öffentliches Baurecht
Erscheinungsbild
Öffentliches Baurecht steht für:
- allgemein die behördliche Rechtsordnung des Bauens, insbesondere Vorschriften, die die öffentliche Hand für die private Bautätigkeit erlässt, siehe öffentliches Interesse
Nationales:
Siehe auch:
Vorlage:Hinweisbaustein __DISAMBIG__