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Mediat

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Mediat (lat. mittelbar)<ref>mediat auf duden.de</ref> oder reichsmittelbar<ref>reichsmittelbar auf duden.de</ref> nannte man im Gegensatz zu immediat (reichsunmittelbar)<ref>immediat auf duden.de</ref> im Heiligen Römischen Reich bis zur Mediatisierung 1806 solche Herrschaften oder Besitzungen, die nicht unmittelbar dem Reich untergeordnet waren, sondern nur mittelbar und durch ihren Landesherrn, der den Rechtsstatus eines Reichsstandes besaß, mit dem obersten Lehnsherrn, dem König bzw. Kaiser, in Beziehung traten. Bis zur Säkularisation gab es auch Mediatklöster.

Die Unterscheidung spielte eine Rolle für die Zuständigkeit der Reichsgerichte<ref>Pauline Puppel: Reichsgerichtsakten als Quelle: Frauen historicum.net, zeitenblicke 3 (2004), Nr. 3</ref> nach der Reichskammergerichtsordnung,<ref> Reichskammergerichtsordnung 1500 Webseite der Universität Heidelberg, abgerufen am 12. März 2016</ref> insbesondere für die sog. Untertanenprozesse.<ref>Albrecht Cordes: Das Reichskammergericht (1495-1806) historicum.net, zeitenblicke 3 (2004), Nr. 3 </ref>

Weblinks

Wiktionary: mediat – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

<references />