Zum Inhalt springen

Evangelisch-Reformierte Landeskirche des Kantons Luzern

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Die Evangelisch-Reformierte Landeskirche des Kantons Luzern ist die reformierte Landeskirche im Kanton Luzern. Sie ist Mitglied der Evangelisch-reformierten Kirche Schweiz.

Recht

Gemäss Art. 79 f. der Luzerner Kantonsverfassung vom 17. Juni 2007 ist die Evangelisch-reformierte Landeskirche des Kantons Luzern eine Körperschaft des kantonalen öffentlichen Rechts.

Organisation, Stimm- und Wahlrecht, Personalrecht und Festsetzung der Kirchensteuer erfolgen autonom durch kirchliche Erlasse.<ref>@1@2Vorlage:Toter Link/www.reflu.chGesetzestexte und Erlasse (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im Dezember 2023. Suche im Internet Archive )Vorlage:Toter Link/archivebot, auf reflu.ch</ref> Die derzeit gültige Kirchenverfassung datiert vom 6. Dezember 2015,<ref>@1@2Vorlage:Toter Link/www.reflu.chVerfassung der Evangelisch-Reformierten Landeskirche des Kantons Luzern (Kirchenverfassung) (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im Dezember 2023. Suche im Internet Archive )Vorlage:Toter Link/archivebot</ref> die Kirchenordnung vom 13. November 1996.<ref>@1@2Vorlage:Toter Link/www.reflu.chKirchenordnung der Evangelisch-Reformierten Kirche des Kantons Luzern (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im Dezember 2023. Suche im Internet Archive )Vorlage:Toter Link/archivebot</ref>

Struktur

Datei:Luzern asv2022-10 Matthäuskirche img1.jpg
Matthäuskirche in Luzern

Kirchgemeinden

Die Luzerner Kirche besteht aus zehn Kirchgemeinden. Das Exekutivorgan ist der Kirchenvorstand, das legislative die Kirchgemeindeversammlung, die in der Regel zweimal jährlich stattfindet. Speziell organisiert ist die Kirchgemeinde Luzern, die aus acht Teilkirchgemeinden besteht. Sie hat ein eigenes Kirchenparlament, den Grossen Kirchenrat.

Landeskirche

Die Synode (Kirchenparlament) ist das legislative Organ der Landeskirche. Sie hat 60 Mitglieder, die vom Kirchenvolk gewählt werden. Die Synode wählt wiederum den Synodalrat, der die Geschäfte der Landeskirche führt und für den Vollzug der Beschlüsse verantwortlich ist. Der Luzerner Synodalrat hat fünf Mitglieder und wird von Lilian Bachmann präsidiert.

Geschichte

Die Reformation konnte in der Innerschweiz nicht Fuss fassen; 1522 wurden die Reformierten vertrieben oder hingerichtet. Ein erster reformierter Gottesdienst fand erst wieder 1798 statt. 1827 wurde die damals noch privatrechtlich organisierte reformierte Kirchgemeinde Luzern gegründet. Eine zweite Gemeinde entstand 1886 in Willisau; es folgen Kirchlein in Sursee, Schüpfheim und Wolhusen.<ref name="geschichte"><templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Geschichte (Memento des Vorlage:IconExternal vom 5. September 2018 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.reflu.ch, auf reflu.ch (abgerufen am 9. Januar 2020).</ref>

Die öffentlich-rechtliche Evangelisch-Reformierte Kirche des Kantons Luzern wurde 1969 gegründet,<ref name="geschichte" /> gleichzeitig mit der Katholischen Kirche im Kanton Luzern.

Weblinks

Einzelnachweise

<references />

Vorlage:Klappleiste/Anfang

Vorlage:Klappleiste/Ende Vorlage:Hinweisbaustein