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Deckung (Versicherung)

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Deckung ist im Versicherungswesen die Übernahme des Versicherungsschutzes durch den Versicherer.

Durch den Versicherungsvertrag überträgt der Versicherungsnehmer in Form der Risikoüberwälzung ein bestimmtes Risiko auf den Versicherer. Dieser Vorgang wird Deckung oder Indeckungnahme genannt. Tritt ein Schaden auf, so ist dieser durch den Versicherungsschutz gedeckt, und der Versicherungsnehmer muss ihn nicht selbst aus seinem Vermögen begleichen. Deshalb wird der Begriff Versicherung als die „Deckung eines im Einzelnen ungewissen, insgesamt geschätzten Mittelbedarfs auf der Grundlage des Ausgleichs im Kollektiv und in der Zeit“ definiert.<ref>Michael Radtke, Grundlagen der Kalkulation von Versicherungsprodukten in der Schaden- und Unfallversicherung, 2008, S. 3</ref>

Rechtsfragen

Die Versicherungsdeckung wird durch den Versicherungsschein und die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) bestimmt.<ref>Fred Wagner (Hrsg.), Gabler Versicherungslexikon, 2011, S. 710</ref> Die Deckungszusage auf eine Deckungsanfrage hin ist eine Zusage des Versicherers, die vor Abschluss eines Versicherungsvertrages und vor Zahlung der Erstprämie dem Versicherungsnehmer oder der versicherten Person vorläufige Deckung gewährt.<ref>Ute Arentzen/Eggert Winter, Gabler Wirtschafts-Lexikon, 1997, S. 863</ref> Sie ist ein Vorvertrag, der sich aus § 49 Abs. 1 VVG ergibt und für den Versicherungsnehmer nicht bindend ist.<ref>Erwin Deutsch, Das neue Versicherungsvertragsrecht, 2008, S. 157</ref> Diese vorläufige Deckung kann in einen Hauptvertrag (Versicherungsvertrag) übergehen und wird dann Teil dieses Vertrags (§ 52 Abs. 1 VVG). Schließt der Versicherungsnehmer keinen Hauptvertrag, so hat er gemäß § 50 VVG nachträglich eine Prämie für den Vorvertrag zu zahlen.

Arten

Entweder wird jede Beeinträchtigung ohne Rücksicht auf die Ursache in Deckung genommen („Universalität der Gefahren“, „All Risks-Deckung“) oder es werden lediglich die Folgen einzeln aufgezählter Ursachen oder Schadenssituationen gedeckt („Spezialität der Gefahren“, „Named perils-Deckung“).<ref>Fred Wagner (Hrsg.), Gabler Versicherungslexikon, 2011, S. 710</ref> Die „All Risks-Deckung“ ({{Modul:Vorlage:lang}} Modul:Vorlage:lang:103: attempt to index field 'wikibase' (a nil value)) nimmt tendenziell zu und bietet für Unternehmen integrierte (holistische) Deckungen für Sachversicherungen, Betriebsunterbrechungs- und Haftpflichtversicherungen oder für Privatpersonen Elementarschäden in der Wohngebäude- oder Hausratversicherung an.<ref>Dieter Farny, Versicherungsbetriebslehre, 2006, S. 390</ref> „Named Perils“ ({{Modul:Vorlage:lang}} Modul:Vorlage:lang:103: attempt to index field 'wikibase' (a nil value)) bedeutet in Bezug auf eine Versicherungsdeckung, dass die versicherten Gefahren einzeln im Versicherungsschein oder in den AVB genannt und definiert werden.

Deckungsfragen

Die Deckung ist Wortbestandteil vieler versicherungstechnischer Komposita:

Deckungsverfahren

Als Deckungsverfahren gibt es:<ref>Johann-Matthias Graf von der Schulenburg/Ute Lohse, Versicherungsökonomik, 2014, S. 336</ref>

Der Unterschied zwischen den beiden Kapitaldeckungs- und dem Umlageverfahren besteht im verzinsten Ansparen einer Deckungsrückstellung beim Kapitaldeckungsverfahren, während beim Umlageverfahren eingenommene Versicherungsprämien unmittelbar zur Deckung eingesetzt werden.<ref>Johann-Matthias Graf von der Schulenburg/Ute Lohse, Versicherungsökonomik, 2014, S. 336</ref>

Siehe auch

Einzelnachweise

<references />

Vorlage:Hinweisbaustein