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Zollstander

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Ein Zollstander ist eine Flagge, die von einem Wasserfahrzeug vor der Einfuhr in ein anderes Land beim Einlaufen in den Hafen gezeigt wird, um anzuzeigen, dass man beabsichtigt, dieses zu klarieren, um zum Beispiel die notwendigen Abgaben wie Zölle und Steuern zu entrichten.

Bei der Einreise mit einem Schiff gleich welcher Größe in ein neues Zollgebiet ist zur Ankündigung des Einklarierens (Anmeldung bei Zoll, Grenzbehörde und Hafenkapitän) das Zeigen des Zollstanders vorgeschrieben. Als internationaler Zollstander wird normalerweise die Flagge „Q“ aus dem Flaggenalphabet gezeigt. Nach den deutschen Zollbestimmungen (§ 4a ZollV) müssen klarierende Schiffe den Zollstander in Form des 3. Hilfsstanders (3rd Substitute) des internationalen Signalbuchs (International Code of Signals) führen.

Die in Deutschland gesetzlich vorgeschriebene Größe dieses Standers ist mindestens 150 × 120 cm, was auf Sportbooten zu Problemen führen kann. Daher wird eine kleinere Ausführung in zur Yachtgröße angemessenen Maßen toleriert. Die Zollflagge ist wegen der EU-Erweiterung nur noch selten zu sehen. Das als internationaler Zollstander normalerweise benutzte Flaggensignal „Q“ aus dem Flaggenalphabet ist in Deutschland nicht zulässig.

Rechtslage

Die deutschen Zollvorschriften besagen, wann der Zollstander zu führen ist, und regeln weitere Pflichten des Schiffsführers:

Einzelnachweise

<references />

Weblinks

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