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Eiszuschlag

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Eiszuschlag bezeichnet in der Linienschifffahrt einen prozentualen Zuschlag, der auf die Seefracht laut Tarif erhoben wird, um die erschwerten Transportbedingungen sowie das zusätzliche Risiko durch Eis im Fahrwasser auszugleichen.<ref>Stanger Media am 27. August 2009</ref>

In Ostseehäfen werden zwischen November und April/Mai Eiszuschläge berechnet. Sie werden von Eisbrechergebühren unterschieden, die für das Freihalten der Fahrrinne anfallen. Eisbrechergebühren gehen zu Lasten des Schiffes, Eiszuschläge zu Lasten der Ladung.<ref>{{#invoke:Vorlage:Literatur|f}}</ref>

Siehe auch

Einzelnachweise

<references />