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Europawahl in Deutschland 1994

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← 1989
Europawahl in Deutschland 1994<ref name="Ergebnis">Bundeswahlleiter: <templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Wahlberechtigte, Wähler, Stimmabgabe und Sitzverteilung bei den Europawahlen seit 1979 (Memento vom 13. September 2011 im Internet Archive; PDF; 63 KB)</ref>
1999 →
Wahlbeteiligung: 60,0 %
 %
40
30
20
10
0
38,8
32,2
10,1
4,7
4,1
3,9
1,1
5,8
Gewinne und Verluste
im Vergleich zu
 %p
   6
   4
   2
   0
  −2
  −4
  −6
+1,0
−5,1
+1,7
+4,7
−1,5
−3,2
+1,1
+1,9
Deutsche Sitze im Europaparlament
    
Insgesamt 99 Sitze
nach Fraktionen
   
Insgesamt 99 Sitze

Die Europawahl in Deutschland 1994 war die vierte Direktwahl der deutschen Abgeordneten zum Europäischen Parlament und die erste nach der Deutschen Wiedervereinigung. Sie fand im Rahmen der EU-weiten Europawahl 1994 am 12. Juni 1994 statt. Für die erstmals 99 Mandate kandidierten 26 Parteien und sonstige politische Vereinigungen. Am gleichen Tag fanden auch die Kommunalwahlen im Saarland 1994 statt.

Ergebnis

Vorlage:Wahl Listen

Fraktionen im Europäischen Parlament

Vorlage:Europamandate nach Fraktionen

Regionale Unterschiede

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Europawahl in Westdeutschland 1994<ref>Wahlen in Deutschland Ergebnisse in den alten Bundesländern und Berlin-West </ref>
Wahlbeteiligung: 59,3 % (– 4,0 %)
 %
50
40
30
20
10
0
40,3
33,9
11,2
4,2
4,2
0,6
5,6
Gewinne und Verluste
im Vergleich zu
 %p
   4
   2
   0
  −2
  −4
+2,5
−3,4
+2,8
−1,4
−2,9
+0,6
+1,7
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Europawahl in Ostdeutschland 1994<ref>Wahlen in Deutschland Ergebnisse in den neuen Bundesländern und Berlin-Ost </ref>
Wahlbeteiligung: 63,0 %
 %
40
30
20
10
0
32,9
25,3
20,6
5,8
3,6
3,0
8,8

Wahlrecht für EU-Ausländer

Die Europawahl 1994 war die erste Wahl zum Europäischen Parlament nach Inkrafttreten des am 7. Februar 1992 unterzeichneten Vertrags von Maastricht. Gemäß Art. 22 Abs. 2 AEUV (vormals Art. 19 Abs. 2 EGV) konnten daher alle Unionsbürger wählen, ob sie ihr aktives und passives Wahlrecht in ihrem Heimat- oder in ihrem Wohnsitzstaat ausüben. Die Einzelheiten der Ausübung des Wahlrechts bei den Europawahlen für Unionsbürger mit Wohnsitz in einem Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit sie nicht besitzen, war durch die Richtlinie 93/109/EG des Rates vom 6. Dezember 1993 geregelt worden. Die Berechtigung ist ein Ausfluss der durch den Maastricht-Vertrag eingeführten europäischen Freizügigkeit für Unionsbürger nach Art. 21 AEUV und Artikel 45 der EU-Grundrechtecharta.<ref>Bundeszentrale für politische Bildung: Europawahlen. Einführung in das Wahlsystem. Stand: 13. März 2014. Abruf: 13. Februar 2017.</ref> Aufgrund dessen konnten in Deutschland lebende EU-Ausländer bei der Europawahl am 12. Juni 1994 erstmals an der Wahl der deutschen Vertreter im Europäischen Parlament teilnehmen.<ref>Ausländer können an deutscher Europawahl teilnehmen. Premiere für EU-Bürger. In: Berliner Zeitung, 16. März 1994; Abruf: 19. Februar 2017.</ref>

Siehe auch

Einzelnachweise

<references />

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