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Feuerwehrfahrzeuge-Kartell

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Datei:HLF2016 FF Duisburg.JPG
Beispielbild eines Löschfahrzeugs: LF 20/16
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Beispielbild eines Hubrettungsfahrzeugs: DLK 23-12

Das Feuerwehrfahrzeuge-Kartell (auch Feuerwehr-Kartell oder Feuerwehrgerätebeschaffungskartell) war ein Kartell zwischen mehreren Herstellern von Feuerwehrfahrzeugen auf dem deutschen Markt, das im Jahr 2011 durch das Bundeskartellamt aufgedeckt wurde.<ref>Bundeskartellamt: <templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Pressemitteilung vom 10. Februar 2011: Bundeskartellamt verhängt Millionenbußgelder gegen Hersteller von Feuerwehrfahrzeugen (Memento vom 1. Mai 2012 im Internet Archive), abgerufen am 31. März 2012.</ref> In einem ersten Verfahren wurde gegen die Hersteller von Lösch- und Rüstfahrzeugen ermittelt, in einem zweiten Verfahren gegen die Hersteller von Hubrettungsfahrzeugen.

Marktsituation

Auf dem Markt für Feuerwehrfahrzeuge befinden sich in Deutschland zahlreiche inländische wie auch einige ausländische Anbieter. Ein Großteil der Fahrzeuge wird entsprechend geltender DIN-Normen verkauft (siehe auch Feuerwehrfahrzeuge in Deutschland), ein geringerer Anteil auch nach Sonderbauwünschen und individueller Gestaltung. Hauptabnehmer von Feuerwehrfahrzeugen im Inland sind Kommunen, die nach den jeweils geltenden Landesbrandschutzgesetzen für die Organisation des lokalen Brandschutzes zuständig sind. Die Aufträge der Kommunen werden dabei regelmäßig im Rahmen von Ausschreibungen vergeben. Daneben befinden sich Werkfeuerwehren größerer Unternehmen auf der Käuferseite.

Im Jahr 2010 erzielte die Feuerwehrtechnikbranche in Deutschland einen Gesamtumsatz von rund 560 Mio. Euro. Der Markt für Feuerwehrfahrzeuge hatte dabei ein Volumen von rund 480 Mio. Euro.<ref>Feuerwehrtechnik: Die deutsche Feuerwehrtechnik-Branche im Überblick. (PDF) In: www.vdma.org. VDMA e.V., ehemals im Vorlage:IconExternal (nicht mehr online verfügbar); abgerufen am 26. März 2026.@1@2Vorlage:Toter Link/www.vdma.org (Seite nicht mehr abrufbar. Suche im Internet Archive )</ref> Jährlich werden rund 2000 bis 2500 Feuerwehrfahrzeuge abgesetzt, davon rund 700 bis 900 Lösch- sowie 60 bis 100 Hubrettungsfahrzeuge.<ref name="Bundeskartellamt_FB_DL">Bundeskartellamt: Bundeskartellamt: Fallbericht B12 – 12/10 – Feuerwehrdrehleiterfahrzeuge. (PDF) Neuzulassungen von Feuerwehrfahrzeugen in Deutschland. In: www.vdma.org. VDMA e.V., S. 1, ehemals im Vorlage:IconExternal (nicht mehr online verfügbar); abgerufen am 26. März 2026.@1@2Vorlage:Toter Link/www.vdma.org (Seite nicht mehr abrufbar. Suche im Internet Archive )</ref>

Auf dem Markt für Lösch- und Rüstfahrzeuge hatten die vier Unternehmen Iveco Magirus Brandschutztechnik, Schlingmann, Rosenbauer und Ziegler einen Marktanteil von rund 90 %<ref>Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, 2. Mai 2011: Empfehlungen für kommunale Einkäufer von Feuerwehrfahrzeugen zur Überprüfung der Zuverlässigkeit von Bietern (PDF, 53 kB), S. 1.</ref> und bildeten damit ein Oligopol. Auf dem Markt für Hubrettungsfahrzeuge hatten die beiden Unternehmen Metz Aerials und Iveco Magirus Brandschutztechnik einen Marktanteil von zusammen annähernd 100 %<ref>Bundeskartellamt: Pressemitteilung vom 27. Juli 2011: Bußgeld in Höhe von 17,5 Mio. Euro wegen Absprachen bei Feuerwehrdrehleitern. In: bundeskartellamt.de. 27. Juli 2011, abgerufen am 10. August 2021.</ref> und bildeten damit ein Duopol.

Die Kartelle

Im Februar 2011 wurde bekannt, dass die etablierten Hersteller auf dem Feuerwehrfahrzeugmarkt in zwei Kartelle verwickelt waren. Zum einen verabredete man sich im Bereich von Löschfahrzeugen, zum anderen im Bereich der Hubrettungsfahrzeuge.

Beteiligte Unternehmen

Unternehmen Sitz Logo
Magirus GmbH Ulm Datei:Iveco Magirus Logo.svg
Metz Aerials GmbH & Co. KG Karlsruhe Datei:Metz Aerials Logo.svg
Rosenbauer Gruppe Luckenwalde und Leonding/Österreich Datei:Rosenbauer Logo.svg
Schlingmann GmbH & Co. KG<ref> <templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Website der Schlingmann GmbH & Co. KG (Memento vom 30. Juli 2013 im Internet Archive)</ref> Dissen am Teutoburger Wald Datei:Schlingmann Logo.svg
Albert Ziegler GmbH Giengen an der Brenz Datei:ZIEGLER Logo.svg

Das Unternehmen Iveco Magirus Brandschutztechnik war dabei sowohl am Lösch- als auch am Hubrettungsfahrzeugekartell beteiligt. Darüber hinaus war ein Schweizer Wirtschaftsprüfer als Koordinierungsstelle innerhalb des Löschfahrzeuge-Kartells beteiligt, gegen den ebenfalls ein Bußgeld verhängt wurde.

Die Anbieter Empl (Österreich), Lentner (Deutschland) und Gimaex-Schmitz (Deutschland) waren nicht in das Kartell involviert.<ref>News März/2011 von Empl: <templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Empl nicht in kartellrechtlich verfolgte Preis- und Quotenabsprachen involviert (Memento vom 3. März 2012 im Internet Archive), abgerufen am 8. März 2012.</ref><ref>Bericht der „Kärntner Krone“ über die Josef Lentner GmbH. Ausgabe 24. Juni 2013. In: www.lentner-gmbh.de. Josef Lentner GmbH, 22. Februar 2011, archiviert vom Vorlage:IconExternal (nicht mehr online verfügbar) am 5. Oktober 2013; abgerufen am 26. März 2026.</ref><ref name="Gimaex">Stellungnahme zum Kartellverfahren. (PDF) Pressemitteilung vom Februar 2011. In: www.gimaex.eu. Gimaex-Schmitz, ehemals im Vorlage:IconExternal (nicht mehr online verfügbar); abgerufen am 26. März 2026.@1@2Vorlage:Toter Link/www.gimaex.eu (Seite nicht mehr abrufbar. Suche im Internet Archive )</ref>

Vorgehensweise in den Kartellen

Löschfahrzeugekartell

Im Löschfahrzeugekartell sprachen die Hersteller sich auf zwei Ebenen ab. Zum einen erfolgten Treffen auf Ebene der Unternehmensleitung (so genannte Zürich-Runde), zum anderen Treffen auf Ebene der Vertriebsleiter.

Zürich-Runde

Die Unternehmensleiter (Geschäftsführer und Vorstandsvorsitzende) der Kartellanten trafen sich in den Jahren 2001 bis 2009 regelmäßig am namensgebenden Flughafen Zürich, um in ihrer Runde Absprachen zu treffen. Die Treffen erfolgten auf informeller Basis ohne schriftliche Fixierungen (Einladungen, Teilnahmelisten u. ä.) (so genanntes Frühstückskartell) auf „neutralem“ Schweizer Boden. Das Bundeskartellamt konnte insgesamt 19 Sitzungen nachweisen.

Inhalt der Treffen war ein Austausch über die Marktsituation im Feuerwehrfahrzeugemarkt. Alle beteiligten Unternehmen meldeten seit 2000 ihre jeweiligen Auftragseingänge an den Schweizer Wirtschaftsprüfer, der aus den Daten eine Marktstatistik erstellte. Zudem hatten die Unternehmen Sollquoten vereinbart und somit den Gesamtmarkt aufgeteilt (Produktions- oder Quotenkartell<ref>vgl. Tobias Lettl: Kartellrecht. 2. Auflage, Verlag C.H. Beck, München 2007, ISBN 978-3-40655-624-1, § 2, Rn. 80.</ref>). Auf den Treffen wurde mittels der Marktstatistik überprüft, inwieweit die tatsächlichen Auftragseingänge mit den vereinbarten Sollquoten übereinstimmten. Sofern dies nicht der Fall war, wurden in den Unternehmen Maßnahmen ergriffen, um den tatsächlichen Marktanteil der vereinbarten Sollquote anzunähern. Ebenfalls wurden allgemeine Preiserhöhungen der beteiligten Unternehmen abgesprochen.

Vertriebsleiter-Runde

Auf der Ebene der Vertriebsleiter wurden ebenfalls Treffen durchgeführt. Dabei trafen sich die Vertriebsleiter der beteiligten Unternehmen ungefähr alle drei Monate in einem Hotel in Biebelried oder in Autobahnraststätten, insbesondere am Kirchheimer Dreieck bei Bad Hersfeld.<ref name="AA 2013">Augsburger Allgemeine: Das Feuerwehr-Kartell muss Kommunen entschädigen, abgerufen am 13. Juli 2013.</ref> Bei den Sitzungen wurden zumindest bis zum Jahr 2004 Listen mit aktuellen Ausschreibungen von Kommunen besprochen. Anhand dieser konkreten Auftragslage und der Ergebnisse der Zürich-Runde wurde unter den Beteiligten abgesprochen, welches Unternehmen welchen Auftrag erfüllen sollte, und die Ausschreibungen wurden aufgeteilt. Um den Zuschlag entsprechend der Kartellabsprache zu garantieren, wurde von den übrigen Unternehmen eine entsprechend ungünstige Rabattpolitik betrieben.

Hubrettungsfahrzeugekartell

Im Kartell auf dem Markt für Hubrettungsfahrzeuge haben die beteiligten Unternehmen Metz und Iveco Magirus Brandschutztechnik ebenfalls auf Ebene der Unternehmens- und Vertriebsleiter Absprachen zur Marktaufteilung getroffen.

Zumindest seit 1998 bestand eine Vereinbarung darüber, die Ausschreibungen für Hubrettungsfahrzeuge jeweils zur Hälfte auf die beiden beteiligten Unternehmen zu verteilen. Hierfür wurden Listen mit den anstehenden Ausschreibungen von Kommunen ausgetauscht und die Aufträge entsprechend zugeteilt. Das Unternehmen, das den Zuschlag erhalten sollte, gewährte dabei einen Rabatt auf den kartellbedingt ähnlich hohen Listenpreis in Höhe von 5 bis 8 %, während das unterlegene Unternehmen lediglich einen Rabatt in Höhe von bis zu 3 % gewähren sollte.

Die Kommunikation innerhalb des Kartells wurde aus Tarnungszwecken zunächst über Prepaid-Handys und Schriftverkehr über die privaten Adressen der Vertriebsleiter abgewickelt. Seit 2006 wurde per E-Mail kommuniziert; zur Tarnung wurden dabei Begriffe aus dem Fußball verwendet; Kartelltreffen wurden als Trainingstermine, abgesprochene Rabatte als Spielergebnisse formuliert.

Das Kartellverfahren

Datei:Bundeskartellamt-Logo.svg
Logo des Bundeskartellamts

Seit 2009 ermittelte das deutsche Bundeskartellamt zusammen mit der österreichischen Bundeswettbewerbsbehörde nach dem Eingang einer anonymen Anzeige<ref>Zur Möglichkeit der anonymen Anzeige im Kartellrecht: Tobias Lettl: Kartellrecht. 2. Auflage, Verlag C.H. Beck, München 2007, ISBN 978-3-40655-624-1, § 11, Rn. 20.</ref> sowie einer Selbstanzeige des Herstellers Metz Aerials in Bezug auf mögliche wettbewerbswidrige Absprachen zwischen den beteiligten Unternehmen. Zwischen Mai 2009 und Juli 2010 wurden vier Durchsuchungsaktionen durchgeführt, davon zwei in Zusammenarbeit mit der Bundeswettbewerbsbehörde in Österreich (Rosenbauer).<ref>Bundeswettbewerbsbehörde: Tätigkeitsbericht 2010, S. 43.</ref><ref>vgl. zu den Details auch: OGH, Beschluss vom 15. Juli 2009, 16Ok7/09 (online im Rechtsinformationssystem der Republik Österreich).</ref>

Im Februar 2011 wurden die Kartelle auf dem Feuerwehrfahrzeugemarkt aufgedeckt und der Öffentlichkeit bekannt gemacht. Im ersten Verfahren gegen die Hersteller von Löschfahrzeugen verhängte das Bundeskartellamt mit Bescheid vom 10. Februar 2011 Geldbußen in Höhe von 20,5 Millionen Euro gegen die Hersteller Schlingmann, Rosenbauer und Ziegler.<ref>Bundeskartellamt: Fallbericht B12 - 11/09 - Feuerwehrfahrzeuge, S. 1.</ref> Gegen Iveco Magirus Brandschutztechnik wurde noch weiter ermittelt, ebenso im Bereich der Hubrettungsfahrzeuge. In diesem Verfahren wurde gegen den Hersteller Iveco Magirus Brandschutztechnik mit Bescheid vom 27. Juli 2011 ein Bußgeld in Höhe von 17,5 Millionen Euro verhängt.<ref name="Bundeskartellamt_FB_DL" />

Der Verfahrenskomplex Feuerwehrfahrzeuge wurde dann schließlich im März 2012 vom Bundeskartellamt abgeschlossen; es verhängte am 7. März 2012 ein weiteres Bußgeld gegen den Hersteller Iveco Magirus Brandschutztechnik für dessen Beteiligung am Löschfahrzeugekartell in Höhe von 30 Millionen Euro.<ref name="Bundeskartellamt_PM_2012">Bundeskartellamt: <templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Pressemitteilung vom 7. März 2012: Bundeskartellamt verhängt weiteres Millionenbußgeld gegen Hersteller von Feuerwehrfahrzeugen (Memento vom 9. März 2012 im Internet Archive), abgerufen am 31. März 2012.</ref>

Konsequenzen

Bußgeldverfahren

Das Bundeskartellamt hat bislang (Stand: März 2012) Geldbußen gem. § 81 GWB in Höhe von 68 Millionen Euro gegen die Kartellbeteiligten ausgesprochen. Die Strafen von Ziegler, Schlingmann, Rosenbauer und die Hubrettungsfahrzeug-Strafe von Iveco Magirus wurden im Rahmen eines Settlement-Verfahrens akzeptiert und auf eine gerichtliche Aufarbeitung verzichtet, die Bescheide sind somit inzwischen rechtskräftig geworden.<ref name="Bundeskartellamt_PM_2012" />

Iveco Magirus Brandschutztechnik hat angekündigt, gegen den Bußgeldbescheid im Löschfahrzeuge-Verfahren gerichtlich vorgehen zu wollen.<ref>UB Feuerwehr: Magirus weist Feststellungen des Kartellamts zurück. In: www.ub-feuerwehr.de. Ehemals im Vorlage:IconExternal (nicht mehr online verfügbar); abgerufen am 24. Dezember 2023.@1@2Vorlage:Toter Link/www.ub-feuerwehr.de (Seite nicht mehr abrufbar. Suche im Internet Archive )</ref>

Folgende Geldbußen wurden im Einzelnen verhängt:

Unternehmen Geldbuße Löschfahrzeuge Geldbuße Hubrettungsfahrzeuge Gesamtsumme der Geldbußen
Iveco Magirus Brandschutztechnik 30 Mio. € 17,5 Mio. € 47,5 Mio. €
Ziegler 8 Mio. € - 8 Mio. €
Schlingmann 2 Mio. € - 2 Mio. €
Rosenbauer mit Metz Aerials 10,5 Mio. € straffrei 10,5 Mio. €

Die Metz Aerials GmbH ist im Rahmen der Kronzeugenregelung im Hubrettungsfahrzeugekartell straffrei ausgegangen.<ref>vgl. JUVE.de: Feuerwehrfahrzeug-Kartell: Erfurter Kanzlei begleitet Kronzeugin Rosenbauer, abgerufen am 31. März 2012.</ref> Gegen den Schweizer Wirtschaftsprüfer wurde als Kartellgehilfe ebenfalls eine Geldbuße verhängt.<ref>zur Strafbarkeit von Beihilfehandlungen im Kartellrecht: Gericht der Europäischen Union EuGH, Urteil vom 8. Juli 2008, Az. T-99/04, Volltext; Stephan Albrecht/Julie von dem Bussche: Kurzkommentar zu EuG, Urteil vom 8. Juli 2008, Rs T-99/04, in: EWiR 2008, S. 489–490.</ref>

Die Albert Ziegler GmbH & Co. KG hat nach eigenen Angaben aufgrund von Liquiditätsengpässen infolge der Kartellstrafe im August 2011 Insolvenz angemeldet. Anfang November 2011 erfolgte die Eröffnung des Insolvenzverfahrens.<ref>feuerwehrmagazin.de: <templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Insolvenzverfahren eröffnet (Memento vom 7. Januar 2012 im Internet Archive), abgerufen am 10. März 2012.</ref>

Strafrechtliche Ermittlungen

Vom Bundeskartellamt wurden die jeweils zuständigen Staatsanwaltschaften über das Kartell informiert. Gegen am Kartell beteiligte Personen und Unternehmen wurden in der Folge entsprechende Verfahren eingeleitet.<ref>feuerwehrmagazin.de: <templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />feuerwehrmagazin.de: Staatsanwälte ermitteln nach Kartellverfahren (Memento vom 19. April 2012 im Internet Archive), abgerufen am 31. März 2012.</ref> Im August 2011 kam es zu einer bundesweiten Durchsuchungsaktion bei kartellbeteiligten Unternehmen sowie kommunalen Beschaffungsgesellschaften, bei denen die Staatsanwaltschaften Neuruppin, Osnabrück und Stuttgart insgesamt 14 Objekte in acht Bundesländern durchsuchen ließen.<ref>feuerwehrmagazin.de: <templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />feuerwehrmagazin.de: Schlingmann bestätigt Hausdurchsuchung (Memento vom 2. August 2013 im Internet Archive), abgerufen am 31. März 2012.</ref>

Über den Vorwurf der wettbewerbsbeschränkenden Absprachen bei Ausschreibungen, die nach § 298 StGB strafbar sind, hinaus wurde auch in Bezug auf mögliche Korruptionsdelikte ermittelt, über die die kartellbeteiligten Unternehmen vertrauliche Informationen über die Vergabeverfahren von kommunalen Mitarbeitern erhalten haben könnten.<ref>UB Feuerwehr: Staatsanwaltschaft ermittelt – Razzia gegen Brandschutz-Firmen wegen des Verdachts der Bestechung. In: www.ub-feuerwehr.de. Ehemals im Vorlage:IconExternal (nicht mehr online verfügbar); abgerufen am 24. Dezember 2023.@1@2Vorlage:Toter Link/www.ub-feuerwehr.de (Seite nicht mehr abrufbar. Suche im Internet Archive )</ref> Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Stuttgart dauerten nach eigenen Angaben zumindest noch bis Frühsommer 2013 an.<ref>ngz-online.de: Stadt: Bestechungsermittlungen laufen, abgerufen am 17. Januar 2013.</ref>

Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Siehe auch“ ist nicht vorhanden.

Schadensersatzforderungen

Verschiedene Kommunen prüfen die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen die tatbeteiligten Unternehmen gem. § 33 Abs. 3 und 4 GWB.<ref>vgl. hierzu Shirley Aunert-Micus: Wirtschaftsprivatrecht Band 2 (Abschnitt Kartellrecht). 1. Auflage, Verlag Vahlen, München 2010, ISBN 978-3-8006-4003-4, Rn. 1025f.</ref> Der Deutsche Städtetag und der Deutsche Städte- und Gemeindebund haben ein Gutachten über mögliche finanzielle Schäden der Kommunen in Auftrag gegeben und verhandelten mit den Unternehmen über einen Pool/Fonds für eine außergerichtliche Schadensersatzzahlung.<ref name="AA_Kampf">Augsburger Allgemeine: Der zähe Kampf gegen das Feuerwehr-Kartell, abgerufen am 10. März 2012.</ref> Problematisch ist hierbei jedoch die Insolvenz von Ziegler, wodurch in Zweifel gezogen wird, ob Ziegler überhaupt Geld in einen Fonds einzahlen könnte; aus diesem Grund ist Ziegler auch nicht mehr an dem Gutachten beteiligt. Iveco Magirus Brandschutztechnik hat sich ferner nicht bereit erklärt, dem Gutachten beizutreten. Am Gutachten sind folglich nur die Unternehmen Schlingmann und die Rosenbauer-Gruppe beteiligt.<ref>vgl. Städteverband Schleswig-Holstein: Rundschreiben Nr. 150/2011 vom 11. November 2011 - Aktueller Sachstand zum „Feuerwehrbeschaffungskartell“, S. 1.</ref>

Daneben besteht für die Gemeinden das kartellrechtliche Problem, einen konkreten Schaden zu berechnen,<ref>vgl. zu dem Problem der Durchsetzung einer kartellrechtlichen Schadensersatzklage Till Schreiber: Strategische Überlegungen bei der gerichtlichen Durchsetzung von kartellrechtlichen Schadensersatzansprüchen. (PDF; 138 kB) In: www.carteldamageclaims.com. CDC Cartel Damage Claims, ehemals im Vorlage:IconExternal (nicht mehr online verfügbar); abgerufen am 26. März 2026.@1@2Vorlage:Toter Link/www.carteldamageclaims.com (Seite nicht mehr abrufbar. Suche im Internet Archive ).</ref><ref name="KSTA_04_2012">ksta.de: Feuerwehr wird Betrugsopfer, abgerufen am 19. April 2012.</ref> üblicherweise wird hierfür der hypothetische Marktpreis ermittelt. Vom Städtebund wird empfohlen, einen Pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 15 % in Anlehnung an das Vergabehandbuchs des Bundes geltend zu machen.<ref name="AA_Kampf" />

Mit der Schadensermittlung wurde das Beratungsunternehmen Lademann & Associates aus Hamburg beauftragt, das zunächst Daten von allen Kommunen erhoben hat, um die möglichen Kartellauswirkungen feststellen zu können.<ref>sueddeutsche.de: Nach einigem Zaudern, abgerufen am 19. April 2012.</ref> Das Gutachten soll Ende August 2012 vorgelegt werden.<ref name="SZ_Aug.2012">sueddeutsche.de: Preis nach Absprache, abgerufen am 7. August 2012.</ref> Im November 2012 wurden erste Details möglicher pauschaler Schadensersatzzahlungen bekannt; die durchschnittliche Höhe dürfte sich demnach im unteren vierstelligen Bereich bemessen.<ref name="HNA_11/2012">hna.de: Feuerwehrgeräte-Kartell: Drei Hersteller vor Einigung über Entschädigung, abgerufen am 24. November 2012.</ref> Der Kartellant Iveco-Magirus erwägt nun auch, sich auf Basis des Gutachtens an der Schadensabwicklung zu beteiligen.<ref name="HNA_11/2012" />

Ebenfalls prüfen nicht-kartellbeteiligte Mitbewerber mögliche Schadensersatzansprüche wegen unrechtmäßig verlorener Aufträge gegen die Kartellanten.<ref name="Gimaex" />

Die Stadt Köln hat im April 2012 bekannt gegeben, zunächst außergerichtlich Schadensersatz aufgrund der Kartellverstöße gegen Iveco Magirus Brandschutztechnik geltend zu machen, und auch spätere Klagen nicht ausgeschlossen.<ref name="KSTA_04_2012" /> Für den Fall des Scheiterns der außergerichtlichen Lösung innerhalb des Pools (s. o.) hat die Stadt Erding ebenfalls die Anstrengung von Musterklagen angekündigt.<ref name="SZ_Aug.2012" /> Zwischenzeitlich hat die Stadt Erding die Ausgleichszahlung aus dem Fonds akzeptiert und bestreitet den Rechtsweg nicht weiter.<ref>Merkur: Kartell-Betrug mit Feuerwehrautos: Musterkläger akzeptiert Peanuts, abgerufen am 13. Juli 2013.</ref>

Im Mai 2013 einigten sich der Deutsche Städtetag, der Deutsche Landkreistag und der Deutsche Städte- und Gemeindebund mit den Unternehmen Schlingmann, Rosenbauer und Iveco Magirus Brandschutztechnik außergerichtlich auf Schadensersatzzahlungen aus einem Regulierungsfonds mit einem Volumen von insgesamt rund 6,74 Millionen Euro.<ref name="AA 2013" /> Auf Basis des Gutachtens wird für Beschaffungen in den Jahren 2000 bis Mitte 2004 ein Ausgleich für die kartellbedingte Überhöhung der Preise aus dem Fonds an betroffene Kommunen gezahlt, je nach Fahrzeugtyp werden 1.600 Euro bis 2.200 Euro Ausgleich gezahlt. Den Kommunen steht frei, sich diesem Modell anzuschließen oder ggfs. höhere Ansprüche auf dem Gerichtsweg geltend zu machen.<ref>Pressemitteilung des Deutschen Städtetags vom 13. Mai 2013: <templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Feuerwehrbeschaffungskartell: Kommunale Spitzenverbände und Unternehmen vereinbaren außergerichtliche Schadensregulierung (Memento vom 10. Juni 2015 im Internet Archive), abgerufen am 13. Juli 2013.</ref>

Im September 2013 erfolgte analog zu den Löschfahrzeugen eine außergerichtliche Einigung im Bereich der Drehleiter-Beschaffung. Betroffenen Gemeinden, die zwischen 2000 und 2007 Fahrzeuge beschafft haben, werden mit Ausgleichszahlungen in drei Typklassen zwischen 10.500 Euro und 16.000 Euro entschädigt; insgesamt steht ein Betrag von 6,41 Mio. Euro zur Verfügung.<ref name="RS_Sep. 2013">Rundschreiben der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände vom 19. September 2013.</ref>

Als Gesamtsumme stehen somit für Schadensersatzleistungen an Kartellbetroffene 13,15 Mio. Euro zur Verfügung.<ref name="RS_Sep. 2013" /> Stand Anfang 2014 sind bereits viele Kommunen auf Basis der außergerichtlichen Lösung für zu teuer beschaffte Löschfahrzeuge entschädigt worden.<ref>retter.tv: Feuerwehrkartell: Stuttgart bleibt auf dem Schaden durch überteuerte Feuerwehrfahrzeuge sitzen, abgerufen am 6. Februar 2014.</ref><ref>nwzonline.de: Feuerwehr: Stadt erhält kein Geld, abgerufen am 6. Februar 2014.</ref>

Im Juli 2014 konnte auch das Verfahren zum Schadensausgleich im Bereich der Hubrettungsfahrzeuge weitestgehend abgeschlossen werden. Bei 391 Hubrettungsfahrzeugen wurde so eine Entschädigung an die jeweilige beschaffende Kommune gezahlt.<ref>Lademann & Associates: Kooperative Schadensregulierung auch im Drehleiterkartell erfolgreich abgeschlossen (PDF), abgerufen am 22. September 2014.</ref>

Ausschluss von Ausschreibungen

Ebenfalls wurden die tatbeteiligten Unternehmen von zahlreichen Kommunen von der Beschaffung zukünftiger Fahrzeuge ausgeschlossen.<ref>vgl. z. B. Welt Online: Berlin will Löschauto von Kartellsünder kaufen, abgerufen am 31. März 2012.</ref><ref>Zur Rechtsfrage der Ausschließbarkeit von Kartellanten siehe auch: Roland M. Stein, Pascal Friton, Anna Huttenlauch: Kartellrechtsverstöße als Ausschlussgründe im Vergabeverfahren, in: Wirtschaft und Wettbewerb (WuW) 2012, S. 38–51.</ref> Das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr hat in einer Empfehlung für kommunale Beschaffer von Fahrzeugen festgestellt, dass die kartellbeteiligten Unternehmen vergaberechtlich als unzuverlässig angesehen werden können und somit von Ausschreibungen ausschließbar sind.<ref>Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr: Empfehlungen für kommunale Einkäufer von Feuerwehrfahrzeugen zur Überprüfung der Zuverlässigkeit von Bietern, S. 2f.</ref>

Das Land Berlin hat im Juli 2011 jedoch die zwischenzeitliche Sperre der kartellbeteiligten Unternehmen aufgehoben, da es die Unternehmen als rehabilitiert ansieht.<ref>Berliner Morgenpost: Geschäfte mit dem König des Feuerwehr-Kartells?, abgerufen am 29. November 2011.</ref> Ziegler versucht im Weiteren, seine Position mithilfe der baden-württembergischen Landesregierung zu verbessern.<ref>Landesregierung stärkt Ziegler den Rücken. (PDF; 24 kB) Pressemitteilung. In: www.ziegler.de. Albert Ziegler GmbH, 25. November 2011, ehemals im Vorlage:IconExternal (nicht mehr online verfügbar); abgerufen am 26. März 2026.@1@2Vorlage:Toter Link/www.ziegler.de (Seite nicht mehr abrufbar. Suche im Internet Archive )</ref>

Von kommunaler Seite wurde zudem die passive Haltung der Feuerwehrverbände kritisiert und für die Zukunft eine größere „Hellhörigkeit“ bei Ausschreibungen eingefordert.<ref>Kreiszeitung Syke: „Warum schweigen die Feuerwehrverbände?“, abgerufen am 8. März 2012.</ref>

Im Dezember 2011 wurden die Hersteller Rosenbauer, Metz Aerials, Schlingmann und Iveco Magirus Brandschutztechnik von Zertifizierung Bau e. V. (seit 2012: Zertifizierung Bau GmbH) in Bezug auf ihre vergaberechtliche Zuverlässigkeit überprüft und die Angaben der Bietererklärung erfolgreich zertifiziert.<ref>Feuerwehrkartell: Vergaberechtliche Zuverlässigkeit durch Zertifizierung Bau e. V. erfolgreich überprüft. Pressemitteilung im Vergabeinformationssystem (VIS) des DStGB. In: www.dstgb-vis.de. Deutscher Städte- und Gemeindebund, ehemals im Vorlage:IconExternal (nicht mehr online verfügbar); abgerufen am 26. März 2026.@1@2Vorlage:Toter Link/www.dstgb-vis.de (Seite nicht mehr abrufbar. Suche im Internet Archive )</ref> Das Prüfverfahren ist mit den kommunalen Spitzenverbänden abgestimmt und die Einhaltung der Anforderungen an die Bietererklärung wird fortdauernd überwacht.<ref>zert-bau.de: <templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Eignung VOL – Feuerwehrfahrzeuge (Memento vom 27. Mai 2013 im Internet Archive), abgerufen am 13. Juli 2013.</ref>

Organisatorische Änderungen in den Unternehmen

In nahezu allen am Kartell beteiligten Unternehmen kam es zu personellen wie auch organisatorischen Änderungen im Unternehmen. Zahlreiche Personen aus Geschäftsführung und Vertriebsleitung wurden ihrer Aufgaben entbunden und durch neues Leitungspersonal ersetzt. Zudem wurden in den Tatunternehmen Compliance-Systeme installiert, die in Zukunft ähnliches Missverhalten unterbinden<ref>z. B. bei Ziegler, vgl. Website von Ziegler: ZIEGLER-Compliance und Unternehmenskultur, abgerufen am 31. März 2012.</ref> und die vergaberechtliche Zuverlässigkeit wiederherstellen (sogenannte „Selbstreinigung“) sollen.<ref>vgl. z. B. die Erläuterungen des Deutschen Städte- und Gemeindebundes: Feuerwehrbeschaffungskartell zulasten der Städte und Gemeinden. In: www.dstgb.de. Deutscher Städte- und Gemeindebund, ehemals im Vorlage:IconExternal (nicht mehr online verfügbar); abgerufen am 26. März 2026.@1@2Vorlage:Toter Link/www.dstgb.de (Seite nicht mehr abrufbar. Suche im Internet Archive )</ref> Um die Maßnahmen zur Selbstreinigung zu bestätigten, haben sich einige Unternehmen einer Zertifizierung unterzogen (siehe oben), die Zweifel an der Zuverlässigkeit für künftige Bieterverfahren beseitigen soll.<ref>vgl. Städteverband Schleswig-Holstein: Rundschreiben Nr. 150/2011 vom 11. November 2011 – Aktueller Sachstand zum „Feuerwehrbeschaffungskartell“, S. 1f.</ref>

Im Zuge der Insolvenz Zieglers kam es darüber hinaus zu noch weiteren organisatorischen Änderungen im Rahmen der angestrebten Sanierung. Bei Rosenbauer und Iveco Magirus Brandschutztechnik erfolgten Zusammenschlüsse bisher getrennter Töchtergesellschaften zu einheitlichen Anbietern.

Literatur

  • Bundeskartellamt: Fallbericht Kartellverfahren gegen Hersteller von Feuerwehrlöschfahrzeugen, Az. B12 - 11/09 vom 10. Februar 2011 (online als PDF)
  • Bundeskartellamt: Fallbericht Kartellverfahren gegen Hersteller von Feuerwehrdrehleiterfahrzeugen, Az. B12 - 12/10 vom 27. Juli 2011 (online als PDF)
  • Norbert Portz: Die Prüfung der Zuverlässigkeit: Feuerwehrbeschaffungskartell und künftige Vergaben, in: Die Gemeinde SH 4/2011, S. 98–102 (online als PDF)

Siehe auch

Einzelnachweise

<references />

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