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Elektronische Stimmabgabe

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(Weitergeleitet von Elektronische Wahlen)

Unter elektronischer Stimmabgabe (e-voting) waren ursprünglich beliebige elektronische Hilfsmittel zur Stimmabgabe und zum Auszählen der Stimmen gemeint. Dazu gehörten beispielsweise der Einsatz von Wahlcomputern im Wahllokal oder erste Ansätze zu Wahlen über das Internet (i-voting) vom heimischen PC aus.

Vorlage:E-gov Heute geht es um zuverlässige, sichere Systeme, die eine elektronische Stimmabgabe via Internet (möglicherweise auch über Mobilgeräte), unterstützen. Dem heutigen Stand der IT / ICT entsprechend, werden die Daten in weiteren Systemen verarbeitet, von denen sie aber strikt getrennt sind. Eine andere wichtige Leistung ist die Gewährleistung des Wahlgeheimnisses. Dabei muss auch die sogenannte Verifizierbarkeit gewährleisten, dass Fehlfunktionen im Abstimmungs-/Wahlablauf, Softwarefehler, menschliche Fehlleistungen oder Manipulationsversuche erkannt und korrigiert werden können. Dazu gehört auch, dass Abstimmende zuverlässig kontrollieren können, dass ihre Stimme das System unverändert erreicht hat und nicht – beispielsweise durch ein Schadprogramm auf dem verwendeten Computer – manipuliert wurde.<ref><templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />bk.admin.ch : Themen : Politische Rechte : Vote électronique – Überblick (Memento vom 24. Juni 2015 im Internet Archive) (de / fr / it / rm / en) – Bundeskanzlei, bk.admin.ch.</ref>

Häufig wird der englischsprachige Begriff E-Voting (e- von electronic) verwendet, seltener auch E-Balloting (E-Abstimmen). Mit E-Collecting werden ICT-Systeme bezeichnet, die das Sammeln von Unterschriften unterstützen – für Petitionen, Volksinitiativen (in Deutschland auch Bürger-/Volksbegehren, Bürger-/Volksinitiative (D)), Referenden.

Arbeiten an der elektronischen Stimmabgabe

In den USA rieten die National Academies 2018 zu menschlich lesbaren Papierstimmzetteln und Audits. Sie warnten vor der Rücksendung markierter Stimmzettel über das Internet, da aktuelle Technologien Geheimhaltung, Sicherheit und Verifizierbarkeit nicht zuverlässig garantieren könnten.<ref name="NASEM_20183">Securing the Vote New Report. In: National Academies of Sciences, Engineering, and Medicine. 6. September 2018, abgerufen am 15. Dezember 2025.</ref> Solche Positionen spiegeln den Kernkonflikt: Vorteile wie Komfort und Barrierefreiheit stehen Risiken für Vertrauen und Wahlgeheimnis gegenüber.

Europa

In Europa (Stand: 2015) arbeiten Estland, Frankreich, Norwegen und die Schweiz an Systemen der elektronischen Stimmabgabe. Im Rahmen der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa/Office for Democratic Institutions and Human Rights (OSZE/ODIHR) und des Europarats wird die elektronische Stimmabgabe über das Internet thematisiert.

2004 hat der Europarat Empfehlungen über rechtliche, operative und technische Standards für E-Voting verabschiedet. 2010 kamen Richtlinien zur Transparenz und zur Zertifizierung der Systeme der elektronischen Stimmabgabe hinzu.<ref>Discussion Paper in Preparation of Guidelines for the Observation of Electronic Voting (en) – Organization for Security and Co-operation in Europe, 30. Oktober 2008.</ref><ref>Handbook for the Observation of New Voting Technologies (en, ru), part of a collection Elections Handbooks / Elections Publications – Organization for Security and Co-operation in Europe, 1. Oktober 2013.</ref> Alle zwei Jahre findet ein Review Meeting der interessierten Mitgliedstaaten über die Umsetzung der Empfehlung statt. 2014 waren es fünfzehn Mitgliedstaaten. Die Empfehlung soll im Laufe der nächsten Budgetperiode des Europarates (2016–2017) überarbeitet werden, in einer Gruppe, die aus Vertretern der staatlichen Behörden besteht und von Personen aus Wissenschaft, Wirtschaft und Zivilgesellschaft unterstützt werden soll.<ref> <templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Vote électronique : Newsletter & FAQ (Memento vom 2. Oktober 2015 im Internet Archive) (de / fr / it / rm / en) – «Info Vote électronique Winter 2014»Bundeskanzlei, bk.admin.ch.</ref><ref> <templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Vote électronique : International (Memento vom 2. Oktober 2015 im Internet Archive) (de / fr / it / rm / en) – Bundeskanzlei, bk.admin.ch</ref><ref> <templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />E-Voting Weltkarte (Memento vom 23. September 2015 im Internet Archive) (de, en) jährlich aktualisiert – e-voting.cc (Competence Center for Electronic Voting and Participation).</ref>

International konzentrieren sich Kontroversen auf IT-Sicherheit, Transparenz und die Frage, wie Ergebnisse überprüfbar bleiben. Der Europarat konkretisierte dafür 2017 Standards in der Empfehlung CM/Rec(2017)5 und fordert unter anderem überprüfbare Verfahren sowie organisatorische und technische Schutzmaßnahmen.<ref name="CoE_2017">Securing the Vote – New Report. In: National Academies of Sciences, Engineering, and Medicine. 6. September 2018, abgerufen am 15. Dezember 2025.</ref>

E-Collecting

Am 1. April 2012 ist die Europäische Bürgerinitiative (EBI) in Kraft getreten. Mit der Sammlung von einer Million Unterschriften – entspricht etwa 0,2 Prozent der EU-Bevölkerung – aus mindestens sieben Mitgliedstaaten innerhalb der EU kann die Europäische Kommission aufgefordert werden, Vorschläge für europäische Rechtsakte vorzulegen oder europäische Rechtsvorschriften zu ändern. Die Unterschriften können – neben der konventionellen «Unterstützungsbekundung» auf herkömmlichem Weg mit der Unterschrift auf Papier – auch auf elektronischem Wege gesammelt werden. Für das Sammeln von Unterschriften auf elektronischem Weg wurde ein neuer rechtlicher Rahmen geschaffen und ein elektronisches System aufgebaut. Die Kommission stellt dafür Software mit offenen Quellcodes zum Sammeln von Online-Unterschriften bereit. Das Online-Sammelsystem ist von einem Mitgliedstaat der Wahl vorab zertifizieren zu lassen. Jeder Mitgliedstaat benennt dafür die zuständige Behörde.<ref>Leitfaden zur europäischen Bürgerinitiative, 2. Auflage, März 2012, Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss, eesc.europa.eu.</ref>

Systeme

  • ECI Online Collection System (OCS, auch ECI Online Collection Software) – der EU-Kommission, seit 2012, in mehreren Schritten des online Unterschreibens<ref>ECI Online Collection Software (OCS), joinup.ec.europa.eu</ref><ref name="citizens-initiative.eu/open-eci">Übersicht und Vergleich auf ECI software that works! OpenECI is designed by and for ECI campaigners, citizens-initiative.eu vom 8. Dezember 2015.</ref>
  • OpenECI – der ECI Campaign und Campact: Democracy in Action, seit Ende 2015, mit erstem Einsatz bei der EBI Fair Transport Europe – mit einem Schritt des Unterschreibens, kann einfach in Webseiten integriert werden, unterstützt soziale Medien und Management der Kanäle und Partner, API zur statistischen Auswertungen, einfache und zuverlässige Unterschriftenverarbeitung, Fehlerüberprüfung, läuft auch auf Smartphones und Tablets, automatische Erkennung von Sprache und Land über IP-Adresse<ref name="citizens-initiative.eu/open-eci" />

Schweiz

Heute ist die elektronische Teilnahme an Wahlen und Abstimmungen nicht mehr möglich. Bis Anfang 2019 wurde E-Voting in zehn Kantonen angeboten. An seiner Sitzung vom 26. Juni 2019 hat der Bundesrat der Bundeskanzlei den Auftrag erteilt, bis Ende 2020 mit den Kantonen eine Neuausrichtung des Versuchsbetriebs zu konzipieren.<ref>Vote électronique auf der Website der Bundeskanzlei</ref>

Die elektronische Stimmabgabe geht auf das im Jahr 2000 von Bund und Kantonen lancierte Projekt Vote électronique zurück. Ab 2004 wurden in den Kantonen Genf, Neuenburg und Zürich erste Versuche bei eidgenössischen Abstimmungen durchgeführt. Im Jahr 2007 haben Bundesrat und Parlament die schrittweise Einführung der elektronischen Stimmabgabe beschlossen. Dabei wurden vier Entwicklungsstufen vorgesehen:

  1. Phase: e-Voting / Elektronisches Abstimmen / Vote électronique – im Rahmen von Abstimmungen (aktueller Stand 2015)
  2. Phase: e-Voting / Elektronisches Wählen / Vote électronique – im Rahmen von Wahlen (aktueller Stand 2015)
  3. Phase: e-Collecting / Elektronisches Unterschriftensammeln – elektronische Unterzeichnung von Initiativen und Referenden
  4. Phase: Elektronische Wahlvorschläge – elektronische Unterzeichnung von Wahlvorschlägen, elektronische Signatur der Kandidatenlisten (e-Collecting, e-Signature)

Bei den Nationalrats-Wahlen 2011 ging Vote électronique in seine zweite Umsetzungsphase über.<ref> <templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Erstmalige Versuche mit Vote électronique bei den Nationalratswahlen 2011 erfolgreich (Memento vom 26. November 2015 im Internet Archive), Medienmitteilung Bundeskanzlei, admin.ch 24. Oktober 2011</ref><ref> <templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Das Stimmvolk hat das letzte Wort (Memento vom 17. März 2016 im Internet Archive), Barbara Perriard, Sektion Politische Rechte (SPR), Bundeskanzlei, admin.ch 14. September 2012</ref><ref> <templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Nationalratswahlen mit dem elektronischen Stimmkanal (Memento vom 26. November 2015 im Internet Archive), Bundeskanzlei, admin.ch.</ref>

Systeme

Im Rahmen des Projekts Vote électronique wurden bisher drei verschiedene Systeme eingesetzt:

Am 6. April 2017 fällte der Bundesrat den Grundsatzentscheid, die elektronische Stimmabgabe für alle Schweizer Stimmbürger einzuführen. Der Beschluss verlangt, dass die eingesetzte technische Plattform quelloffen sein muss.<ref name="netzwoche_2017-04-06">Christoph Grau. Bundesrat will E-Voting für die ganze Schweiz. Netzwoche, 6. April 2017.</ref> Nach der Annahme eines Postulats von Nationalrat Marcel Dobler am 12. Juni 2017 muss der Bundesrat zudem prüfen, ob das E-Voting vollständig papierlos umgesetzt werden kann.<ref>David Klier. Bundesrat prüft komplett papierloses E-Voting. Netzwoche, 13. Juni 2017.</ref>

Anfang April 2018 weigerte sich das Parlament des Kantons Uri, die vom Bund eigentlich erwartete kantonale Gesetzesgrundlage für E-Voting zu schaffen.<ref>Demokratie verträgt nicht das leiseste Misstrauen, NZZ, 6. April 2018</ref> Es gab zudem 2018 Bestrebungen, die Einführung durch eine Volksinitiative zu verhindern.<ref>Gegner wollen E-Voting mit einer Volksinitiative verbieten, NZZ, 26. Februar 2018.</ref> Am 19. Dezember hat der Bundesrat die bis Ende April 2019 dauernde Vernehmlassung eröffnet.<ref>Erich Aschwanden: Über 400 Hacker wollen Schweizer E-Voting-System knacken. In: nzz.ch. 19. Dezember 2018, abgerufen am 19. Dezember 2018.</ref>

E-Collecting

In seinem Grundsatzentscheid zum E-Voting vom 6. April 2017 sprach sich der Bundesrat gegen das E-Collecting bei der Unterschriftensammlung für Referenden oder Initiativen aus.<ref name="netzwoche_2017-04-06" /> Er bekräftigte diese Haltung am 17. Mai 2018, indem er eine Motion von Nationalrat Franz Grüter zu diesem Thema zur Ablehnung empfahl.<ref>Bundesrat will vorerst kein E-Collecting. NZZ, 17. Mai 2018</ref>

E-Counting

Das Zählen von Stimmzetteln mit technischen Mitteln (d. h. Zählmaschinen und Präzisionswaagen) als Alternative zur Handauszählung ist bei eidgenössischen Volksabstimmungen seit 2003 zulässig.<ref>Kreisschreiben des Bundesrates an die Kantonsregierungen zur Resultatermittlung mit technischen Geräten bei eidgenössischen Volksabstimmungen vom 15. Januar 2003, BBl 2003 419 (PDF).</ref> Seit 2016 dürfen Kantone und Gemeinden zudem Stimmzettel von eidgenössischen Volksabstimmungen elektronisch auswerten, ohne hierfür eine Genehmigung des Bundes einzuholen. Entsprechende E-Counting-Systeme sind gemäß Bundesrat bereits in den Kantonen Basel-Stadt, Bern, Freiburg, Genf, St. Gallen und Waadt im Einsatz.<ref>Ermittlung von Abstimmungsergebnissen: Kreisschreiben des Bundesrates zum Einsatz technischer Mittel (Medienmitteilung des Bundesrats vom 18. Mai 2016).</ref> Andererseits wird das E-Counting von der Digitalen Gesellschaft, vom Chaos Computer Club und von linken Politikern generell in Frage gestellt.<ref>Jan Jirát: Niemand weiss, was der Computer mit Ihrer Stimme macht.In: WOZ Die Wochenzeitung. 17. April 2014.</ref> Als Argument dienten unter anderem Unregelmäßigkeiten, die bei einer Stichprobe in der Stadt Bern im Jahr 2014 festgestellt wurden.<ref>Samuel Thomi. Scanner wertet Stimmzettel falsch aus. Der Bund, 23. Mai 2014</ref><ref>Markus Kühni: <templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Abstimmung vom 18.5.2014: Beobachtung elektronische Auszählung Stadt Bern. (Memento des Vorlage:IconExternal vom 11. April 2019 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/zbern.ch (PDF; 1,9 MB).</ref>

Deutschland

In Deutschland prägt vor allem die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu Wahlcomputern (Bundestagswahl 2005) die Regulierung elektronischer Stimmabgabe.<ref name="BVerfG_Urteil_2009">BVerfG, Urteil vom 3. März 2009 – 2 BvC 3/07, 2 BvC 4/07 („Wahlcomputer“). (PDF) In: Bundesverfassungsgericht. 3. März 2009, abgerufen am 15. Dezember 2025.</ref> Das Gericht stellte 2009 klar, dass die „wesentlichen Schritte“ der Wahl, insbesondere Stimmabgabe und Ergebnisermittlung, für Bürgerinnen und Bürger zuverlässig und ohne besondere Fachkenntnisse öffentlich überprüfbar sein müssen (Öffentlichkeitsgrundsatz).<ref name="BVerfG_PM_20096">Verwendung von Wahlcomputern bei der Bundestagswahl 2005 verfassungswidrig (Pressemitteilung Nr. 19/2009). In: Bundesverfassungsgericht. 3. März 2009, abgerufen am 15. Dezember 2025.</ref> Wahlgeräte, deren korrekte Funktionsweise nur über technische Sachverständige oder durch Vertrauen in Hersteller und Behörden nachvollzogen werden kann, genügen diesem Maßstab nicht. Der Einsatz der damals verwendeten Geräte wurde daher als verfassungswidrig bewertet. In der Diskussion um E Voting wird der Öffentlichkeitsgrundsatz als Maßstab für Transparenz und Nachvollziehbarkeit herangezogen.

Das deutsche BSI untersuchte Verfahren zur Ende zu Ende Verifizierbarkeit von Onlinewahlen und veröffentlichte dazu 2024 eine Studie sowie 2025 einen Handlungsleitfaden für Wahlorganisatoren.<ref name="BSI_Studie_20242">A Study of Mechanisms for End-to-End Verifiable Online Voting. (PDF) In: Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik. 30. Oktober 2024, abgerufen am 15. Dezember 2025.</ref><ref name="BSI_Leitfaden_20253">BSI veröffentlicht neuen Handlungsleitfaden für Ende zu Ende verifizierbare Online Wahlen. In: Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik. 28. April 2025, abgerufen am 15. Dezember 2025.</ref>

Österreich

Der Einsatz eines Systems zur elektronischen Stimmabgabe wurde in Österreich erstmals durch BGBl. II Nr. 351/2008 geregelt, welches die Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswahlordnung 2005 um dieses ergänzte.<ref>RIS - BGBLA_2008_II_351 - Bundesgesetzblatt authentisch ab 2004. Abgerufen am 26. Dezember 2025.</ref> Zum ersten Mal war das System im Einsatz bei den Wahlen der Universitätsvertretungen der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften im Jahr 2009.<ref>RIS - V85/11 ua - Rechtssatz - Verfassungsgerichtshof (VfGH). Abgerufen am 26. Dezember 2025.</ref> Diese wurde allerdings im Jahr 2011 vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben, da die Regelungen, die dies ermöglicht hatte nicht ausreichend präzise regelte wie die Wahlkommissionen die Fehlerlosigkeit des verwendeten Systems überprüfen können. Auch die mangelnde Kontrollmöglichkeit der Ergebnisse durch einzelne Wähler wurde als Grund dafür genannt, da laut Verfassungsgerichtshof bei einer elektronischen Stimmabgabe die Kontrolle „eines besonderen technischen Sachverstandes, der bei einem Großteil der Wähler nicht vorausgesetzt werden kann“ bedarf.<ref>RIS - V85/11 ua - Entscheidungstext - Verfassungsgerichtshof (VfGH). Abgerufen am 26. Dezember 2025.</ref>

Derzeit (Stand: Dezember 2025) ist es in Österreich möglich Unterstützungserklärungen für Volksbegehren neben der Abgabe dieser bei einer beliebigen Gemeinde auch durch Nutzung von ID Austria oder eIDAS Online zu unterschreiben.<ref>Volksbegehren. Abgerufen am 26. Dezember 2025.</ref>

Formen

Vorlage:Hinweisbaustein Es gibt viele verschiedene Formen der elektronischen Stimmabgabe. Auf staatlicher Ebene können u. a. folgende Systeme angewendet werden:

  • Vernetzte Wahllokale
  • elektronische Wahlmaschinen
  • E-Voting mit Wahlkiosken
  • Internetwahlen

Elektronische Stimmabgabe, vor allem elektronische Präsenzabstimmungen und Internetwahlsysteme können auch bei Wahlen in Vereinen, Aktiengesellschaften und ähnlichen Organisationen Anwendung finden.

Formen der elektronischen Stimmabgabe

Internet, WWW

  • Internetwahlen, I-Voting – Bei Internet- beziehungsweise Onlinewahlen – auch I-Voting – kann der Wähler von jedem beliebigen PC, der über eine Internetverbindung verfügt, aus wählen. Dies kann entweder mit Hilfe beliebiger Webbrowser, mittels E-Mail-Clients oder mittels spezieller Voting-Client-Software geschehen.
  • Web-Polls – Hierbei handelt es sich um einfache Abstimmungen auf Web-Seiten, die nicht die Korrektheit des Wahlergebnisses und die Einhaltung der Anonymität garantieren. Web-Polls können deshalb nicht für ernsthafte Wahlen in Betracht gezogen werden.
  • Mobile-Voting, SMS-Voting – Bei Wahlen über SMS kann die Stimme mit einer Kurznachricht abgegeben werden. In Estland konnten zur Parlamentswahl 2011 die Stimmen auch per SMS abgegeben werden. Jeder Wahlberechtigte konnte mit einer personalisierten SIM-Karte abstimmen.

Geräte, einzeln, vernetzt

  • E-Counting – Papierbasierte Wahlzettel werden durch Texterkennungssysteme ausgewertet und die Ergebnisse kumuliert.
  • Elektronische Präsenzabstimmungen – Diese werden zu verschiedenen Anlässen und für diverse Themen benutzt, um Interaktionsprozesse mit einem Publikum zu erzeugen. Die Personen im Publikum erhalten jeweils ein Handgerät, welches mit Zahlen oder Buchstaben beschriftete Knöpfe zur Abstimmung aufweist. Die Stimmen der Teilnehmer werden per Kabel oder Funk (sog. Mobited-System) an einen zentralen Rechner gesendet und dort aufbereitet. Einsatzgebiete sind z. B. Konferenzen, Schulungen, Lehrevaluation, Prüfungen, Abstimmungen oder Quiz.
  • Elektronische Wahl mit Wahlkiosken – Die Wahl findet an elektronischen Wahlmaschinen statt, welche untereinander vernetzt sind. Somit ist eine manuelle Addition der Ergebnisse der einzelnen Wahlmaschinen nicht notwendig.
  • Elektronische Wahlgeräte – Es handelt sich hier um Wahlgeräte, die elektronisch den Wählerwillen in Wahllokalen erfassen. Sie sind nicht miteinander vernetzt. Die Stimmberechtigung der Wähler wird manuell überprüft. Die Teilergebnisse der einzelnen elektronischen Wahlmaschinen werden nach Ende des Wahlvorgangs ermittelt und per Hand addiert. Der Einsatz findet unter anderem seit mehreren Jahren bei Wahlen in Indien statt. Seit 2014 werden indische Wahlgeräte auch bei Wahlen in Namibia eingesetzt.
  • Vernetzte Wahllokale – Mehrere Wahllokale werden untereinander vernetzt, so dass für alle Wahllokale eine einzige Wählerliste vorliegt. Somit kann jeder Wähler in einem beliebigen Wahllokal wählen. Der Wahlvorgang selber erfolgt nicht elektronisch.

Formen des kryptografischen E-Voting

  • Bingo Voting – Elektronische Stimmabgabe mit anschließendem Ausdruck eines Papierbelegs
  • Punchscan – Papiergebundene Stimmabgabe mit Papierbeleg für den Wähler sowie elektronisch unterstützter Auszählung der Stimmen

Vor- und Nachteile

Das Konzept der elektronischen Stimmabgabe bzw. E-Voting birgt laut Meinung von Experten sowohl zahlreiche Vor- als auch Nachteile. So meinte die amerikanische Sicherheitsexpertin Barbara Simons: „Internet-Wahlen werden in manchen Ländern von Lieferanten, Abstimmungsbehörden und Wohlmeinenden, welche die dabei bestehenden Risiken nicht richtig verstehen, forciert.“ Der Berner Informatiker Niklaus Ragaz, der in seinem NZZ-Artikel Barbara Simons zitiert, meinte: „Wenn man manche Kommentare zum Genfer Fall<ref name="evge-cw.ch130723">Genfer E-Voting ist manipulierbar – Einem Schweizer Hacker ist es gelungen, das elektronische Abstimmungssystem des Kantons Genf zu manipulieren. Dieses wird auch in Basel-Stadt, Luzern und Bern eingesetzt, Fabian Vogt, computerworld.ch 23. Juli 2013.</ref><ref name="evge-blick.ch130722">E-Voting: Genf will Sicherheitslücke im Abstimmungssystem beheben – Die Einführung des E-Voting stellt die Kantone vor technische Herausforderungen. Am Wochenende sorgte eine Sicherheitslücke im elektronischen Abstimmungssystem des Kantons Genf für Schlagzeilen. Der Kanton sieht kein grosses Problem, er will die Lücke aber dennoch schliessen, blick.ch 22. Juli 2013.</ref> liest (z. B. man habe vermeiden wollen, dass Medien das E-Voting schlechtmachten), kann man dem nur zustimmen. Gefährden wir unsere demokratischen Institutionen nicht durch falsche Technikbegeisterung.“<ref>Niklaus Ragaz: Gastkommentar zum E-Voting: Gefährdung demokratischer Institutionen – Die Möglichkeiten der Manipulation von Internet-Wahlen und -Abstimmungen (E-Vote) sind sehr vielfältig. Es ist zudem nicht möglich, ein allenfalls manipuliertes Resultat im Nachhinein zuverlässig nachzuzählen. E-Vote birgt deshalb auch Gefahren für die Demokratie, NZZ 15. August 2013.</ref> Experten führen des Weiteren pro- und contra-Argumente an, zugehörig zu den Oberbegriffen Zugänglichkeit, Sicherheit, Ökonomische Anreize u. a.<ref name="evge-blick.ch130722" /><ref name="evge-1815.ch150420">Genf mit E-Voting der nächsten Generation – Im Kanton Genf ist am Sonntag zum ersten Mal in der Schweiz bei Wahlen ein E-Voting-System der zweiten Generation zum Einsatz gekommen. Stimmbürger können neu kontrollieren, ob ihre Stimmabgabe korrekt bei den Behörden angekommen ist. Auch das Wallis ist daran interessiert, sda/1815.ch vom 20. April 2015.</ref><ref name="krimmer">Robert Krimmer, David Duenas-Cid, Iuliia Krivonosova: Debate: safeguarding democracy during pandemics. Social distancing, postal, or internet voting—the good, the bad or the ugly? In: Public Money & Management. Band 41, Nr. 1, 2. Januar 2021, ISSN 0954-0962, S. 8–10, doi:10.1080/09540962.2020.1766222.</ref>

Zugänglichkeit

Ähnlich zur Briefwahl, könnte Zugang zu Wahlen für Bürger durch die Option für eine elektronische Stimmabgabe erleichtert werden, welche aufgrund von äußeren Einflüssen gegebenenfalls an einer physischen Stimmabgabe andernfalls nicht hätten teilnehmen können. Beispielsweise könnte eine elektronische Wahl Bürger, welche sich zur Zeit der Wahl im Ausland befinden, eine Alternative zur Briefwahl darstellen, da anders als bei einer Briefwahl online keine Wahlunterlagen beantragt werden müssten.<ref name="krimmer" />

Andererseits schätzen einige Experten genau diese Zugänglichkeit als potentiell problematisch ein. Anders als bei einer physischen Wahl, in der Bürger gezwungen sind, direkt ein Wahllokal aufzusuchen, um ihre Stimme abzugeben, oder bei einer Briefwahl, in der Bürger gezwungen sind, Wahlunterlagen zu beantragen, gibt es bei einer elektronischen Wahl nur geringen Aufwand, um an einer Wahl teilzunehmen. Experten sehen hierin die Gefahr des „junk Votings“, bei dem Wähler ohne sich vorher ausgiebig zu informieren, aus dem Affekt abstimmen. Anders ausgedrückt, Bürger könnten versucht sein, ‚nebenbei zu wählen‘, da der unterbewusste Wert der einer Wahl beigemessen wird sinkt, durch den geringen Aufwand, der mit der Wahl verbunden ist.<ref name="krimmer" /><ref>Bernd Guggenheimer: „Verflüssigung“ der Politik – was dann? Essay. In: Aus Politik und Zeitgeschichte. 10. September 2012.</ref>

Sicherheit

Menschliche Fehler bei der Stimmauszählung großer Wahlen sind fast unvermeidbar. Als Resultat kommt es immer wieder zu Neuauszählungen von Wahlen, um sicher zu gehen, dass das Ergebnis rechtskräftig ist. Elektronische Stimmabgaben ermöglichen es, Stimmen automatisch auszuzählen, ohne lange Wartezeiten mit potentiell geringer Fehlerquote. Hierbei sind jedoch technische Bedenken zu beachten, die bei der Internetwahl entscheidend sind, welche gegebenenfalls die Fehlerquote negativ beeinflussen könnten.

Neben technischer Bedenken gibt es ebenfalls die Gefahr, dass Bürger beeinflusst werden könnten, für oder gegen einen Wahlausgang zu stimmen, da anders als bei einer physischen Wahl nicht gewährleistet werden kann, dass Dritte auf die Wahl Einfluss nehmen.<ref name="krimmer" />

Ökonomische Perspektive

Aus ökonomischer Sicht bieten elektronische Wahlen bzw. E-Voting das Potential die Kosten, die mit der Organisation einer Wahl verbunden sind, deutlich zu reduzieren. Beispielsweise kostete die Bundestagswahl in Deutschland im Jahr 2017 den deutschen Staat insgesamt 92 Millionen Euro, für 2021 stiegen die kosten auf über 100 Millionen Euro.<ref>Regina Wallner: Über 100 Millionen: Die Bundestagswahl wird so teuer wie nie. In: BR24. Bayrischer Rundfunk, 22. Februar 2021, abgerufen am 4. Januar 2022.</ref> Sowohl Wahllokale als auch die Briefwahl verursachen Kosten für den Staat, die durch elektronische Wahlen reduziert werden könnten. Sobald eine Software bzw. Platform entwickelt und eingeführt ist, belaufen sich die Kosten für kommende Wahlen lediglich auf die Instandhaltungskosten und auf Kosten, die durch Verbesserungen bzw. Änderungen der Software entstehen.

Literatur

  • Peter Schüler. Kreuzchenmacher: Chancen und Probleme der elektronischen Stimmabgabe. c’t 3/2017, S. 176–178.

Weblinks

Deutschland

Österreich

Schweiz

Vereinigtes Königreich

Einzelnachweise

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