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Consumer-to-Consumer

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Consumer-to-Consumer ({{#invoke:Vorlage:lang|full|CODE=de|SCRIPTING=Latn|SERVICE=deutsch}}, C2C) ist in der Betriebswirtschaftslehre, im E-Business und allgemein im Marketing der Anglizismus für eine Geschäftsbeziehung zwischen mindestens zwei Privatpersonen, die als Verbraucher fungieren.

Allgemeines

Der im E-Business entwickelte Begriff kann auch verallgemeinernd für alle Geschäftsbeziehungen zwischen verschiedenen Wirtschaftssubjekten oder zwischen zwei gleichen Wirtschaftssubjekten verwendet werden. Wirtschaftssubjekte sind Privathaushalte ({{#invoke:Vorlage:lang|full|CODE=en|SCRIPTING=Latn|SERVICE=englisch}}), Unternehmen ({{#invoke:Vorlage:lang|full|CODE=en|SCRIPTING=Latn|SERVICE=englisch}}) und der Staat mit seiner öffentlichen Verwaltung ({{#invoke:Vorlage:lang|full|CODE=en|SCRIPTING=Latn|SERVICE=englisch}}). Der Wirtschaftswissenschaftler Thomas Schildhauer definiert wie folgt: „Consumer-to-Consumer ist die Bezeichnung für die Kommunikation und die Abwicklung von Geschäftsbeziehungen und Geschäftsprozessen zwischen Endkunden bzw. Privatpersonen“.<ref>Thomas Schildhauer, Lexikon Electronic Business, 2003, S. 35</ref> Die Geschäftsbeziehung findet zwischen mindestens zwei Privatpersonen statt. „Consumer-to…“ beschreibt dasjenige Wirtschaftssubjekt, das die Geschäftsbeziehung angebahnt hat. Gegenstand der Beziehung kann ein Kaufvertrag, Mietvertrag, sonstiger Vertrag oder ein Gesetz sein, aufgrund dessen Güter oder Dienstleistungen gegen Geld (oder ausnahmsweise gegen andere Güter) ausgetauscht werden.

Übersicht aller Geschäftsbeziehungen

Als Wirtschaftssubjekte, die Geschäftsbeziehungen zueinander eingehen, kommen Privathaushalte ({{#invoke:Vorlage:lang|full|CODE=en|SCRIPTING=Latn|SERVICE=englisch}}, Konsumenten), Unternehmen ({{#invoke:Vorlage:lang|full|CODE=en|SCRIPTING=Latn|SERVICE=englisch}}) und der Staat mit seinen Staatsunternehmen oder Gebietskörperschaften ({{#invoke:Vorlage:lang|full|CODE=en|SCRIPTING=Latn|SERVICE=englisch}}) in Betracht. Die Geschäftsbeziehungen zwischen einzelnen Wirtschaftssubjekten können wie folgt systematisiert werden:<ref>Christian Brandt, Vom Vertragsmanagement zur zwischenbetrieblichen Kommunikation, 2009, S. 8</ref><ref>Arnold Hermanns/Michael Sauter, Electronic Commerce: Die Spielregeln der Neuen Medien, in: Arnold Hermanns/Michael Sauter (Hrsg.), Management-Handbuch Electronic Commerce, 1999, S. 23; ISBN 978-3800623235</ref>

Wirtschaftssubjekt Privathaushalte
Beispiel
Unternehmen
Beispiel
öffentliche Haushalte
Beispiel
Privathaushalte Consumer-to-Consumer
Tauschbörsen wie eBay
Consumer-to-Business
Aufträge, Bestellungen
Consumer-to-Administration
Steuererklärung, Melderegister
Unternehmen Business-to-Consumer
Lieferung von Waren im Versandhandel
Business-to-Business
Interbankenhandel
Business-to-Administration
Lohnsteueranmeldung
öffentliche Haushalte Administration-to-Consumer
Gebührenbescheid
Administration-to-Business
Außenprüfung
Administration-to-Administration
Amtshilfe

Auf diese Weise ergeben sich neun Kombinationen von Geschäftsfeldern.<ref>Bernd W. Wirtz, Electronic Business, 2013, S. 23; ISBN 978-3834942395</ref>

Weitere Beispiele für Consumer-to-Consumer-Beziehungen sind Crowdfunding für Projekte von Privatpersonen, Flohmärkte, Hauspersonal, Privatkredite oder Reinigungskräfte in Privathaushalten.

Wirtschaftliche Aspekte

Consumer-to-Consumer bedeutet, dass sich bei einem Kaufvertrag mindestens zwei Privatpersonen als Vertragsparteien gegenüberstehen. Das kann beispielsweise beim Verkauf von Gebrauchtwagen der Fall sein, im Online-Handel ist beispielsweise Ebay die Tauschbörse, die zwischen Privatpersonen in deren Funktion als Käufer und Verkäufer vermittelt. Auch alle Online Shops funktionieren auf diese Weise.<ref>Mario Kischporski, Integration von standardisierten Electronic-Commerce-Lösungen in betriebswirtschaftliche Standardsoftware, 2020, S. 27</ref> Ein besonderer Verbraucherschutz (etwa eine Gewährleistung) ist hiermit nicht verbunden, weil dieser einen gewerblichen Verkäufer (Unternehmer) voraussetzt.

Einzelnachweise

<references />

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