Ausschließliche Wirtschaftszone
Als ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ, engl. {{Modul:Vorlage:lang}} Modul:Multilingual:153: attempt to index field 'data' (a nil value), EEZ) wird nach Art. 55 des Seerechtsübereinkommens (SRÜ/UNCLOS) der Vereinten Nationen<ref>Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen (deutsche Übersetzung) (PDF; 919 kB)</ref> das Meeresgebiet jenseits des Küstenmeeres bezeichnet. Küstenmeer und AWZ dürfen zusammen bis zu 200 Seemeilen (sm) (370,4 km) ab der Basislinie betragen (daher auch 200-Meilen-Zone).<ref>Michele Metych: exclusive economic zone (ausschließliche Wirtschaftszone). In: Website der Encyclopædia Britannica. Encyclopædia Britannica, Inc., 13. Juli 2023, abgerufen am 15. August 2023.</ref>
Seevölkerrechtliche Bedeutung
Quelle: Meeresatlas 2017 – Daten und Fakten über unseren Umgang mit dem Ozean<ref>Meeresatlas 2017 – Daten und Fakten über unseren Umgang mit dem Ozean, dort S. 32.</ref>
In der AWZ kann der angrenzende Küstenstaat in begrenztem Umfang souveräne Rechte und Hoheitsbefugnisse wahrnehmen, insbesondere das alleinige Recht zur wirtschaftlichen Ausbeutung einschließlich des Fischfangs (vgl. im Einzelnen Art. 55 bis 75 SRÜ). Obwohl die lateinamerikanischen Staaten bereits in den 1940er Jahren die Ausweitung des Küstenmeeres auf 200 sm gefordert hatten, konnte erst mit dem Seerechtsübereinkommen 1982 eine allgemeine völkerrechtliche Anerkennung der AWZ erreicht werden.
Zu den souveränen Rechten gehören die Erforschung und Ausbeutung, Erhaltung und Bewirtschaftung der lebenden und nichtlebenden natürlichen Ressourcen der Gewässer über dem Meeresboden, maßgeblich durch Fischerei, des Meeresbodens und seines Untergrunds durch Meeresbergbau im Rahmen von Sand-, Kies- und Kohlenstoffgewinnung sowie andere Tätigkeiten zur wirtschaftlichen Erforschung und Ausbeutung der Zone wie der Stromerzeugung, insbesondere durch Offshore-Windparks und Meeresströmungskraftwerke.<ref>Martin Lauer, Christian Simonis: Welches Recht gilt „offshore“? In: Schiff & Hafen. Heft 9, 2017, S. 42–44.</ref>
Im Rahmen seiner Hoheitsbefugnisse darf der Küstenstaat künstliche Inseln, Anlagen und Bauwerke, wie z. B. Offshore-Windparks oder Bohrinseln, errichten und wissenschaftliche Meeresforschung betreiben. Er ist hierbei dem Schutz und der Bewahrung der Meeresumwelt und damit dem Naturschutz verpflichtet.
Andere Staaten genießen nach Art. 58 und 87 des UN-Seerechtsübereinkommens innerhalb der AWZ eines jeden Küstenstaates eine eingeschränkte Freiheit der Hohen See (nur Schifffahrt, Überflug und Kabel/Rohrleitungen).
Grenzfragen
Die genaue Ausdehnung und Grenzziehung der einzelnen ausschließlichen Wirtschaftszonen ist häufig Gegenstand von Konflikten zwischen Staaten.
Bestehende Streitigkeiten
So besteht Uneinigkeit über den Verlauf der ausschließlichen Wirtschaftszone in der Beaufortsee zwischen den Vereinigten Staaten und Kanada. Die Vereinigten Staaten formulierten ihren Anspruch auf ihre 200-Seemeilen-Zone im Jahr 1976, Kanada im darauffolgenden Jahr. Der Streit geht allerdings auf einen Vertrag zwischen Russland, dem Besitzer Alaskas, und dem Vereinigten Königreich, dem Besitzer Kanadas, von 1825 zurück, der 1867 von den USA und 1880 von Kanada übernommen wurde. Kanada behauptet, dass der Vertrag sowohl eine Land- als auch eine Seegrenze auf der Meridianlinie des 141. Längengrads vorsieht. Die USA hingegen vertreten die Ansicht, dass der Vertrag nur eine Landgrenze festlegt und dass die Grenze in der Beaufortsee einer Äquidistanzlinie folgen sollte.<ref>US-Canada Arctic border dispute key to maritime riches. In: BBC News. 2. August 2010 (bbc.com [abgerufen am 1. Januar 2025]).</ref><ref>Text Astri Edvardsen Translation Birgitte Annie Molid Martinussen: Canada and the US Move Forward With Negotiations on the Beaufort Sea Boundary. Abgerufen am 1. Januar 2025 (Lua-Fehler in Modul:Multilingual, Zeile 153: attempt to index field 'data' (a nil value)).</ref>
Ökonomische sowie sicherheitspolitische Interessen führen zu Territorialkonflikten im Chinesischen Meer. Umstrittene Gebiete sind hier die Senkaku-Inseln und der Socotra-Fels im Ostchinesischen Meer (siehe Territorialkonflikte im Ostchinesischen Meer).<ref>Matthias Naß: Wettrüsten für den Pazifik. In: Die Zeit. 20. April 2011, ISSN 0044-2070 (zeit.de [abgerufen am 4. Januar 2025]).</ref> Die Spratly-Inseln, die Paracel-Inseln, das Scarborough-Riff, die Macclesfield Bank, die Zhongsha-Inseln und die Natuna-Inseln führen im Südchinesischen Meer zu Konflikten zwischen der Volksrepublik China, Republik China (Taiwan), Philippinen, Malaysia, Brunei, Indonesien und Vietnam (siehe Territorialkonflikte im Südchinesischen Meer).<ref>South China Sea Islands | Peace Palace Library. Abgerufen am 4. Januar 2025.</ref><ref>Südchinesisches Meer: Säbelrasseln über dem Meer. 11. August 2012, abgerufen am 4. Januar 2025.</ref>
Im Indischen Ozean herrscht Uneinigkeit über die Zugehörigkeit von Tromelin und damit um die dazugehörige AWZ. Mauritius beansprucht die Insel, die aktuell Teil des Französischen Überseegebietes ist. Auch Madagaskar und die Seychellen haben bereits Ansprüche gestellt.<ref>Pierre-Emmanuel Dupont: The South China Sea moves to the Indian Ocean: Conflicting Claims Over the Tromelin Islet and its Maritime Entitlements. In: EJIL: Talk! 8. Februar 2017, abgerufen am 9. Januar 2025 (Lua-Fehler in Modul:Multilingual, Zeile 153: attempt to index field 'data' (a nil value)).</ref>
Beigelegte Streitigkeiten
Im Oktober 2014 wurde der Konflikt um die deutsch-niederländische Grenze in der Emsmündung beigelegt. Für den küstennahen Teil des Küstenmeers (bis zur Drei-Seemeilen-Grenze) wurden alle praktischen Fragen bereits durch den Ems-Dollart-Vertrag von 1960 geregelt. Der Bereich zwischen drei und zwölf Seemeilen fehlte im damaligen Vertrag.<ref>Auswärtiges Amt: Pragmatische Lösung zu beidseitigem Nutzen Deutschland und Niederlande unterzeichnen Ems-Dollart-Vertrag. Abgerufen am 3. Januar 2025.</ref><ref>Germany and the Netherlands end centuries-old border dispute – DW – 10/24/2014. Abgerufen am 3. Januar 2025 (Lua-Fehler in Modul:Multilingual, Zeile 153: attempt to index field 'data' (a nil value)).</ref><ref>Germany and the Netherlands end Ems River border dispute – Durham University. 9. Oktober 2015, abgerufen am 3. Januar 2025.</ref><ref>EmsDolVtr NLD – Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande über die Regelung der Zusammenarbeit in der Emsmündung. Abgerufen am 3. Januar 2025.</ref><ref>Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande über die Regelung der Zusammenarbeit in der Emsmündung. Abgerufen am 3. Januar 2025.</ref>
Rangliste der ausschließlichen Wirtschaftszonen nach Größe
Diese Liste umfasst abhängige Gebiete (einschließlich unbewohnter Gebiete) innerhalb ihrer souveränen Staaten, jedoch nicht die verschiedenen Ansprüche auf die Antarktis. AWZ + Binnengebiet ist die ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ) plus das gesamte Binnengebiet, das das Festland und die Binnengewässer umfasst.
Anmerkungen zur Rangliste
<references group="B" />
Ausschließliche Wirtschaftszone Deutschlands
Die Bundesrepublik Deutschland erklärte nach dem Inkrafttreten des Seerechtsübereinkommens mit Wirkung zum 1. Januar 1995 die Errichtung einer deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone in Nord- und Ostsee.<ref>Proklamation der Bundesrepublik Deutschland über die Errichtung einer ausschließlichen Wirtschaftszone der Bundesrepublik Deutschland in der Nordsee und in der Ostsee vom 25. November 1994 (BGBl. II S. 3769, 3770).</ref> Die deutsche AWZ hat eine Fläche von 32.982 km², dies sind etwa 70 % der Meeresfläche des gesamten deutschen Nordseegebiets und etwa 29 % der Meeresfläche des gesamten deutschen Ostseegebiets.<ref>BfN: Übersicht, Kurzfakten. In: bfn.de. Abgerufen am 11. Januar 2018.</ref>
Mit einer Reihe von Vorschriften wird die Schifffahrt, Offshore-Windenergie, Leitungen (Strom- und Datenkabel, Pipelines), Fischerei, Rohstoffgewinnung, Forschung, Landes- und Bündnisverteidigung sowie der Meeresnaturschutz geregelt. Der vom Bundesinnenministerium (Kabinett Merkel IV) beschlossene und seit dem 1. September 2021 geltende Raumordnungsplan legt die Nutzung der deutschen AWZ in Nord- und Ostsee für die nächsten Jahrzehnte fest.
Zu den maßgeblichen bestehenden deutschen Rechtsvorschriften, die innerhalb der AWZ anwendbar sind, gehören unter anderem das Seeaufgabengesetz (von 1965), das Seeanlagengesetz (ab 2017, davor seit 1997 die Seeanlagenverordnung), das Gesetz zur Entwicklung und Förderung der Windenergie auf See (WindSeeG), das Bundesberggesetz, das Geologiedatengesetz<ref>Geologiedatengesetz</ref> sowie das Raumordnungsgesetz.
Angetrieben von den Genehmigungsverfahren für geplante Offshore-Windenergieparks trat für den Bereich der Nordsee am 26. September 2009 ein vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung erlassener Raumordnungsplan in Kraft, für das wesentlich kleinere Ostseegebiet am 19. Dezember 2009.<ref>Raumordnung in der AWZ. Verordnungen und Raumordnungspläne für die Nord- und Ostsee. Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie, archiviert vom Vorlage:IconExternal (nicht mehr online verfügbar) am 27. März 2013; abgerufen am 26. August 2019.</ref> Für die deutsche ausschließliche Wirtschaftszone hat Deutschland zehn Natura-2000-Gebiete an die EU-Kommission gemeldet.<ref>Natura 2000 – Gebiete. Informationen zu „ausschliessliche Wkirtschaftszone“ im 2. Absatz. Bundesamt für Naturschutz, abgerufen am 5. September 2018.</ref>
Da sich laut BMI die „tatsächlichen, rechtlichen und politischen Gegebenheiten im Meeresbereich“ seit dem Erlass 2009 „dynamisch weiterentwickelt“ hätten, wurden die Raumordnungspläne für die AWZ zum 1. September 2021 novelliert.<ref>Maritime Raumordnung. Abgerufen am 15. August 2023.</ref> Mit dem größer werdenden Platzbedarf einzelner Nutzungen in der deutschen AWZ werde auch die Konkurrenz um die Meeresfläche immer stärker. Ab Ende 2019 wurde über die neue marine Raumordnung verhandelt; das Bundesinnenministerium verabschiedete den Raumordnungsplan ohne eine parlamentarische Beteiligung vor der Bundestagswahl 2021.<ref>Gemeinsame Presseerklärung: Umweltverbände warnen vor Industrialisierung der Nord- und Ostsee. 26. Juni 2021, NABU, BUND, Deepwave, DNR, Greenpeace, Fair Oceans, WWF</ref>
Siehe auch
Literatur
- Die Rechtsordnung der Ozeane. World Ocean Review 1/2010, Kap. 10. PDF.
Weblinks
Einzelnachweise
<references />