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Warenbegleitpapier

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Warenbegleitpapiere ({{Modul:Vorlage:lang}} Modul:Vorlage:lang:103: attempt to index field 'wikibase' (a nil value)) sind in der Logistik sämtliche Dokumente, die aufgrund der Lieferbedingungen beim Transport zum Frachtgut gehören.

Allgemeines

Warenbegleitpapiere sind Bestandteil einer Warensendung. Sie begleiten die versandte Ware während ihres Transports und ermöglichen dem Empfänger oder Dritten bestimmte Nachweise, die sich auf die Ware, ihre Quantität, Qualität, Herkunft und den Gütertransport beziehen. Beim Warenversand im Inland werden im Regelfall weniger Warenbegleitpapiere benötigt als im Außenhandel. Sie werden vom Ablader, Absender, Befrachter, Exporteur oder Verkäufer ausgestellt und zusammen mit der Ware dem Frachtführer übergeben.

Arten

Allgemeine, vom Hersteller oder Händler stammende Warenbegleitpapiere sind Lieferschein ({{Modul:Vorlage:lang}} Modul:Vorlage:lang:103: attempt to index field 'wikibase' (a nil value)), Packliste ({{Modul:Vorlage:lang}} Modul:Vorlage:lang:103: attempt to index field 'wikibase' (a nil value)) und Rechnung (Handelsrechnung; {{Modul:Vorlage:lang}} Modul:Vorlage:lang:103: attempt to index field 'wikibase' (a nil value)); von der Post stammt die Paketkarte.<ref>Peter Jung/Franz-Josef Winter, Die Ausbildung im Großhandel, 1979, S. 207</ref> Der Lieferschein enthält die Identifikation der Ware, einen etwaigen Eigentumsvorbehalt sowie Hinweise auf die AGB des Verkäufers. Die Rechnung definiert den Eigentumsübergang der Ware unter bestimmten Voraussetzungen wie der Zahlung oder dem Erlöschen des Eigentumsvorbehalts.

Hersteller oder Händler müssen jedoch oft noch weitere Dokumente von Dritten beibringen. Beim Versand durch Transportunternehmen kommen im Güterverkehr zusätzliche Warenbegleitpapiere zum Einsatz:<ref>Dokumente (Warenbegleitpapiere). In: Rudolf Sachs: Leitfaden Außenwirtschaft. 3. Auflage, Gabler, Wiesbaden 1984, ISBN 978-3-409-61003-2, S. 53 ff. Auf Books.Google.de, abgerufen am 13. August 2021.</ref>

Diese Dokumente beweisen dem Käufer das Zustandekommen eines Kaufvertrags, die Echtheit der Ware und den einwandfreien Transport.

Im Außenhandel sind nach internationalem Handelsbrauch weitere Warenbegleitpapiere erforderlich, die überwiegend bei der Außenhandelsfinanzierung benötigt werden:

  • In manchen Staaten ist eine Konsulatsfaktura ({{Modul:Vorlage:lang}} Modul:Vorlage:lang:103: attempt to index field 'wikibase' (a nil value)) beim Import vorzulegen.
  • In der Seeschifffahrt wird ein Konnossement ({{Modul:Vorlage:lang}} Modul:Vorlage:lang:103: attempt to index field 'wikibase' (a nil value)) gemäß § 514 HGB ausgestellt.
  • Ursprungszeugnis ({{Modul:Vorlage:lang}} Modul:Vorlage:lang:103: attempt to index field 'wikibase' (a nil value)),
  • Gesundheitszeugnis ({{Modul:Vorlage:lang}} Modul:Vorlage:lang:103: attempt to index field 'wikibase' (a nil value)),
  • etwaige Beglaubigungen (Apostillen) dieser Dokumente: einige Staaten – vor allem im Nahen und Mittleren Osten – verlangen oft vor der konsularischen Legalisierung eine Endbeglaubigung durch das Bundesverwaltungsamt, das eine Vorbeglaubigung durch die zuständige Handelskammer voraussetzt.<ref>Handbuch für Export und Versand. Länder- und Zollinformationen kompakt. Storck, Hamburg 2013, ISBN 978-3-86897-213-9, S. 57.</ref>
  • Das „Intra-EG-Warenbegleitpapier“ ist beim Export von Waffen, Munition und Rüstungsmaterial erforderlich.

Als Nachschlagewerk für ausländische Bestimmungen zu Warenbegleitpapieren dienen die Konsulats- und Mustervorschriften.

Reine Zollpapiere sind:

Sie müssen bei der Zollabfertigung vorgelegt werden.

Bedeutung

Warenbegleitpapiere spielen weniger beim Präsenzhandel eine Rolle, da Ware und Geld unmittelbar vom Verkäufer und Käufer übergeben werden. Ihre Bedeutung beginnt erst beim Versandhandel, weil bei der Lieferung zwischen Verkäufer und Käufer eine zeitliche und räumliche Distanz liegt, durch die der Käufer Informationslücken unterworfen ist. Warenbegleitpapiere sollen diese Informationslücken schließen. Dabei sind Ladeschein und Konnossement sogar gekorene Orderpapiere, die als Traditionspapiere die Ware repräsentieren. Eigentümer der Ware ist der durch Indossament legitimierte Inhaber des Orderpapiers. Diese Funktion ist insbesondere beim Dokumenteninkasso und Akkreditiv sowie bei der Außenhandelsfinanzierung von Bedeutung. Zudem ist ein Teil der Warenbegleitpapiere bei der Einfuhrbewilligung vorzulegen.

Einzelnachweise

<references />

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