum anderen etablierte sich in dieser Zeit in der Gesellschaft das Konzept der polarisierten Geschlechtscharaktere mit geschlechtsbezogener Arbeitsteilung.<ref>Karin Hausen: Die Polarisierung der „Geschlechtscharaktere“. Eine Spiegelung der Dissoziation von Erwerbs- und Familienleben. In: Werner Conze (Hrsg.): Sozialgeschichte der Familie in der Neuzeit Europas. Klett, Stuttgart 1976, S. 363–393.</ref>

Eine weitere deutsche Besonderheit, die sich im 19. Jahrhundert herausbildete, war das Berechtigungswesen. Für das Studium an der Universität wurde nun das Abitur benötigt. Die Bildungspatente von Schule und Hochschule verliehen zudem das Anrecht auf bestimmte Stellen und Studiengänge, sogar auf eine Verkürzung der Wehrdienstzeit. Da es für Mädchen keine Schulen gab, die den Erwerb des Abiturs ermöglichten, entstand für Frauen so eine weitere Barriere, die den Weg an eine deutsche Universität versperrte.<ref>Trude Maurer: Von der Gleichzeitigkeit des Ungleichzeitigen. S. 10–11.</ref> Dennoch gab es weiterhin vereinzelte Promotionen von Frauen an deutschen Universitäten. So erhielt am 26. März 1817<ref>Gisela Kaiser: Über die Zulassung von Frauen zum Studium der Medizin am Beispiel der Universität Würzburg. In: Würzburger medizinhistorische Mitteilungen. Band 14, 1996, S. 173–184; hier: S. 173.</ref> Marianne Theodore Charlotte von Siebold Heidenreich, geb. Heiland (1788–1859), in Gießen die Doktorwürde in der Entbindungskunst mit der Arbeit Über Schwangerschaft außerhalb der Gebärmutter und über Bauchhöhlenschwangerschaft insbesondere. Ihre Mutter, die 1807 examinierte Hebamme<ref>Gisela Kaiser: Über die Zulassung von Frauen zum Studium der Medizin am Beispiel der Universität Würzburg. In: Würzburger medizinhistorische Mitteilungen. Band 14, 1996, S. 173–184; hier: S. 173.</ref> Josepha von Siebold wurde 1815 im gleichen Fachgebiet bereits ehrenhalber von der Gießener Universität promoviert. Die Universität Marburg verlieh 1827 eine philosophische Ehrendoktorwürde an die Schriftstellerin Daniel Jeanne Wyttenbach, geb. Gallien (1773–1830) aus einer französisch-schweizerischen Familie.

In manchen Ländern konnten Frauen im 19. Jahrhundert studieren. So studierten in den USA schon seit 1833 Frauen an einigen Colleges (am Elmira College wurden Frauen seit 1855 Bachelor-Abschlüsse angeboten) und in England seit 1869, wobei man es in dieser Zeit vorzog, Frauen nicht gemeinsam mit Männern, sondern an speziellen Frauenhochschulen auszubilden. In Frankreich dagegen waren die Universitäten den Frauen nie ganz verschlossen gewesen. Frauen konnten dort schon in den 1860er Jahren Universitätsgrade erwerben. Allerdings blieb den Frauen der gleichberechtigte Zugang zu den Grandes écoles, den Eliteausbildungsinstitutionen Frankreichs, bis weit in das 20. Jahrhundert verschlossen. Der vollständig gleichberechtigte Zugang zum Hochschulstudium kam in diesen Ländern teilweise zeitlich erst nach der vollen Zulassung des Frauenstudiums im Deutschen Reich, die dann uneingeschränkt galt.<ref>Ilse Costas: Der Kampf um das Frauenstudium im internationalen Vergleich. Begünstigende und hemmende Faktoren für die Emanzipation der Frauen aus ihrer intellektuellen Unmündigkeit in unterschiedlichen bürgerlichen Gesellschaften. In: Anne Schlüter (Hrsg.): Pionierinnen – Feministinnen – Karrierefrauen? Zur Geschichte des Frauenstudiums in Deutschland (= Frauen in Geschichte und Gesellschaft. Band 22). Centaurus, Pfaffenweiler 1992, S. 115–144, hier: S. 115 und 124–125.</ref><ref>Trude Maurer: Von der Gleichzeitigkeit des Ungleichzeitigen. S. 14.</ref>

Die Schweiz als Vorreiterin im deutschsprachigen Raum

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Marie Heim-Vögtlin (Zürich)

Im deutschsprachigen Raum war das Frauenstudium zuerst in der Schweiz möglich. An der nur wenige Jahre zuvor gegründeten Universität Zürich wurden bereits 1840 erste Hörerinnen zugelassen. Nachdem ein Immatrikulationsantrag einer Russin 1864 noch nicht erfolgreich war, wurde 1867 der Promotionsantrag der Russin Nadeschda Suslowa (1843–1918) für Medizin bewilligt und sie zudem rückwirkend immatrikuliert.<ref>Hartmut Gimmler: Der Pflanzenphysiologe Julius von Sachs (1832–1897) und das Frauenstudium. In: Würzburger medizinhistorische Mitteilungen. 24, 2005, S. 415–424; hier: S. 415–417 und 420.</ref><ref>Franziska Rogger, Monika Bankowski: Ganz Europa blickt auf uns! Das schweizerische Frauenstudium und seine russischen Pionierinnen. Hier + Jetzt, Baden 2010. S. 27.</ref>

1874 folgte Marie Heim-Vögtlin (1845–1916) als erste Studentin aus der Schweiz. Sie promovierte ebenfalls in Medizin.<ref>Doris Stump: Zugelassen und ausgegrenzt. In: Verein Feministische Wissenschaft Schweiz (Hrsg.): Ebenso neu als kühn. 120 Jahre Frauenstudium an der Universität Zürich. Efef, Zürich 1988. S. 15–28; hier S. 16.</ref> Zu den bekannten Zürcher Studentinnen des 19. Jahrhunderts gehören u. a. die Schweizerinnen Elisabeth Flühmann, Meta von Salis und Emilie Kempin-Spyri, die Russinnen Wera Figner und Margarete von Uexküll Güldenbandt, sowie die Deutschen Emilie Lehmus, Pauline Rüdin, Franziska Tiburtius, Anita Augspurg, Ricarda Huch und Käthe Schirmacher.

Die Vorreiterrolle der Schweiz hatte verschiedene Ursachen. Während die Revolutionen 1848/1849 in manchen europäischen Ländern scheiterten, setzten sich in der Schweiz Liberalismus und Demokratie mit der bis heute gültigen Bundesverfassung 1848 endgültig durch. Generell war der Stellenwert der Universitätsausbildung zu dieser Zeit in der Schweiz noch gering. Die Universitäten waren bemüht, zusätzliche Studierende zu gewinnen und damit ihre Finanzierung über zusätzliche Studiengebühren zu sichern. Jede Institution konnte selbst über die Zulassung von Frauen entscheiden. Dabei gingen die neueren Universitäten, wie Zürich, voran. Die älteste Universität der Schweiz, Basel, ließ Frauen erst ab 1890 zu.<ref>Trude Maurer: Von der Gleichzeitigkeit des Ungleichzeitigen. S. 14–15.</ref> Die 1898 neu gegründete Universität St. Gallen (HSG) ermöglichte von Anfang an auch Frauen das Studium.<ref>Karl Heinz Burmeister: 100 Jahre HSG. Geschichte der Universität St. Gallen, Hochschule für Wirtschafts-, Rechts- und Sozialwissenschaften. Bern 1998, S. 45.</ref>

Nach der ersten Zulassung nahm die Zahl der Studierenden an der Universität Zürich sehr schnell zu. Im Sommer 1873 lag der Frauenanteil schon bei 26 % (114 Studentinnen absolut). Die meisten damaligen Studentinnen (109) kamen aus Russland. Entsprechend sank der Frauenanteil drastisch, nachdem 1873 der russische Zar mit einem Ukas das Studium der Russinnen in Zürich untersagte. Im Winter 1880/81 waren nur noch 9 Studentinnen eingeschrieben. Nach der Aufhebung des Ukas nahm die Zahl der russischen Studentinnen wieder stark zu. Im ersten Jahrzehnt des 20. Jahrhunderts studierten in der Schweiz immer noch vor allem ausländische Frauen (v. a. aus Russland und dem Deutschen Reich), erst dann schrieben sich Schweizerinnen vermehrt ein.<ref>Regula Schnurrenberger, Marianne Müller: Ein Überblick. In: Verein Feministische Wissenschaft Schweiz (Hrsg.): Ebenso neu als kühn. 120 Jahre Frauenstudium an der Universität Zürich. Efef, Zürich 1988. S. 195–207; hier S. 197.</ref> Dreiviertel der Russinnen studierten Medizin.<ref>Marino Ferri: 'Im Raume des Geistes ist keine Überfremdungsgefahr'. Möglichkeiten akademischer Bildung für internierte Militärpersonen und Zivilflüchtlinge in der Schweiz zur Zeit des Nationalsozialismus. Luzern 2017, S. 20–21 (academia.edu).</ref> 1906 machten ein Viertel aller Hochschulabsolventinnen weltweit ihren Abschluss in der Schweiz.<ref>Lioudmila Clot, Lioudmila Clot: Als Frauen die Schweizer Unis eroberten. In: SWI swissinfo.ch. 5. Juni 2022, abgerufen am 28. September 2025.</ref>

Die Dominanz der ausländischen Studentinnen ergab sich auch daraus, dass Auswärtige (d. h. Personen, die nicht aus dem Kanton Zürich stammten) für die Zulassung zum Studium zunächst kein Reifezeugnis vorlegen mussten. Ein Sittenzeugnis genügte. Erst 1872 wurde das Mindestalter auf 18 Jahre hochgesetzt, 1873 das Reifezeugnis für alle Studierenden obligatorisch.<ref>Gabi Einsele: Kein Vaterland. Deutsche Studentinnen im Zürcher Exil (1870–1908). In: Anne Schlüter (Hrsg.): Pionierinnen – Feministinnen – Karrierefrauen? Zur Geschichte des Frauenstudiums in Deutschland. Frauen in Geschichte und Gesellschaft Bd. 22. Centaurus, Pfaffenweiler 1992. S. 9–34; hier S. 11.</ref><ref>Elke Rupp: Der Beginn des Frauenstudiums an der Universität Tübingen. Werkschriften des Universitätsarchivs Tübingen / Quellen und Studien, Bd. 4. Universitätsarchiv, Tübingen 1978. S. 15.</ref> Von da an bereiteten sich viele studierwillige Frauen nach ihrer Ankunft in Zürich zuerst ein halbes oder ganzes Jahr auf die Reifeprüfung vor. Erst nachdem sie diese bestanden hatten, konnten sie sich immatrikulieren. Viele besuchten allerdings schon davor als Hörerinnen Vorlesungen an der Universität. Ab 1900 durften sich aber nur noch Schweizer als Hörer einschreiben.<ref>Gabi Einsele: Kein Vaterland. S. 21, 27.</ref>

Datei:Special-Artistin - Schattenseite - Züricher Studentinnen-Kneipe 1872.jpg
Weibliche Studenten belästigen männliches Bedienpersonal in einer Kneipe, Parodie auf das Frauenstudium an der Universität Zürich (Kladderadatsch 1872)

Obwohl die Frauen in der Schweiz studieren konnten, standen viele Studenten – allen voran die korporierten – und viele Professoren dem Frauenstudium feindlich gegenüber. So wies z. B. 1896 eine Studentenversammlung einen Antrag für das passive Wahlrecht für die Frauen in Hochschulangelegenheiten zurück.<ref>Gabi Einsele: Kein Vaterland. S. 26–27.</ref>

Die russischen Studentinnen

Datei:Nadezhda Suslova.jpg
Nadeschda Suslowa (Zürich)

Suslowa hatte anlässlich ihrer Einschreibung nach Hause geschrieben: „Ich bin die erste, aber nicht die letzte. Nach mir werden Tausende kommen.“ Dies traf ein. Die Russinnen waren die Wegbereiterinnen für das Frauenstudium in der Schweiz, aber auch in anderen europäischen Ländern, wo sie bis 1914 dominierten. Entsprechend prägte die russische Studentin das Bild der studierenden Frau.

Als Reaktion auf die Niederlage im Krimkrieg, die die Rückständigkeit Russlands offenlegte, kam es in dem Land ab 1855 zu weitreichenden Reformen, u. a. wurde 1861 die Leibeigenschaft der Bauern aufgehoben. Für die russische Frauenbewegung gab es einen engen Zusammenhang zwischen Bauernbefreiung und Frauenemanzipation. Aus sozialer Verpflichtung heraus gab es einen Drang zur Volksbildung und Medizin. Ab 1859 durften Russinnen an den russischen Universitäten bzw. der Medizinisch-Chirurgischen Akademie als Hörerinnen studieren. Doch mit einem neuen Universitätsstatut war ihnen dies ab 1864 wieder verwehrt. Die russischen Frauen gingen danach zum Studium ins Ausland, wohl in Folge der aufsehenerregenden Promotion Suslovas vorzugsweise nach Zürich. Viele Russinnen, die ohne Abitur in Zürich studieren konnten, waren für das Studium nur mangelhaft vorbereitet. Dies brachte das Frauenstudium in Misskredit. Die Dozenten und die einheimischen Studierenden lehnten die als „Kosakenpferdchen“ beschimpften russischen Studentinnen ab. Zu einer Integration kam es nicht. Trotz schlechter Voraussetzungen studierten aber viele Russinnen ernsthaft, ein Fünftel der bis 1873 immatrikulierten Studentinnen promovierten (teils in der Schweiz, teils in anderen Ländern).<ref>Monika Bankowski-Züllig: Zürich – das russische Mekka. In: Verein Feministische Wissenschaft Schweiz (Hrsg.): Ebenso neu als kühn. 120 Jahre Frauenstudium an der Universität Zürich. Efef, Zürich 1988, S. 127–128; hier S. 127.</ref>

Viele der russischen Studentinnen waren politisch aktiv und hatten in Zürich Kontakt zu revolutionären Kreisen.<ref>Anja Burchardt: Blaustrumpf – Modestudentin – Anarchistin? Deutsche und russische Medizinstudentinnen in Berlin 1896–1918. Metzler, Stuttgart 1997, S. 52.</ref> Offiziell wegen sittlicher Ausschweifungen, tatsächlich aber aufgrund anarchistischer Aktivitäten einiger Studentinnen, verbot der russische Zar in einem Ukas (Erlass) vom 4. Juni 1873 allen Russinnen das Studium in Zürich. Bei Zuwiderhandlung drohten Sanktionen sowie ein Berufsverbot.<ref>Elke Rupp: Der Beginn des Frauenstudiums an der Universität Tübingen. 1978, S. 15.</ref><ref>Gabi Einsele: Kein Vaterland. 1992, S. 12.</ref> Die Zahl der russischen Studentinnen in Zürich sank daraufhin drastisch.

Die russische Regierung sah sich genötigt, den zurückkehrenden Studentinnen eine Alternative zu bieten. Zudem herrschte Ärztemangel in Russland, was vor allem in Kriegszeiten besonders spürbar war. Ab 1872 wurden daher in St. Petersburg an der Medizinisch-Chirurgischen Akademie „Kurse zur Ausbildung gelehrter Hebammen“ angeboten. Trotz des Namens war dies ein Angebot auf Universitätsniveau. So wechselte nur ein Teil der Zürcher Studentinnen an eine andere Schweizer Universität. Die Mehrzahl ging zum Studium nach St. Petersburg.<ref>Anja Burchardt: Blaustrumpf – Modestudentin – Anarchistin? 1997, S. 52–53.</ref> Ab 1881 wurden alle Ausbildungsinstitutionen, die Frauen eine höhere Bildung ermöglichten, schrittweise geschlossen, da an der Ermordung des russischen Zaren medizinisch ausgebildete Frauen beteiligt gewesen waren. Daraufhin kam es zu einer zweiten Migrationswelle russischer Studentinnen an westeuropäische Universitäten.

Nach dem Machtantritt des Zaren Nikolaus II. 1895 änderte sich wiederum die russische Politik im Hinblick auf das Frauenstudium. Doch auch danach gab es für studierwillige Russinnen vielfältige Gründe, an einer westeuropäischen Universität zu studieren, nämlich die begrenzten Ausbildungskapazitäten im Zarenreich, Furcht vor politischer Verfolgung und die Unberechenbarkeit der Studiensituation in Russland (Hochschulen wurden kurzfristig geschlossen u. Ä.). Für russische Studentinnen jüdischen Glaubens kam noch hinzu, dass seit 1886 ein Numerus clausus von 3 % für Juden an allen höheren russischen Bildungsinstitutionen galt. 1905 sorgten die innenpolitischen Zustände nach dem Revolutionsversuch in Russland für einen weiteren Schub. Dadurch verdreifachte sich z. B. in Berlin die Zahl russischer Medizinstudentinnen.<ref>Anja Burchardt: Blaustrumpf – Modestudentin – Anarchistin? 1997, S. 56–60.</ref>

Die Gegner des Frauenstudiums in Deutschland und der Schweiz – Professoren wie Reichstagsabgeordnete – griffen in ihrer Argumentation das im russischen Ukas von 1873 skizzierte Bild der politisch subversiven, sittlich verdorbenen Russin auf.<ref>Anja Burchardt: Blaustrumpf – Modestudentin – Anarchistin? 1997, S. 67–73.</ref> Die deutsche Frauenbewegung entwickelte in Reaktion darauf ein Bild von der studierenden deutschen Frau, das genau konträr zum Image der russischen Studentin war. So forderte Mathilde Weber die deutschen Studentinnen 1887 auf, sich in Auftreten, Kleidung und Verhalten bewusst von den russischen Kommilitoninnen abzugrenzen und deren Vorherrschaft in den Studentinnenvereinen zu verhindern. Auch die Schweizer und deutschen Studentinnen selbst grenzten sich von ihren russischen Kommilitoninnen ab. Die Eingabe von sechs Schweizer Studentinnen an den Senat der Zürcher Universität gegen die mangelnde Vorbildung der Russinnen im Jahr 1870 war nur der Beginn einer langen Reihe derartiger Proteste an westeuropäischen Universitäten.<ref>Anja Burchardt: Blaustrumpf – Modestudentin – Anarchistin? 1997, S. 79–92.</ref>

Deutsches Reich

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Vorreiterinnen

Sofja Kowalewskaja (Mathematik, 1874), Julia Lermontowa (Chemie, 1874), Margaret Maltby (Physikalische Chemie, 1895), alle in Göttingen, sowie Katharina Windscheid (Philosophie, 1895 in Heidelberg), Elsa Neumann (Physik, 1899 in Berlin) und Clara Immerwahr (Chemie, 1900 in Breslau) waren weitere Frauen, die früh in Deutschland einen Doktorgrad erhielten.

1897 gab Arthur Kirchhoff das Buch Die Akademische Frau. Gutachten herausragender Universitätsprofessoren, Frauenlehrer und Schriftsteller über die Befähigung der Frau zum wissenschaftlichen Studium und Berufe heraus.<ref name="Kirch 1" /> Von den 100 Stellungnahmen sprach sich knapp die Hälfte positiv aus; ein Drittel (zum Beispiel Max Planck) lehnte das Frauenstudium – teils kategorisch – ab. Kirchhoff selbst plädierte in seinem Vorwort dafür.<ref name="Lenz 1" /><ref name="Lenz 2" /> Kirchhoffs Buch enthält ein Kapitel Berichte aus dem Ausland. In diesem wird die Situation in „Amerika, Belgien, Dänemark, England, Frankreich, Holland, Italien, Rußland, Schweiz, Türkei, Ungarn“ geschildert.<ref name="Kirch 3" />

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TextData=

 pos:(2,618) fontsize:M text: Anzahl und Anteil der Studentinnen
 pos:(2,606) fontsize:M text: in Deutschland (1909-2009)
 pos:(8,50) fontsize:S text: %
 pos:(2,33) fontsize:S text: "Quelle: Kompetenzzentrum Frauen in Wissen-"
 pos:(2,23) fontsize:S text: "schaft und Forschung (CEWS),
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Zugangserweiterung Ende des 19. Jahrhunderts

Seit dem Ende des 19. Jahrhunderts wurde an deutschen Universitäten allmählich die Immatrikulation von Frauen erlaubt. Hope Bridges Adams Lehmann war 1880 die erste Frau in Deutschland, die ihr Medizinstudium als Gasthörerin mit einem Staatsexamen abschloss. Ihr Abschluss in Leipzig 1880 wurde jedoch offiziell nicht anerkannt. Daraufhin wurde sie in Bern promoviert und erhielt 1881 in Dublin die britische Approbation.

Das zentrale Anliegen der Frauenbewegung im Deutschen Kaiserreich war die Verbesserung der Frauenbildung und der Zugang zu Männern vorbehaltenen Berufen und Bildungswegen. 1888 reichte der Allgemeine Deutsche Frauenverein eine Petition beim preußischen Abgeordnetenhaus ein, die um die Zulassung von Frauen zum Medizinstudium und zur wissenschaftlichen Lehrerinnenausbildung bat. Im selben Jahr forderte der Deutsche Frauenverein Reform die Zulassung zu allen Fächern. Unmittelbare Erfolge konnten diese Initiativen jedoch nicht verbuchen.

Erfolgreich war hingegen das pragmatische Vorgehen von einzelnen Frauen, die Ausnahmegenehmigungen erwirkten. Diese Ausnahmegenehmigungen erwiesen sich bald als die Hintertür, durch die Frauen der Zugang zu den Universitäten gelang: Was als Ausnahme begann, wurde schließlich schnell zur Regel. Der erste Schritt dazu war die Zulassung von Frauen als Gasthörerinnen, so in Preußen ab 1896.<ref>Helene Lange, Gertrud Bäumer: Handbuch der Frauenbewegung. Moeser, Berlin 1901, S. 96 f.</ref> Dieser Status ermöglichte vielen Frauen ein Studium, unter ihnen maßgebliche Persönlichkeiten der Kaiserzeit wie Helene Stöcker oder Gertrud Bäumer. Einige Frauen, unter ihnen Gertrud Bäumer im Jahr 1904, nutzten die Möglichkeit, das Studium mit einer Promotion abzuschließen.<ref>Angelika Schaser: Helene Lange und Gertrud Bäumer. Eine politische Lebensgemeinschaft. Böhlau, Köln 2010, S. 103–106.</ref>

An der Akademie der Bildenden Künste München wurden von 1852 bis 1920 keine Frauen mehr zum Studium zugelassen. Eine künstlerische Ausbildung konnten angehende Künstlerinnen in München nur mehr an teuren Privatschulen oder den neu gegründeten Ausbildungsstätten, wie beispielsweise der Damen-Akademie des Künstlerinnen-Vereins (1884–1920) oder der Debschitz-Schule (1902–1914), erhalten. Die 1868 gegründete Königliche Kunstgewerbeschule hingegen gewährte bereits 1872 Frauen zumindest in ihrer weiblichen Abteilung eine Ausbildung. Die Zunahme des Frauenanteils an den Studentenzahlen nach dem Ersten Weltkrieg (etwa an der Universität Würzburg) wurde zum Teil mit Bezug zu deren „Unverwendbarkeit“ im Kriegsfall beargwöhnt und in der Studentenschaft kontrovers diskutiert, was im Dezember 1919 zur Gründung eines ASTA-Unterausschusses für Frauenfragen durch die Mathematikstudentin Alma Wolffhardt<ref>Alma Wolffhardt: Frauenstudium. In: Würzburger Universitätszeitung. Band 1, 1919, S. 110–113.</ref> führte, die den Vorwurf eines „geistigen Kriegsgewinnlertums“ abzuwehren suchte.<ref>Walter Ziegler: Die Universität Würzburg im Umbruch (1918–20). In: Peter Baumgart (Hrsg.): Vierhundert Jahre Universität Würzburg. Eine Festschrift. Degener & Co. (Gerhard Gessner), Neustadt an der Aisch 1982 (= Quellen und Beiträge zur Geschichte der Universität Würzburg. Band 6), ISBN 3-7686-9062-8, S. 179–251; hier: S. 222 f.</ref> Es setzte ein zäher Kampf um den Zugang zur Akademie ein, der schließlich im Wintersemester 1920/1921 zum Erfolg führte. Insgesamt 17 Frauen immatrikulierten sich und konnten zu den gleichen Bedingungen wie Männer zum Studium zugelassen werden.

Rolle jüdischer Frauen

Die weitaus meisten Gasthörerinnen besuchten die Friedrich-Wilhelms-Universität Berlin. Jüdische Frauen, besonders solche aus dem Russischen Reich, waren unter den ersten Jahrgängen besonders stark vertreten. An der Medizinischen Fakultät stellten sie sogar die Mehrheit der Studentinnen. Viele dieser Frauen hatten zuvor in der Schweiz studiert, konnten also schon Studienleistungen vorweisen. Die guten Erfahrungen, die Schweizer Universitäten mit studierenden Frauen gemacht hatten, waren auch ein Argument für die Öffnung der deutschen Hochschulen für Studentinnen. Die bekannteste unter ihnen war Rosa Luxemburg, die in den 1890er Jahren an der Universität Zürich Volkswirtschaft studierte. Als Studentinnen Schweizer Universitäten zu nennen wären auch die Schwestern Hanna und Maria Weizmann, sowie Vera Chazmann, die spätere Ehefrau von Chaim Weizmann.<ref>Hartmut Gimmler, S. 417.</ref> Ein anderes Beispiel ist die Philosophin Anna Tumarkin, die erste Professorin der Universität Bern.<ref name="hirsch" />

Baden als Musterland

Als erste Hörerin, also Studentin ohne Recht auf Prüfung, findet sich die russische Mathematikerin Sofja Kowalewskaja im Jahr 1869 an der Philosophischen Fakultät der Universität Heidelberg. Dies war ein Präzedenzfall für alle Staaten des Deutschen Bundes bzw. des späteren Deutschen Reichs.<ref name="knoedler-kagoshima">Brigitte Knödler-Kagoshima: Wegbereiterinnen für das Frauenstudium in Baden und Deutschland: Katharina Windscheid, Marie Gernet, Ida Hyde und Anna Gebser. Badische Landesbibliothek, 30. Juni 2023, abgerufen am 18. Januar 2024.</ref>

Die erste Universität im Deutschen Reich, an der Frauen sich ohne Sondergenehmigung regulär einschreiben konnten, war ebenfalls Heidelberg. Die Naturwissenschaftlich-Mathematische Fakultät hatte bei ihrer Ausgründung aus der Philosophischen Fakultät 1891 dazu die Erlaubnis vom Bildungsministerium des Großherzogtums Baden erhalten. Im Januar 1894 gestattete sie auch die Promotion; als erste Frau wurde Marie Gernet im Wintersemester 1895/1896 promoviert. 1895 ließ auch die Philosophische Fakultät der Universität Heidelberg Frauen widerruflich zu Studium und Promotion zu. Die erste an dieser Fakultät promovierte Frau ist Katharina Windscheid, die im Februar 1895 ihren Doktortitel erhielt.<ref name="knoedler-kagoshima"/> Sie ist damit die erste Frau Deutschlands, die ohne Sondergenehmigung promoviert wurde.<ref name=Eckart1999>Wolfgang U. Eckart: „Zunächst jedoch nur versuchs- und probeweise“ – Sommersemester 1900: Die ersten Medizinstudentinnen beziehen die Universität Heidelberg. In: Stadt Heidelberg (Hrsg.): Heidelberg. Jahrbuch zur Geschichte der Stadt. Band 4. Kurpfälzischer Verlag Heidelberg, 1999, ISSN 1432-6116, S. 77–98 (web.archive.org [PDF]).</ref>

Erst mit Erlass vom 28. Februar 1900 traf die badische Regierung eine allgemeine Regelung und ermöglichte Frauen den vollen Zugang zum Universitätsstudium an den beiden Landesuniversitäten Freiburg und Heidelberg. Zwei Dinge gaben dazu den Anstoß. Zunächst stand 1899 der erste Abiturientinnenjahrgang am 1893 gegründeten Mädchengymnasium Karlsruhe bereit.<ref name=uni-heidelberg>„Vor allem war es die Lust am Lernen, am Wissen“ Vier Studentinnen der Ruperto Carola waren im Jahr 1900 die Vorreiterinnen des Frauenstudiums in Deutschland. uni-heidelberg.de, abgerufen am 18. Januar 2024.</ref> Zudem gab es einen Antrag der Freiburger Gasthörerin Johanna Kappes an die badische Landesregierung, die zum ersten Karlsruher Abiturientinnen-Jahrgang gehörte.<ref>Ernst Theodor Nauck: Das Frauenstudium an der Universität Freiburg i.Br. Freiburg 1953, S. 21.</ref> So wurden zum Wintersemester 1899/1900 neben Johanna Kappes vier weitere Frauen an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg rückwirkend immatrikuliert.<ref>Grete Borgmann: Freiburg und die Frauenbewegung. Ettenheim/Baden 1973, S. 23.</ref> Die ordentliche Immatrikulation der Heidelberger Studentinnen erfolgte zum Sommersemester 1900.<ref name="freiburg" /> Unter ihnen war die jüdische Medizinstudentin und spätere Ärztin Rahel Straus, die darüber in ihren Memoiren berichtet.<ref>Wir lebten in Deutschland. DVA, Stuttgart 1961.</ref>

An der Universität Freiburg wurde 1916 Edith Stein „summa cum laude“ promoviert und erste deutsche Universitätsassistentin in Philosophie bei Edmund Husserl; er sprach ihr zwar die Fähigkeit zur Habilitation zu (in ihrer Habilitationsschrift Endliches und ewiges Sein setzte sie sich u. a. mit seinem Werk und mit dem ihres Nachfolgers Martin Heidegger auseinander), er blockierte aber ihre Habilitation aus „grundsätzlichen Erwägungen“.

Die Lage in Württemberg

Nachdem in Württemberg 1903 erstmals vier Frauen ihre Reifeprüfung abgelegt hatten und drei von ihnen in Tübingen studieren wollten, entschied der Senat der Universität Tübingen auf Druck der Stuttgarter Ortsgruppe des Vereins Frauenbildung-Frauenstudium, Frauen zum Studium zuzulassen.<ref> Petra Mayerhofer: „Es gibt Leute, die stellen sich unter einer Studentin ein ganz merkwürdiges Ungetüm vor.“ Die Anfänge des Frauenstudiums an der Technischen Hochschule Stuttgart. In: Gabriele Hardtmann, Nicola Hille (Hrsg.): Die Anfänge des Frauenstudiums in Württemberg. Erste Absolventinnen der TH Stuttgart. Steiner, Stuttgart 2014, ISBN 978-3-515-10656-6, S. 42.</ref> Am 16. Mai 1904 genehmigte der württembergische König in einem Erlass, dass „reichsangehörige weibliche Personen unter den gleichen Voraussetzungen und in der gleichen Weise wie männliche Personen an der Universität Tübingen“ als Studierende immatrikuliert werden. Ab dem 1. Dezember 1905 galt dies auch für die Technische Hochschule Stuttgart.<ref>Petra Mayerhofer: „Es gibt Leute, die stellen sich unter einer Studentin ein ganz merkwürdiges Ungetüm vor.“ Die Anfänge des Frauenstudiums an der Technischen Hochschule Stuttgart. In: Gabriele Hardtmann, Nicola Hille (Hrsg.): Die Anfänge des Frauenstudiums in Württemberg. Erste Absolventinnen der TH Stuttgart. Steiner, Stuttgart 2014, ISBN 978-3-515-10656-6, S. 39.</ref>

Preußen

In Preußen wurden Frauen ab 1896 als Gasthörerinnen zugelassen, wobei Dutzende von Frauen schon zuvor mit einer Sondergenehmigung des Unterrichtsministers in Preußen studiert hatten. Bereits 1895 studierten 40 Frauen in Berlin und 31 in Göttingen. Insgesamt erwies sich das Gasthörerinnen-Zugangsrecht der Frauen als eine wesentliche Verbesserung der Rechtsstellung. Seither konnten Frauen in Preußen auch promovieren.<ref>Helene Lange, Gertrud Bäumer: Handbuch der Frauenbewegung. Moeser, Berlin 1901, S. 98 f.</ref>

1908 wurde den Frauen das Studium in Preußen allgemein erlaubt. Im Jahre 1913 waren etwa 8 % aller Studierenden weiblichen Geschlechts. Bis 1930 stieg dieser Anteil auf etwa 16 %.<ref>Pauline Puppel: 'Aber der schrecklichste der Schrecken ist die Wissenschaftlichkeit der Weiber'. Zu den Anfängen des Frauenstudiums in Preußen. In: Forschungen zur brandenburg-preußischen Geschichte. Band 29. Berlin 2019, S. 147–168.</ref>

Bayern

In Bayern erhielt erstmals 1903 eine Frau die Zulassung zum Studium.<ref>Ernst Kern: Sehen – Denken – Handeln eines Chirurgen im 20. Jahrhundert. ecomed, Landsberg am Lech 2000, ISBN 3-609-20149-5, S. 266.</ref> Im Wintersemester 1903/1904 waren 30 Studentinnen in Bayern eingeschrieben.<ref>Hannah Zimmermann: Auf dem Weg zur Professur – Habilitationsvorgänge und Habilitanden an der Medizinischen Fakultät Erlangen von 1918 bis 1960. 2021, S. 163 (fau.de).</ref>

Österreich

Datei:Angelika Szekely Promotion Graz 1917.jpg
Angelika Szekely Antrag zur Promotion in Physik, Universität Graz 1917

Im k.k. Österreich wurde 1878 eingeführt, dass Frauen Vorlesungen als Gasthörerinnen besuchen durften, obwohl andererseits 1877 die bisher am k.k. Polytechnischen Institut (heute TU Wien) gehaltenen „Damen-Vorlesungen“ abgeschafft wurden.<ref name="jku" />

1896 wurden im Ausland erworbene Doktordiplome anerkannt, unter der Bedingung der Nostrifikation (Wiederholung sämtlicher Rigorosen), und auch die Zulassung zur Matura gesetzlich verankert. Ab 1897 ließen die Universitäten Wien sowie Prag, Graz und Innsbruck Studentinnen zur philosophischen Fakultät zu, ab 1900 auch zum Medizinstudium, aber erst nach Ende des Ersten Weltkriegs erhielten sie 1919 Zutritt zur juristischen Fakultät, 1928 an der evangelisch-theologischen und ab 1945 an der katholisch-theologischen Fakultät der Universität Wien.<ref name="heindl" />

Gabriele Possanner promovierte als erste Frau in Österreich am 2. April 1897 im Fach Medizin in Wien. Die erste Habilitation, ebenfalls in Wien, war die der Elise Richter 1905 für Romanistik. Elise Richter wurde 1921 auch zur ersten außerordentlichen Professorin Österreichs berufen.<ref name="heindl" />

Der Wiener Stadtschulratspräsident Otto Glöckel setzte sich besonders für die Zulassung der Frauen an den Universitäten ein. Glöckels Erlass vom 7./22. April 1919 sicherte den Frauen den freien Zugang zu den technischen Hochschulen und der Hochschule für Bodenkultur.

Weitere ausländische Studentinnen an deutschen Universitäten

Auch aus den USA und Kanada kamen Frauen an deutsche Universitäten. Diese hatten meist bereits in anderen Ländern studiert, teilweise mit einem Abschluss. Einige kamen zum Beispiel nach Heidelberg, um dort zu promovieren, so die Physiologin Ida Henrietta Hyde (1896), die Kunsthistorikerin Elizabeth Denio (1898), die Botanikerin Janet Russell Perkins (1900) oder die Literaturhistorikerin Jennie Giehl (1911).<ref>Sandra L. Singer: Adventures Abroad: North American Women at German-speaking Universities, 1868–1915. Greenwood Publishing Group; 2003. ISBN 978-0-313-32371-3. S. 64 und öfter.</ref>

Vom Ende des Ersten Weltkriegs bis Ende des Zweiten Weltkriegs

Widersprüchliche Entwicklung im Nationalsozialismus

Die Nationalsozialisten kündigten nach ihrer Regierungsübernahme an, den Anteil der Studentinnen auf unter 10 % zu senken. Diese Maßnahme wurde aber nur ansatzweise umgesetzt und später stillschweigend wieder aufgehoben. Die anfänglichen Zugangsbeschränkungen im Gesetz gegen die Überfüllung deutscher Schulen und Hochschulen wurden 1935 für Frauen wieder aufgehoben. Die Studentenzahlen waren wegen des beschleunigten Aufbaus der Wehrmacht stärker als erwartet zurückgegangen und auf deutlich weniger als die 15.000 avisierten zurückgegangen. 1934 immatrikulierten sich 10538 Männer und 1503 Frauen und ein akademischer Nachwuchsmangel setzte ein. Tatsächlich nahm seit 1936 die Zahl studierender Frauen wieder zu. Ab 1938 wurde sogar für das Frauenstudium geworben. Der Anteil der Frauen an der Gesamtstudentenzahl stieg in den Kriegsjahren anteilsmäßig und absolut erheblich an und erreichte mit knapp 25.000 und knapp 50 % Frauen 1943 ein zuvor noch nie erreichtes Maß. Der entsprechende Anteil wurde erst 1995 wieder erreicht. Zum Teil waren Frauen selbst in den naturwissenschaftlichen Fächern in der Überzahl.<ref>Claudia Huerkamp: Bildungsbürgerinnen. Frauen im Studium und in akademischen Berufen 1900–1945. Vandenhoeck & Ruprecht, 1996.</ref>

Auch in Österreich fand 1934 eine Wende statt, es wurde ein Numerus clausus von 10 % eingeführt, und diverse Zugangsbeschränkungen und Studienerschwernisse kamen zum Tragen. Zwar erhöhte sich der Frauenanteil ab 1939 kriegsbedingt wieder deutlich, aber erst nach 1945 wurden in Österreich neue, gleichbehandelnde Lehrgesetze und Studienordnungen eingeführt.<ref name="jku" />

Nachkriegszeit

DDR

In der DDR wurde das Frauenstudium besonders seit Mitte der 1960er Jahre stark gefördert, da der anhaltende Fachkräftemangel sich immer negativer auf die Volkswirtschaft auszuwirken drohte. Im Jahre 1986 erreichte der Anteil der weiblichen Studierenden den historischen Höchststand von 50,3 %.

1950 1955 1960 1965 1970 1975 1980 1985 1989
Weibliche Studierende 19,2 % 25,5 % 25,2 % 26,1 % 35,4 % 48,2 % 48,7 % 50,1 % 48,6 %

Deutsche Demokratische Republik: Anteil der weiblichen Studierenden an den Studierenden im Hochschulstudium (ohne Forschungsstudium).
Quelle: Statistisches Jahrbuch der DDR 1990.

Aktuelle Situation

Deutschland

Vorlage:Hinweisbaustein

Im Jahre 2003 haben mehr Frauen als jemals zuvor ein Studium an einer deutschen Hochschule abgeschlossen. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes beendeten in dem Jahr 105.600 Studentinnen ihr Studium erfolgreich. Im Vergleich zum Vorjahr bedeutete das eine Steigerung von 7,6 Prozent. Und 20 Jahre zuvor waren es gar nur die Hälfte gewesen. Unter den deutschen Hochschulabsolventen haben die Frauen mittlerweile einen Anteil von fast 50 Prozent erreicht, wobei der Anteil der Professorinnen nur etwa ein gutes Sechstel beträgt und damit etwa dem jährlichen Anteil an Habilitationen entspricht. Seit dem Wintersemester 2020/2021 sind mehr Frauen als Männer in Deutschland immatrikuliert.<ref>Bundesamt für Statistik, GENESIS online Code: 21311-0001 Studierende: Deutschland, Semester, Nationalität, Geschlecht.</ref> Im Jahr 2023 wurden 35 % der Habilitationen von Frauen abgelegt.<ref>Bundesamt für Statistik GENESIS online Code 21351-0001</ref> 28,7 % der Professuren waren von Frauen besetzt.<ref>Bundesamt für Statistik GENESIS online Code 21341-0001</ref>

1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2006<ref name="statbund" /> 2007<ref name="statbund" /> 2008<ref name="statbund" /> 2014 2015 2016
Studentinnen 39,7 % 40,2 % 40,8 % 41,7 % 42,6 % 43,6 % 44,5 % 45,3 % 46,1 % 46,7 % 47,4 % 48,4 % 49,4 % 49,8 % 49,7 % 47,8 %<ref name=":0">Studierende nach Bundesländern. Statistisches Bundesamt, abgerufen am 19. April 2017.</ref> 48 %<ref name=":0" /> 48,2 %<ref name=":0" />
Promotionen 28,9 % 30,6 % 31,2 % 31,5 % 31,1 % 32,1 % 33,1 % 33,4 % 34,3 % 35,3 % 36,4 % 37,9 % 41,1 % 42,2 % 41,9 %
Habilitationen 12,9 % 12,1 % 13,5 % 13,8 % 12,9 % 15,7 % 15,3 % 17,7 % 18,4 % 17,2 %
Professorinnen 6,5 % 6,9 % 7,5 % 8,2 % 8,5 % 9,0 % 9,5 % 9,8 % 10,5 % 11,2 % 11,9 % 12,8 % 15,2 % 16,2 % 17,4 %

Deutschland: Ost- und Westdeutschland, Professorinnen: alle Besoldungsgruppen.
Quelle: Statistisches Bundesamt, Fachserie 11: Bildung und Kultur, Reihe 4.4: Personal an Hochschulen, verschiedene Jahrgänge.<ref>Zitiert nach: Frauen in Führungspositionen an Hochschulen und außerhochschulischen Forschungseinrichtungen. Siebte Fortschreibung des Datenmaterials. BLK Heft 109 (PDF; 653 kB). 2003, Statistisches Bundesamt 2004.</ref>

Österreich

Das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz (B-GlBG) behandelt insbesondere Sonderbestimmungen für Angehörige von Universitäten (III. Teil, 2. Abschnitt), wonach Studienwerberinnen und weiblichen Studierenden keine Benachteiligung in Bezug auf „Zulassung zum Studium, Zugang zu Lehrveranstaltungen mit einer beschränkten Teilnehmerzahl, bei der Anmeldung und Durchführung von Prüfungen, Beurteilung des Studienerfolges, Festlegung des Themas und der Betreuung der Bakkalaureats-, (künstlerischen) Magister- oder Diplomarbeit oder Dissertation“ wie auch „der Einräumung der Möglichkeit zur Benützung der facheinschlägigen Einrichtungen der Universität“ (§ 42(1) B-GlBG Diskriminierungsverbot) erwachsen darf.

Eine Frauenquote ist dabei aber nicht gefordert und auch nicht nötig: Im Jahr 2006 betrug der Frauenanteil unter den Studierenden an österreichischen Universitäten und Fachhochschulen 52,3 %, Tendenz steigend (im Jahr 2000 waren es noch 50,4 %). Unter den Neuinskribierten an Österreichs Universitäten im Jahr 2006 belief sich der Anteil auf 55,3 % Frauen. (Quelle: Statistisches Taschenbuch 2007.)<ref><templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />PDF; 1,23 MB. (Memento vom 11. September 2010 im Internet Archive)</ref>

Gemäß § 42 des Universitätsgesetzes 2002 ist an jeder österreichischen Universität neben den Kontaktfrauen ein Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen einzurichten (§ 41(1) B-GlBG), der einen Frauenförderungsplan erstellt und Gutachten an den Senat I der Gleichbehandlungskommission des Bundes am Bundeskanzleramt richtet, der sich mit Belangen der Gleichbehandlung von Frauen und Männern befasst.

Der Titel Professorin ist im Bundes-Verfassungsgesetz verankert, und für Ausschreibungen von Professuren fordert das B-GlBG im § 7 das Erreichen der Frauenquote. Diese Maßnahme ist weniger erfolgreich, so betrug der Anteil der weiblich besetzten Professuren an der Universität Wien 1997 nur 7 %.<ref name="heindl" />

Siehe auch

Literatur

  • Gitta Benker, Senta Störmer: Grenzüberschreitungen. Studentinnen in der Weimarer Republik. Pfaffenweiler 1991 (= Frauen in Geschichte und Gesellschaft. 21).
  • Hans Günther Bickert, Norbert Nail: Daniel Jeanne Wyttenbach. Marburgs erste Ehrendoktorin (1827) (= Schriften der Universitätsbibliothek Marburg. 98). Marburg 2000, ISBN 3-8185-0300-1.
  • Marco Birn: Die Anfänge des Frauenstudiums in Deutschland. Das Streben nach Gleichberechtigung von 1869–1918, dargestellt anhand politischer, statistischer und biographischer Zeugnisse (= Heidelberger Schriften zur Universitätsgeschichte. Band 3). Universitätsverlag Winter, Heidelberg 2015, ISBN 3-8253-6464-X.
  • Johanna Bleker (Hrsg.): Der Eintritt der Frauen in die Gelehrtenrepublik. Zur Geschlechterfrage im akademischen Selbstverständnis und in der wissenschaftlichen Praxis am Anfang des 20. Jahrhunderts. Matthiesen, Husum 1998.
  • Elisabeth Boedeker: 25 Jahre Frauenstudium in Deutschland. Verzeichnis der Doktorarbeiten von Frauen 1908–1933. Band 1–4, Hannover 1939/1936/1937/1935. (Band 1 mit einem umfangreichen dokumentarischen Teil über die Vorläufer und Anfänge. Trotz des Erscheinungsdatums keinerlei nationalsozialistische Einflüsse zu erkennen.)
  • Gunilla-Friederike Budde: Frauen in der Intelligenz. Akademikerinnen in der DDR 1945 bis 1975. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2003, ISBN 3-525-35143-7 (Habilitationsschrift der FU Berlin 2002, 446 Seiten).
  • Anja Burchardt: Blaustrumpf – Modestudentin – Anarchistin? Deutsche und russische Medizinstudentinnen in Berlin 1896–1918. Metzler, Stuttgart 1997.
  • Edith Glaser: Hindernisse, Umwege, Sackgassen. Die Anfänge des Frauenstudiums in Tübingen (1904– 1934) (= Ergebnisse der Frauenforschung. Band 25). Deutscher Studien-Verlag, Weinheim 1992, ISBN 3-89271-351-0.
  • Bernhard Dietrich Haage: Die heilkundige Frau in Dichtung und Realität des deutschen Mittelalters. In: Würzburger medizinhistorische Mitteilungen. Band 11, 1993, S. 107–132.
  • Hiltrud Häntzschel, Hadumod Bußmann: Bedrohlich gescheit. Ein Jahrhundert Frauen und Wissenschaft in Bayern. Beck, München 1997.
  • Martin Hermann (Hrsg.): Bildung in Europa. Teil I: Angewandte Mathematik und Frauenstudium in Thüringen (= Schriftenreihe des Collegium Europaeum Jenense. Band 44). Garamond – Der Wissenschaftsverlag, Jena 2014, ISBN 978-3-944830-38-4.
  • Luise Hirsch: Vom Schtetl in den Hörsaal: Jüdische Frauen und Kulturtransfer. Metropol, Berlin 2010.
  • Claudia Huerkamp: Bildungsbürgerinnen. Frauen im Studium und akademischen Berufen 1900–1945. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 1996.
  • Gisela Kaiser: Über die Zulassung von Frauen zum Studium der Medizin am Beispiel der Universität Würzburg. In: Würzburger medizinhistorische Mitteilungen. Band 14, 1996, S. 173–184.
  • Marianne Koerner: Auf fremden Terrain. Studien- und Alltagserfahrungen von Studentinnen 1900–1918. Didot-Verlag, Bonn 1997.
  • Britta-Juliane Kruse: Frauenstudium, medizinisches. In: Werner E. Gerabek, Bernhard D. Haage, Gundolf Keil, Wolfgang Wegner (Hrsg.): Enzyklopädie Medizingeschichte. De Gruyter, Berlin / New York 2005, ISBN 3-11-015714-4, S. 435–437.
  • Andreas Neumann: Gelehrsamkeit und Geschlecht. Das Frauenstudium zwischen deutscher Universitätsidee und bürgerlicher Geschlechterordnung (1865–1918) (= Wissenschaftskulturen. Reihe III: Pallas Athene – Geschichte der institutionalisierten Wissenschaft; Bd. 56). Franz Steiner Verlag, Stuttgart 2022, ISBN 978-3-515-13165-0.
  • Peter Reinicke (Hrsg.): Von der Ausbildung der Töchter besitzender Stände zum Studium an der Hochschule : 100 Jahre Evangelische Fachhochschule Berlin. Lambertus, Freiburg im Breisgau 2004, ISBN 978-3-7841-1537-5.
  • Anne Schlüter (Hrsg.): Pionierinnen – Feministinnen – Karrierefrauen? Zur Geschichte des Frauenstudiums in Deutschland. Centaurus, Pfaffenweiler 1992.
  • Eva Schöck-Quinteros, Elisabeth Dickmann (Hrsg.): Barrieren und Karrieren. Die Anfänge des Frauenstudiums in Deutschland. Trafo-Verlag, Berlin 2000.
  • K. v. Soden: Auf dem Weg in die Tempel der Wissenschaft. Zur Durchsetzung des Frauenstudiums im Wilhelminischen Deutschland. In: Ute Gerhard (Hrsg.): Frauen in der Geschichte des Rechts. Von der Frühen Neuzeit bis zur Gegenwart. München 1997, S. 617–632.
  • Städtische Museen Quedlinburg (Hrsg.): Dr. Dorothea Christiana Erxleben. Erste deutsche promovierte Ärztin (= Schriftenreihe des Klopstockhauses [Quedlinburg]. Band 3). Halle an der Saale 1999.
  • Isolde Tröndle-Weintritt, Petra Herkert (Hrsg.): „Nun gehen Sie hin und heiraten Sie!“ Die Töchter der Alma mater im 20. Jahrhundert. Freiburg im Breisgau 1997.

Audio-CD

  • Haas, Veronika (Zusammenstellung) mit Petra Meunier-Götz (Hörfunkregisseurin), Brigitte Laugwitz (Aufnahmetechnikerin), Jörg Tröger (Redaktion), Wolfgang U. Eckart, Edith Glaser, Ingrid Hotz-Davies, Hannah Monyer, Werner Moritz, Agnes Speck und Caroline Witt: „In meinen Hörsaal nur die Scheuerfrau!“ 100 Jahre Frauenstudium in Baden und in Württemberg, SWR Studio Baden-Baden, Erstsendung am 22. April 2006, SWR 2.

Weblinks

Einzelnachweise

<references> <ref name="Kirch 1"> Arthur Kirchhoff: Die Akademische Frau. Gutachten herausragender Universitätsprofessoren, Frauenlehrer und Schriftsteller über die Befähigung der Frau zum wissenschaftlichen Studium und Berufe. 1897, S. 357 (online [abgerufen am 29. Februar 2012] Das Buch wurde 1897 und nicht, wie bei Lanz u. a. fälschlich angegeben, 1887 herausgegeben). </ref> <ref name="Kirch 3"> Kirchhoff, S. 341–374. </ref> <ref name="Lenz 1"> Karl Lenz: Entgrenztes Geschlecht. Zu den Grenzen des Konstruktivismus. In: Karl Lenz, Werner Schefold, Wolfgang Schröer: Entgrenzte Lebensbewältigung: Jugend, Geschlecht und Jugendhilfe. S. 83. Juventa 2004 (Google Books). </ref> <ref name="Lenz 2"> Lenz, <templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Auszüge aus dem Buch in Englisch. (Memento vom 10. Juni 2015 im Internet Archive). (PDF; 1,1 MB). </ref> <ref name="heindl"> Waltraud Heindl, Marina Tichy: Durch Erkenntnis zu Freiheit und Glück … Frauen an der Universität Wien (ab 1897) (= Schriftenreihe des Universitätsarchivs, Universität Wien. 5). WUV, Wien 1990 – nach <templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Frauenstudium an der Universität Wien. (Memento vom 26. Oktober 2017 im Internet Archive). </ref> <ref name="hirsch"> Luise Hirsch: Vom Schtetl in den Hörsaal: Jüdische Frauen und Kulturtransfer. Metropol, Berlin 2010. </ref> <ref name="freiburg"> Vor einhundert Jahren Beginn des Frauenstudiums an der Universität Freiburg. Albert-Ludwigs-Universität Freiburg im Breisgau, 23. Februar 2000. </ref> <ref name="statbund"> Frauenanteile. Akademische Laufbahn. Bei: Statistisches Bundesamt. Abgerufen am 9. März 2018. </ref> <ref name="jku"> <templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Der mühsame Weg der Frauen an die Unis. (Memento vom 1. Dezember 2005 im Internet Archive). </ref> </references>