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Bandenkampfabzeichen

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Datei:Bandenkampfabzeichen.jpg
Bandenkampfabzeichen der zweiten Stufe (Silber)

Das Bandenkampfabzeichen ist eine am 29. Januar 1944 durch Adolf Hitler gestiftete, rückwirkend ab dem 1. Januar 1943 geltende und während des Zweiten Weltkriegs verliehene nationalsozialistische Tapferkeitsauszeichnung. Das Metallabzeichen wurde als Anerkennung für Bewährung in der Partisanenbekämpfung an Personen verliehen, die gegen Widerstandskämpfer und Partisanen aktiv vorgegangen waren. Partisanen galten im Sprachgebrauch der Nationalsozialisten als „Banden“<ref>Himmler erließ im Herbst 1942 die Sprachregelung, dass statt „Partisanen“ der Ausdruck „Banden“ zu verwenden sei.</ref> (vgl. auch die kollektiven Vergeltungsmaßnahmen durch Angehörige der Wehrmacht).

Gestaltung

Datei:Selbstschutz Oberschlesien.png
Abzeichen des Selbstschutz Oberschlesien

Optisch war das Bandenkampfabzeichen angelehnt an das Abzeichen des Selbstschutz Oberschlesien von ca. 1920, das wahlweise am Arm oder an der linken Brustseite getragen wurde.

Beliehene

Die Verleihung sollte an Führer, Unterführer und Mannschaften aller im Kampf gegen Partisanen eingesetzten Verbände erfolgen und war in drei Stufen (Bronze, Silber, Gold) vorgesehen. Es konnte aber auch an nichtdeutsche Führer, Unterführer und Mannschaften aller im Bandenkampf eingesetzten Verbände verliehen werden, wenn diese auf Hitler vereidigt waren.

Erweiterter Personenkreis

Seit dem 5. Oktober 1944 war der Kreis der Personen, die die Auszeichnung erhalten konnten, nicht mehr auf Angehörige der Wehrmacht, der Waffen-SS, der Ordnungspolizei oder der Einsatzgruppen der Sicherheitspolizei und des SD beschränkt<ref>Bundesarchiv Koblenz, R 58 Nr. 219, NO-2830</ref>: jeder, der sich aktiv an der sogenannten „Bandenbekämpfung“ beteiligt hatte, konnte diese nun erhalten.

Selbst den Gefallenen und tödlich Verunglückten konnte postum das Abzeichen verliehen werden, sofern sie vor dem Tod oder am Tag ihres Todes die Bedingungen erfüllt hatten. In diesem Falle sollte den Hinterbliebenen die verliehene Auszeichnung mit Besitzurkunde als Erinnerungsstück übersendet werden.

Die Aushändigung des Bandenkampfabzeichens in Gold behielt sich Himmler selbst vor. Ende des Jahres 1944 bestellte der Reichsführer SS 10 bis 20 Bandenkampfabzeichen bei der Firma Juncker in Berlin. Diese bestanden aus vergoldetem Silber und waren mit Brillanten besetzt. Die Verleihung jener Abzeichen ist jedoch nicht nachgewiesen; ihr Verbleib ist ungeklärt.

Verleihungsbedingungen

Datei:Bandenkampfabzeichen neu.jpg
Alle Stufen des Bandenkampfabzeichens, ganz rechts die 57er Version

Heer, Waffen-SS, Kriegsmarine

  • für die erste Stufe (Bronze) – 20 Kampftage
  • für die zweite Stufe (Silber) – 50 Kampftage
  • für die dritte Stufe (Gold) – 100 Kampftage

Luftwaffe

  • für die erste Stufe (Bronze) – 30 Kampftage
  • für die zweite Stufe (Silber) – 75 Kampftage
  • für die dritte Stufe (Gold) – 150 Kampftage

Definition Kampftag

  • a) Für die Angehörigen aller infanteristisch zum Einsatz gekommenen Einheiten: Als Kampftag zählten hierbei alle Tage, an denen die Angehörigen der Einheiten Gelegenheit fanden, mit dem Gegner in Nahkampfberührung (Mann gegen Mann) zu kommen. Dieses konnte bei Angriffen und Abwehrkämpfen, beim Spähtruppeneinsatz, Meldegang oder bei der Abwehr eines feindlichen Spähtruppunternehmens gegeben sein.
Datei:Bundesarchiv Bild 183-J16445, Bosnien, Pak im Einatz gegen Partisanen.jpg
„Bandenkampf“ in Bosnien (Dezember 1943)
  • b) Für die Angehörigen schwerer Waffen: Als Kampftag zählten hierbei alle Tage, an denen die Angehörigen dieser Einheiten (Geschützbedienung usw.) in unmittelbaren Kampf (Nahkampf) mit Banditen gerieten. Für Angehörige der im Bandenkampf eingesetzten Flakwaffen galten als Kampftage außer den Tagen, an denen die Geschützbedienung usw. in unmittelbaren Kampf mit Banditen geriet, auch jene, an denen von den Geschützbedienungen Feindflugzeuge abgeschossen wurden.
  • c) Für die Besatzungen der im Bandenkampf eingesetzten Einzelflugzeuge oder Fliegerverbände: Als Kampftag zählten hierbei alle Tage, an denen die Flugzeugbesatzungen unter Feindbeschuss einen Auftrag erfolgreich durchführen konnten. Ein jeder bestätigter Feindflugzeugabschuss galt als 3 Kampftage.<ref>Querschnitt des Monats Uniformen-Markt, ZDB-ID 331317-7, Jahrgang 1943, Heft 4 S. 11</ref>

Verleihungszahlen

Genaue Verleihungszahlen sind nicht bekannt. Am 21. Februar 1945 wurden vier Angehörige der Waffen-SS für ihre Kampfhandlungen in der Operationszone Adriatisches Küstenland von Himmler mit der III. Stufe in Gold ausgezeichnet.

Trageregeln nach 1945

Das „Bandenkampfabzeichen“ ausgegeben bis ins Jahr 1945, gehört zu den nationalsozialistischen Orden, deren Führung in Deutschland nach dem Gesetz über Titel, Orden und Ehrenzeichen von 1957 nicht zulässig ist. Eine Ausnahme bilden die ab 1958 vom Hakenkreuz und Totenkopf „bereinigten“ Bandenkampfabzeichen. Diese wurden nach einer Gestaltungsvorlage des Bundesministerium des Innern hergestellt, welche in der Beilage des Bundesanzeigers Nr. 41 vom 28. Februar 1958 veröffentlicht wurde.

Literatur

  • Kurt-Gerhard Klietmann: Auszeichnungen des Deutschen Reiches. 1936–1945. Motorbuch, Stuttgart 1981, ISBN 3-87943-689-4.
  • Rolf Michaelis: Das Bandenkampfabzeichen (= Deutsche Auszeichnungen 4). Leonidas-Verlag, Barsinghausen 2007, ISBN 978-3-940504-09-8.
  • Klaus D. Patzwall: Das Bandenkampfabzeichen 1944–1945 (= Studien zur Geschichte der Auszeichnungen 3). Patzwall, Norderstedt 2003, ISBN 3-931533-49-2.
  • Abbildung des Abzeichens für den Selbstschutz Oberschlesien in: Ernst von Salomon (Hrsg.): Das Buch vom deutschen Freikorpskämpfer. Limpert, Berlin 1938, S. 261 (Nachdruck: Verlag für Ganzheitliche Forschung und Kultur, Viöl 2001, ISBN 3-932878-92-2 (Archiv-Edition)).

Weblinks

Commons: Bandenkampfabzeichen – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

<references/>

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Heer

Ballonbeobachterabzeichen • Ehrenblattspange • Fallschirmschützenabzeichen des Heeres • Heeres-Flakabzeichen • Infanterie-Sturmabzeichen • Kraftfahrbewährungsabzeichen • Nahkampfspange • Tapferkeits- und Verdienstauszeichnung für Angehörige der Ostvölker • Panzerkampfabzeichen • Sonderabzeichen für das Niederkämpfen von Panzerkampfwagen durch Einzelkämpfer • Sturmabzeichen • Tieffliegervernichtungsabzeichen • Anerkennungsurkunde (Schlachtfeld) • Anerkennungsurkunde (Flugzeugabschüsse)

Luftwaffe

Beobachterabzeichen • Ehrenblattspange • Erdkampfabzeichen der Luftwaffe • Fallschirmschützenabzeichen der Luftwaffe • Flak-Kampfabzeichen • Flieger-Erinnerungsabzeichen • Fliegerschützenabzeichen • Flugzeugführerabzeichen • Flugzeugführer- und Beobachterabzeichen • Frontflugspange • Segelflugzeugführerabzeichen • Seekampfabzeichen der Luftwaffe • Nahkampfspange der Luftwaffe • Nichttragbare Auszeichnungen der Luftwaffe • Panzerkampfabzeichen der Luftwaffe

Kriegsmarine

Blockadebrecher • Ehrenblattspange • Flotten-Kriegsabzeichen • Kriegsabzeichen für Hilfskreuzer • Bewährungs- und Kampfabzeichen der Kleinkampfmittel • Kriegsabzeichen für die Marineartillerie • Marine-Frontspange • Kriegsabzeichen für Minensuch-, U-Boot-Jagd- und Sicherungsverbände • Schnellboot-Kriegsabzeichen • U-Boot-Frontspange • U-Boot-Kriegsabzeichen (1939) • Zerstörer-Kriegsabzeichen

Sonstige

Bandenkampfabzeichen • Deutsches Kreuz • Deutsches Schutzwall-Ehrenzeichen • Eisernes Kreuz • Germanische Leistungsrune • Kriegsverdienstkreuz (1939) • Medaille zur Erinnerung an den 13. März 1938 • Medaille zur Erinnerung an den 1. Oktober 1938 • Medaille zur Erinnerung an die Heimkehr des Memellandes • Medaille Winterschlacht im Osten 1941/42 • Ritterkreuz des Eisernen Kreuzes • Scharfschützenabzeichen • Spanienkreuz • Verwundetenabzeichen

Ärmelschilder

Cholmschild • Demjanskschild • Krimschild • Kubanschild • Narvikschild • Warschauschild

Ärmelbänder

Ärmelband Afrika • Ärmelband Kreta • Ärmelband Metz 1944 • Ärmelband Kurland

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