Bezirksverwaltung in Berlin
Die zwölf Bezirksverwaltungen von Berlin bilden den unteren Teil der zweistufigen öffentlichen Verwaltung der deutschen Bundeshauptstadt Berlin. Organe der Bezirksverwaltungen sind die Bezirksverordnetenversammlungen (BVV) und die Bezirksämter (BA). Die Bezirksverwaltungen sind für Angelegenheiten vor Ort in den Bezirken zuständig, sofern der Sache keine berlinweite Bedeutung zuzumessen ist.
Die erste Stufe der Berliner Verwaltung, und damit die zentrale und übergreifende Verwaltung des Landes Berlin, bildet die Hauptverwaltung mit den Senatsverwaltungen und ihren nachgeordneten Behörden. Sie wird vom Senat von Berlin als Landesregierung mit dem Regierenden Bürgermeister an der Spitze geleitet.
<imagemap> Bild:Berlin, administrative divisions (+districts -boroughs -pop) - de - colored.svg|mini|400px|Die zwölf Berliner Bezirke (seit 2001)
poly 475 405 467 437 485 437 505 471 483 483 531 579 589 601 611 575 711 575 711 519 657 497 629 375 Bezirk Mitte poly 607 573 601 635 703 637 699 609 741 623 761 603 823 639 825 637 793 591 797 525 761 525 733 497 695 505 709 525 711 571 Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg poly 651 125 585 187 607 263 561 313 673 501 757 507 787 483 785 441 845 431 815 319 867 279 845 245 893 125 825 79 825 25 755 67 793 99 695 159 Bezirk Pankow poly 233 691 237 601 279 593 305 505 419 491 401 435 487 439 509 473 485 477 485 527 505 519 535 583 535 669 489 671 489 697 Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf poly 93 665 77 757 131 789 239 713 237 597 275 589 313 513 419 497 409 435 355 431 325 395 295 321 187 275 113 315 119 337 163 329 161 425 123 415 111 537 191 567 Bezirk Spandau poly 45 859 235 695 537 701 609 835 479 927 447 865 399 903 351 901 351 847 185 905 183 937 119 923 Bezirk Steglitz-Zehlendorf poly 535 577 523 655 497 669 499 697 529 709 603 821 537 887 625 999 695 999 715 957 693 885 655 871 701 723 653 643 597 641 Bezirk Tempelhof-Schöneberg poly 698 608 792 670 804 724 768 724 770 748 880 834 892 916 812 926 782 844 682 882 652 872 694 722 668 628 700 638 Bezirk Neukölln poly 764 604 730 622 790 672 806 724 774 726 774 754 888 844 898 924 1134 1022 1110 1096 1154 1126 1358 768 1134 658 1072 688 1008 654 908 696 Bezirk Treptow-Köpenick poly 1008 348 894 418 914 474 880 480 886 552 928 552 958 678 1074 692 1162 500 1098 494 1098 478 1114 470 1116 458 1022 428 Bezirk Marzahn-Hellersdorf poly 854 290 806 334 834 432 788 446 784 484 762 502 798 554 794 590 836 662 918 694 950 668 916 548 880 546 880 482 912 466 896 412 986 358 926 306 Bezirk Lichtenberg poly 306 180 260 256 296 320 324 408 380 444 466 444 484 410 542 386 598 404 632 372 562 308 574 302 610 236 590 192 472 178 478 68 422 72 422 146 384 146 380 180 Bezirk Reinickendorf rect 0 0 2000 2000 Brandenburg
</imagemap>
Die Berliner Bezirke haben weder den Status eines Kreises, da Berlin eine kreisfreie Stadt ist, noch einer Gemeinde, da Berlin Einheitsgemeinde ist. Sie sind „Selbstverwaltungseinheiten Berlins ohne Rechtspersönlichkeit“ (§ 2 Abs. 1 Bezirksverwaltungsgesetz).
Die bezirkliche Selbstverwaltung hat Verfassungsrang (Artikel 68–77 der Verfassung von Berlin). Sie ist in zwei Verwaltungsorgane gegliedert, die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) und das Bezirksamt (BA). Die BVV bildet als direkt gewähltes Gremium den kontrollierenden Teil der Bezirksverwaltung; das Bezirksamt hingegen ist für die Ausführung der Verwaltung zuständig. Jedes Bezirksamt besteht aus dem Bezirksbürgermeister (hauptamtlich, besoldet nach B6 Bundesbesoldungsordnung) und fünf Bezirksstadträten<ref>§ 34 BezVerwG Bezirksverwaltungsgesetz – Zusammensetzung des Bezirksamts</ref> (besoldet nach B4 Bundesbesoldungsordnung).
Geschichte
Die Preußische Städteordnung im Rahmen der Stein-Hardenbergschen Reformen brachte zu Beginn des 19. Jahrhunderts einschneidende Neuerungen für die kommunale Verwaltungsstruktur von Berlin. Diese Städteordnung sah vor, größere Städte in Bezirke von mehreren Tausend Einwohnern zu gliedern. Jeder dieser Bezirke besaß einen ehrenamtlichen, unbesoldeten Bezirksvorsteher, einen Schiedsmann, eine Armenkommission und eine Waisenkommission.
Die heutige Struktur der Bezirke hat ihren Ursprung im Groß-Berlin-Gesetz vom 27. April 1920, als durch Zusammenschluss des damaligen Berlins mit sieben weiteren Städten, 59 Landgemeinden und 27 Gutsbezirken die Stadt Groß-Berlin mit damals 20 Bezirken geschaffen wurde.
Diese Verwaltungsgliederung hat sich in ihren Grundzügen über alle historischen Wendungen hinweg erhalten. Die Rolle der Bezirksverwaltungen und ihr politisches Gewicht war jedoch in den wechselnden politischen Systemen, in der Weimarer Republik von 1920 bis 1933, während der nationalsozialistischen Herrschaft 1933–1945, in der Vier-Sektoren-Stadt nach Kriegsende 1945, in der durch die Mauer geteilten Stadt von 1961 bis 1989 und nun im wiedervereinigten Berlin als Hauptstadt ständigen Veränderungen unterworfen. Ebenso hat es immer eine kontroverse Debatte um einerseits eine Stärkung der bezirklichen Selbstverwaltung und andererseits eine stärkere Zentralisierung der Berliner Verwaltung gegeben.
Die letzte große Veränderung erfolgte mit dem Gebietsreformgesetz, durch das 2001 aus den bis dahin 23 historisch gewachsenen Bezirken durch Fusionen zwölf in etwa gleich große Bezirke geschaffen wurden.
Mit dem 8. Gesetz zur Änderung des Bezirksverwaltungsgesetzes vom 22. Oktober 2008, das allerdings erst mit Beginn der 17. Wahlperiode in Kraft tritt, sollte eine einheitliche Gliederung aller Bezirksämter in gleiche Strukturen der Fachämter erfolgen. Dabei wurden diverse bisherige Fachämter zu größeren Organisationseinheiten zusammengefasst; es sollte dann nur noch zehn Fachämter je Bezirksverwaltung geben.
Wahl des Bezirksamtes
Das Bezirksamt, das von der BVV zu wählen ist, besteht aus sechs Mitgliedern: dem Bezirksbürgermeister und fünf Bezirksstadträten. Die Vorschlagsrechte für die Bezirksamtsposten werden proportional zum bezirklichen Wahlergebnis nach dem d’Hondt’schen Höchstzahlverfahren auf die Fraktionen der Bezirksverordnetenversammlungen verteilt. Die Bezirksamtsmitglieder werden durch die BVV& – zumindest juristisch – unabhängig von späteren Aufgabenbereichen gewählt. Welches Bezirksamtsmitglied später für welche Ressorts zuständig ist, bestimmt das Bezirksamt in eigener Verantwortung per Mehrheitsbeschluss. Das Vorschlagsrecht für die Wahl des Bezirksbürgermeisters steht grundsätzlich der stärksten Fraktion zu, kann jedoch an eine sogenannte Zählgemeinschaft aus zwei oder mehr Fraktionen übergehen, die über mehr Mandate als die stärkste Fraktion verfügt.
Kritik
Einordnung der Berliner Bezirke
Der oft missverstandene rechtliche Status der Berliner Bezirke und die Einordnung der beiden Organe BVV und Bezirksamt führte in der jüngeren Vergangenheit zur gerichtlichen Auseinandersetzung. Der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg vertrat im Streit um die Einzäunung des Görlitzer Parks im Jahr 2024 vor dem Verwaltungsgericht Berlin die Auffassung, er könne die Pläne der Senatsverwaltung mit der Begründung abwehren, der Bezirk verfüge über ein Selbstverwaltungsrecht, das dem einer Gemeinde vergleichbar sei. Hier stellte jedoch das Gericht klar, dass ein solcher Status nach Artikel 28 Absatz 2 Satz 2 Grundgesetz nicht vorliegt.<ref>LTO: Berliner ‚Görli‘-Streit: Bezirk verliert vorm VG. Abgerufen am 10. Mai 2025.</ref>
Proporzbezirksamt
Wiederkehrende Debatte in der Öffentlichkeit ist die Frage, ob das „Proporzbezirksamt“ durch ein sogenanntes ‚Politisches Bezirksamt‘ ersetzt werden soll.<ref>Ulrich Zawatka-Gerlach: Zusammensetzung der Berliner Bezirksämter: Neue Debatte um das politische Bezirksamt. In: Der Tagesspiegel Online. 13. Februar 2017, ISSN 1865-2263 (tagesspiegel.de [abgerufen am 10. Mai 2025]).</ref> Die Stadtratsämter in Berlin werden seit 1971 nach Proporz, also nach der Stärke der Parteien, in den Bezirksverordnetenversammlung (BVV) besetzt. Die Bezirksbürgermeister können jedoch seit 1992 von einer politischen Mehrheit (zum Beispiel einer Koalition) gewählt werden.<ref>Ulrich Zawatka-Gerlach: Grünes Konzept: Nächster Halt: Politisches Bezirksamt. In: Der Tagesspiegel. 29. Juni 2016, ISSN 1865-2263 (tagesspiegel.de [abgerufen am 10. Mai 2025]).</ref>
1998 war gemäß Art. 99 a. F. der Verfassung geplant, dass das politische Bezirksamt zum 1. Januar 2010 in Kraft tritt. Durch das Neunte Gesetz zur Änderung des Bezirksverwaltungsgesetzes<ref>Drucksache-Nr. 16/2804; parlament-berlin.de (PDF)</ref> und das Zehnte Gesetz zur Änderung der Verfassung von Berlin<ref>Drucksache-Nr. 16/2807 (PDF)</ref> (beide Gesetze vom 17. Dezember 2009) wurde dies jedoch kurz zuvor gestoppt. Beide Gesetze wurden in der Sitzung des Abgeordnetenhauses am 10. Dezember 2009 angenommen.<ref><templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Beschlussprotokoll Lfd. Nr. 3 C, Bst. b) und c). ( vom 17. März 2013 im Internet Archive; PDF)</ref>
Siehe auch
- Liste der Bezirke und Ortsteile Berlins
- Kategorie:Bezirksbürgermeister (Berlin)
- Kategorie:Bezirksstadtrat (Berlin)
Weblinks
Einzelnachweise
<references />