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Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht

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Der Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht ist ein Titel, den Rechtsanwälte von der Bundesrechtsanwaltskammer erwerben können. Dazu müssen sie entsprechende fachliche Kenntnisse nach § 14g der Fachanwaltsordnung (üblicherweise durch erfolgreiches Bestehen eines Fachanwaltslehrgangs) und eine nach § 5 Abs. 1 lit.n FAO vorgegebene Mindestanzahl von tatsächlich bearbeiteten Fällen nachweisen.

Nach § 14 g der Fachanwaltsordnung sind besondere Kenntnisse im Transport- und Speditionsrecht in folgenden Bereichen nachzuweisen:

Das Personenbeförderungsrecht gehört nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs nicht zu den Fällen, die für die erforderlichen praktischen Erfahrungen eines Fachanwaltes für Transport- und Speditionsrecht angerechnet werden können, da der Kernbereich dieser Fachanwaltschaft der Gütertransport ist.<ref>BGH, Urteil vom 22.06.2020 - AnwZ (Brfg) 48/19</ref> Das Personenbeförderungsrecht ist stattdessen dem Zuständigkeitsbereich des Fachanwalts für Verkehrsrecht zugeordnet.

Statistik

Zum 1. Januar 2024 sind 227 Fachanwälte für Transport- und Speditionsrecht in Deutschland zugelassen.<ref>Bundesrechtsanwaltskammer, Statistiken, abgerufen am 2. Oktober 2024</ref>

Einzelnachweise

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Weblinks

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