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Bundesanwaltschaft (Schweiz)

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Die Bundesanwaltschaft ({{Modul:Vorlage:lang}} Modul:Vorlage:lang:103: attempt to index field 'wikibase' (a nil value), {{Modul:Vorlage:lang}} Modul:Vorlage:lang:103: attempt to index field 'wikibase' (a nil value), {{Modul:Vorlage:lang}} Modul:Vorlage:lang:103: attempt to index field 'wikibase' (a nil value)) ist die Staatsanwaltschaft der Schweiz auf Bundesebene. Sie leitet die strafrechtlichen Ermittlungen zur Aufklärung von Straftaten, die in ihre Zuständigkeit fallen, und führt in diesen Strafverfahren die Anklage. Sie ist zudem Vollzugsbehörde für die internationale Rechtshilfe. Ihre Geschichte geht auf das Jahr 1848 zurück.<ref name=":0">Schweizerische Bundesanwaltschaft: Geschichte. 1848–1888 – Die Anfänge. Abgerufen am 30. April 2020.</ref>

Aufgaben

In die Zuständigkeit fallen solche Straftaten, die gegen das Staatsgebilde oder das nationale Interesse gerichtet werden und so der Bundesgerichtsbarkeit unterstehen: grenzüberschreitende Geldwäscherei, Korruption, organisierte Kriminalität und Wirtschaftskriminalität, Delikte gegen Magistraten, Bundesbeamte oder die öffentliche Gewalt, Delikte gegen völkerrechtlich geschützte Personen und diplomatische Missionen, verbotener Handel mit Kriegs- und Nuklearmaterial, verbotener Nachrichtendienst, Völkermord, Sprengstoffdelikte, Straftaten an Flugzeugbord, Geld- und Bundesurkundenfälschung, Wahl- und Abstimmungsfälschung sowie weitere Delikte auf Bundesebene.

Die Bundesanwaltschaft fördert die Kooperation mit den kantonalen Strafverfolgungsbehörden in der Schweiz und koordiniert die Zusammenarbeit bei der grenzüberschreitenden Verbrechensbekämpfung mit Justizbehörden im Ausland, beispielsweise mit dem amerikanischen FBI im Krieg gegen den Terror.

Sie beteiligt sich auch am Entwurf von Gesetzen über das Straf- und Strafprozessrecht des Bundes.

Leitung

Erster Bundesanwalt (damalige Bezeichnung Generalprokurator) war von 1851 bis 1852 Paul Migy, gefolgt von Jakob Amiet. Amiet begründete seine freiwillige Demission 1856 damit, dass es nicht länger mit seinem Bürgerethos zu vereinbaren sei, für eine anhaltende Untätigkeit in Bern ein Jahresgehalt von 4300 Franken zu beziehen.<ref name=":1" /> In der Folge wurde die Stelle lange Jahre nicht mehr besetzt. Mit der neuen Bundesverfassung von 1874 verschwand das Amt von der Liste der bundesstaatlichen Aufgaben.<ref name=":0" />

Erst auf Druck des Auslandes nach der Affäre Wohlgemuth wurde die Stelle 1889 mit dem freisinnigen Politiker Jakob Albert Scherb wieder besetzt.<ref name=":1">Von ihm spricht man, «bis er geht», Weltwoche 20/2019.</ref> Die längste Amtsperiode hatte von 1918 bis 1948 Franz Stämpfli. Ihm folgte Werner Lüthi. René Dubois wurde 1955 als erster Sozialdemokrat vom Bundesrat zum Bundesanwalt gewählt. Im Zusammenhang mit einem kurz vor der Aufdeckung stehenden Spionageskandal, in den er ohne sein Wissen selbst verstrickt wurde, beging er Suizid.<ref>Der Tote lag auf dem Estrich. In: Tages-Anzeiger. 22. März 2007.</ref> Von 1974 bis 1989 war Rudolf Gerber Bundesanwalt.<ref>Daniel Gerny: Alt-Bundesrat Rudolf Gerber – der Mann, der Jeanmaire verhaftete. In: Neue Zürcher Zeitung. 13. August 2019 (nzz.ch [abgerufen am 31. Juli 2020]).</ref> 1989 erfolgte seine Demission und seine vorzeitige Pensionierung im Zusammenhang mit dem Fichenskandal<ref>Schweiz. Parlamentarische Untersuchungskommission (EJPD): Bericht der Parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK) vom 22. November 1989: Vorkommnisse im EJPD. (PDF; 8,4 MB) Bern 1989.</ref> und der Affäre um die Bundesrätin Elisabeth Kopp. Die Vorgänge führten zu einer Reorganisierung der schweizerischen Bundesanwaltschaft. Von 1994 bis 1999 hatte die spätere Chefanklägerin des UN-Kriegsverbrechertribunals in Den Haag, Carla Del Ponte, die Funktion inne. Vom 1. März 2000 bis zum Juli 2006 amtierte Valentin Roschacher<ref><templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Bundesanwalt Valentin Roschacher tritt zurück (Memento vom 14. März 2007 im Internet Archive). Medienmitteilung der Bundesanwaltschaft, 5. Juli 2006.</ref> in dieser Funktion. Interimistisch wurde die Bundesanwaltschaft vom stellvertretenden Bundesanwalt Michel-André Fels weitergeführt. Ab 13. August 2007 war Erwin Beyeler, bis zu seinem Amtsantritt Erster Staatsanwalt des Kantons St. Gallen, der Bundesanwalt der Schweiz.<ref><templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Erwin Beyeler wird neuer Bundesanwalt (Memento vom 27. September 2008 im Internet Archive), Medienmitteilung der EJPD, 8. Juni 2007.</ref><ref>@1@2Vorlage:Toter Link/tagesschau.sf.tvErwin Beyeler neuer Bundesanwalt (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im Juni 2023. Suche im Internet Archive )Vorlage:Toter Link/archivebot, Schweizer Fernsehen, Tagesschau mit Video, 8. Juni 2007.</ref>

Bis 2010 wurde der Bundesanwalt durch den Bundesrat gewählt; die Bundesanwaltschaft stand unter der Aufsicht des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements. Im Rahmen der Neuorganisation der Strafbehörden des Bundes beschloss die Bundesversammlung – entgegen dem Antrag des Bundesrates, der diese Kompetenz bei sich belassen wollte –, dass der Bundesanwalt sowie die beiden Stellvertretenden Bundesanwälte von der Vereinigten Bundesversammlung gewählt werden. Gleichzeitig wurde die Bundesanwaltschaft in ihrer Tätigkeit von der Exekutive unabhängig; seit dem 1. Januar 2011 untersteht sie der Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft, deren sieben Mitglieder ebenfalls von der Vereinigten Bundesversammlung gewählt werden. Für die Vorbereitung all dieser Wahlen wurde die Gerichtskommission der Vereinigten Bundesversammlung zuständig.<ref>08.066 Strafbehördenorganisationsgesetz. In: Geschäftsdatenbank Curia Vista des Parlaments. Parlamentsdienste, abgerufen am 21. Februar 2024 (mit Links zur Botschaft des Bundesrates, den Verhandlungen der Eidgenössischen Räte und weiteren Parlamentsunterlagen).</ref>

Am 15. Juni 2011 wurde Beyeler durch die Vereinigte Bundesversammlung für eine weitere Amtszeit von vier Jahren nicht wiedergewählt,<ref>11.204 Bundesanwalt und Stellvertretende Bundesanwälte/Bundesanwältinnen. Wahl für die Amtsperiode 2012–2015. In: Geschäftsdatenbank Curia Vista des Parlaments. Parlamentsdienste, abgerufen am 21. Februar 2024 (mit Links zum Bericht der Gerichtskommission und zu den Verhandlungen der Vereinigten Bundesversammlung).</ref> seine Amtszeit endete Ende 2011.<ref>Bei Beyeler-Nachfolge drängt die Zeit. In: 20 Minuten vom 15. Juni 2011.</ref> Sein Nachfolger wurde Michael Lauber, der im Zuge der Fifa-Affäre 2020 zurücktreten musste. Am 29. September 2021 wurde Stefan Blättler, bisher Kommandant der Kantonspolizei Bern, zu seinem Nachfolger ab Januar 2022 gewählt.<ref>20.210 Bundesanwalt/Bundesanwältin. Wahl. In: Geschäftsdatenbank Curia Vista des Parlaments. Parlamentsdienste, abgerufen am 21. Februar 2024 (mit Links zum Bericht der Gerichtskommission und zu den Verhandlungen der Vereinigten Bundesversammlung).</ref><ref>Andy Müller: Wahl von Stefan Blättler — Korrekt, direkt, unprätentiös: Das ist der neue Bundesanwalt. In: srf.ch. 29. September 2021, abgerufen am 29. September 2021.</ref>

FIFA-Affäre

Am 28. September 2011 wählte die Vereinigte Bundesversammlung Michael Lauber für die Amtsperiode von 2012 bis 2015.<ref>Die Bundesversammlung wählt Michael Lauber zum Bundesanwalt. In: swissinfo. 28. September 2011.</ref> Am 17. Juni 2015 wurde er mit 195 von 216 gültigen Stimmen im Amt für die Amtsdauer 2016 bis 2019 bestätigt.<ref>Weitere Amtszeit für Bundesanwalt Lauber. In: SRF 1. 17. Juni 2015.</ref> Für die Wiederwahl vom 25. September 2019 durch die Vereinigte Bundesversammlung für die Amtsperiode 2020–2023 empfahl die Gerichtskommission der Vereinigten Bundesversammlung mit 9 zu 6 Stimmen bei einer Enthaltung, Lauber nicht wiederzuwählen. Hintergrund war ein Verfahren gegen Mitglieder des Organisationskomitees der Fussball-WM 2006 in Deutschland. Laut der Kommission hatte Lauber mit einem Treffen mit FIFA-Präsident Gianni Infantino die Amtspflichten grob fahrlässig verletzt.<ref>Christof Forster: Bundesanwalt Lauber macht Boden gut. In: Neue Zürcher Zeitung vom 24. September 2019, abgerufen am 24. September 2019.</ref> Lauber wurde am 25. September knapp mit 129 von 243 gültigen Stimmen wiedergewählt, das für die Wiederwahl nötige absolute Mehr lag bei 122 Stimmen.<ref>Bundesanwalt Lauber wird knapp wiedergewählt. In: srf.ch vom 25. September 2019, abgerufen am 26. September 2019.</ref> Nach öffentlichem Druck und den gerichtlichen Auseinandersetzungen stellte Lauber am 24. Juli 2020 seinen Rücktritt in Aussicht.<ref>NZZ.ch 24. Juli 2020: Bundesanwalt Michael Lauber tritt zurück.</ref> Er trat per Ende August 2020 zurück.<ref name="nzz">Michael Lauber geht definitiv Ende August, Neue Zürcher Zeitung, 19. August 2020.</ref> Per 1. September 2020 übernahmen die beiden stellvertretenden Bundesanwälte Jacques Rayroud und Ruedi Montanari interimistisch bis zur Wahl des Nachfolgers von Lauber die Amtsgeschäfte.<ref>Laubers Immunität wird definitiv aufgehoben, SRF, 24. August 2020.</ref>

Nachdem das Parlament Laubers Immunität aufgehoben hatte, wurde gegen ihn eine Strafuntersuchung im Zusammenhang mit den Treffen mit FIFA-Präsident Infantino eröffnet, unter anderem wegen des Vorwurfs des Amtsmissbrauchs respektive Anstiftung zum Amtsmissbrauch. Lauber wurde insbesondere vorgeworfen, dass er ein drittes Treffen mit Infantino erst leugnete. Dann behauptete er, sich an das nicht protokollierte Treffen nicht erinnern zu können.<ref>Marcel Gyr: Bundesanwalt Lauber geht nun doch von einem dritten Treffen aus, erinnert sich aber nicht. Damit stellen sich neue Fragen. In: NZZ. 27. April 2019, abgerufen am 3. April 2021.</ref> Genauso wie sein Kommunikationschef André Marty. Keine Erinnerung mehr an das Treffen zu haben, machten auch Infantino selbst sowie der Walliser Oberstaatsanwalt Rinaldo Arnold geltend, der die Treffen eingefädelt hatte.<ref>Thomas Knellwolf: Nach heftiger Kritik: Bundesanwalt macht Gedächtnislücke geltend. In: TagesAnzeiger. 27. April 2019, abgerufen am 3. April 2021.</ref><ref>Henry Habegger: Fifa-Affäre: Rätselhafte Erinnerungslücken in der Bundesanwaltschaft: Nach Lauber gerät nun sein Pressesprecher in Erklärungsnot. In: AargauerZeitung. 30. April 2019, abgerufen am 5. April 2021.</ref> Das Bundesverwaltungsgericht stellte fest, es sei «abwegig», dass es zu einem kollektiven Erinnerungsversagen komme. Spätere Untersuchungen entlasteten alle Beschuldigten, die Strafverfahren wurden 2023 eingestellt.<ref>Tatverdacht entkräftet: Keine Hinweise auf Verabredungen oder Vereinbarungen. In: Polizeinews.ch, 26. Oktober 2023.</ref><ref>Carlos Hanimann: In Amt ohne Würden. Die Republik, 13. Mai 2020, abgerufen am 5. April 2021.</ref><ref>Marcel Gyr: «Die Vorwürfe gegen Bundesanwalt Lauber sind heftig, aber vermutlich sind sie richtig – seine handgestrickte Methode kann den Ruf der Schweiz nachhaltig schädigen». NZZ, 27. April 2020, abgerufen am 5. April 2021.</ref> Im September 2021 wurde Stefan Blättler per 1. Januar 2022 zum neuen Bundesanwalt gewählt.<ref name="nzz2">Daniel Gerny: Der tadellose Herr Blättler. In: Neue Zürcher Zeitung. Nr. 227, 30. September 2021, S. 11 (nzz.ch [abgerufen am 30. September 2021]).</ref>

General- und Bundesanwälte der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Jahr Name
1851–1852 Paul Migy
1852–1856 Jakob Amiet
1857–1889 (vakant)
1889–1899 Jakob Albert Scherb
1899–1916 Otto Kronauer
1916–1948 Franz Stämpfli
1949–1955 Werner Lüthi
1955 (vakant)
1955–1957 René Dubois
1957–1958 (vakant)
1958–1967 Hans Fürst
1968–1974 Hans Walder
1974–1989 Rudolf Gerber
1989–1990 (vakant)
1990–1993 Willy Padrutt
1994–1998 Carla Del Ponte
1999 (vakant)
2000–2006 Valentin Roschacher
2006–2007 Michel-André Fels (interimistisch)
2007–2011 Erwin Beyeler
2012–2020 Michael Lauber
2020–2021 (vakant)
seit 2022 Stefan Blättler

Personalbestand ab 2001

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Weblinks

Einzelnachweise

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