Amtsverhältnis
Das Amtsverhältnis in Deutschland ist ein Oberbegriff für den besonderen öffentlich-rechtlichen Status von Verfassungsorganen und deren Mitgliedern (wie Bundespräsident, Mitglieder der Bundesregierung (§ 1 BMinG) oder einer Landesregierung, Richter des Bundesverfassungsgerichts, Mitglieder des Bundestages und der Landesparlamente) sowie für „öffentlich-rechtliche Amtsverhältnisse anderer Ordnung“.<ref name="BVerwG">Urteil – BVerwG 2 C 39.09. Bundesverwaltungsgericht, 28. April 2011, abgerufen am 23. September 2019.</ref> Abzugrenzen ist er vom Dienstverhältnis im öffentlichen Dienst (Beamte, Soldaten, Richter).
Zu den Amtsverhältnissen zählen:
- die parlamentarischen Staatssekretäre des Bundes (§ 1 Abs. 3 ParlStG)
- der Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages (§ 15 Abs. 1 Satz 1 WBeauftrG),
- der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (§ 12 Abs. 1 BDSG),
- der Bundesbeauftragte als Leitung der Stasiunterlagenbehörde (§ 35 Abs. 5 Satz 1 StUG),
- die Mitglieder des Vorstandes der Deutschen Bundesbank (§ 7 Abs. 4 Satz 1 BBankG),
- die Mitglieder des Vorstandes der Bundesagentur für Arbeit (§ 382 Abs. 2 Satz 1 SGB III),
- der Leiter der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (§ 26 Abs. 1 Satz 2 AGG).
- die Helfer der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (§ 1 Abs. 3 Satz 2 THWG).
Amtsverhältnisse unterliegen vielfach speziellen Regelungen, die sie insbesondere gegenüber Beamten unterscheiden.<ref name="BVerwG" />
In einem öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis stehende Amtsträger erhalten Amtsbezüge, gelten im Sinne des Beamtenversorgungsgesetzes als im öffentlichen Dienst beschäftigt und als Bezieher von „Verwendungseinkommen“.<ref name="BVerwG" />
Auch nach europäischem Recht gibt es Amtsträger, zum Beispiel als Mitglied des Europäischen Rechnungshofes.<ref name="BVerwG" />
Literatur
- Eike Michael Frenzel: Das öffentlich-rechtliche Amtsverhältnis und das Recht des öffentlichen Dienstes – Abschied vom Prinzipiellen. In: Zeitschrift für Beamtenrecht. 2008, S. 243 ff.
Einzelnachweise
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