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Europäischer Verbund für territoriale Zusammenarbeit

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Der Europäische Verbund für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ), auch {{Modul:Vorlage:lang}} Modul:Vorlage:lang:103: attempt to index field 'wikibase' (a nil value) (EGTC) genannt, ist eine juristische Person nach europäischen Gesellschaftsrecht. Die EVTZ wurde am 5. Juli 2006 mit der Verordnung (EG) 1082/2006 eingeführt.<ref>Verordnung (EG) Nr. 1082/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juli 2006 über den Europäischen Verbund für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ)Vorlage:Abrufdatum</ref> 2013 wurde deren Text durch die Verordnung (EU) 1302/2013 geändert, welche unter anderem die Einrichtung vereinfachen sollte.<ref>Verordnung (EU) Nr. 1302/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1082/2006 über den Europäischen Verbund für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ) im Hinblick auf Präzisierungen, Vereinfachungen und Verbesserungen im Zusammenhang mit der Gründung und Arbeitsweise solcher VerbündeVorlage:Abrufdatum</ref><ref name="LegisSum-EVTZ">Vorlage:EU-LegisSum</ref>

„Ein EVTZ tritt als juristische Person in Erscheinung und hat zum Ziel, die grenzüberschreitende, transnationale oder interregionale Zusammenarbeit innerhalb der Europäischen Union (EU) zu fördern. Er ermöglicht regionalen und kommunalen Behörden (und auch nationalen Behörden in kleineren oder zentralisierten Ländern) sowie öffentlichen Unternehmen aus unterschiedlichen Mitgliedstaaten die Einrichtung von Verbünden mit eigener Rechtspersönlichkeit zur Lieferung gemeinsamer Leistungen.“

Europäischer Verbund für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ)<ref name="LegisSum-EVTZ">Vorlage:EU-LegisSum</ref>

Die EU finanziert gezielt Projekte für die territoriale Zusammenarbeit, mit deren Durchführung ein EVTZ betreut wird. So hat beispielsweise Luc Van den Brande, der Präsident des Ausschusses der Regionen, im Dezember 2009 vorgeschlagen, die Zusammenarbeit mit den Ländern der Östlichen Partnerschaft durch die Nutzung des EVTZ zu vertiefen.<ref>„Luc Van den Brande ruft vor den Außenministern zu einem ‚territorialen‘ Ansatz auf“, europa.eu, 11. Dezember 2009.</ref> Einem EVTZ-Projekt müssen Mitglieder aus dem Hoheitsgebiet von mindestens zwei EU-Mitgliedsstaaten angehören. Jedes potenzielle Mitglied muss bei dem betreffenden Mitgliedstaat die Genehmigung zur Teilnahme am EVTZ einholen. Verbindlich ist die Rechtsprechung des Mitgliedstaates, in dem der entsprechende EVTZ seinen Sitz hat.

Im April 2015 gründeten 13 lokale und regionale Körperschaften aus Deutschland, den Niederlanden und Italien in Mannheim die {{Modul:Vorlage:lang}} Modul:Multilingual:153: attempt to index field 'data' (a nil value) als ersten EVTZ mit Sitz in Deutschland.

Beispiele

Weblinks

Einzelnachweise

<references />

Vorlage:Klappleiste/Anfang Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV) | Europäische Genossenschaft (SCE) | Europäische Aktiengesellschaft (SE) | Europäischer Verbund für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ) | Konsortium für eine europäische Forschungsinfrastruktur (ERIC) | Europäische politische Partei (Europapartei) | Europäische politische Stiftung (Europastiftung)

Geplant: Europäische Einpersonengesellschaft (SUP) | Europäische Stiftung (FE) | Europäischer grenzüberschreitender Verein (ECBA)  Vorlage:Klappleiste/Ende

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