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Krisenvorsorgeliste

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Als Krisenvorsorgeliste (früher auch: Deutschenliste) wird eine „Liste der [… im] Konsularbezirk ansässigen Deutschen und anderer Schutzbefohlener sowie ihrer Familienangehörigen“,<ref>§ 6 Abs. 3 Konsulargesetz</ref> die die jeweilige deutsche Auslandsvertretung zur Vorsorge für Katastrophenfälle führt, bezeichnet.

Als solche Katastrophenfälle gelten nach § 6 Abs. 1 Konsulargesetz (KonsG) eintretende oder drohende „Naturkatastrophen, kriegerische oder revolutionäre Verwicklungen oder vergleichbare Ereignisse, die der Bevölkerung oder Teilen von ihnen Schaden zufügen“.<ref>§ 6 Abs. 1 Konsulargesetz</ref> Laut dem Ratgeber des Auswärtigen Amtes vom Juni 2002 sind neben „Großschadensereignissen auch Unruhen, die eine Evakuierung deutscher Staatsangehöriger aus den betroffenen Gebieten im Einzelfall notwendig machen“, gemeint.<ref>Staatliche Hilfspflichten bei Geiselnahmen im Ausland (PDF; 146 kB), Dirk Hanschel, ZaöRV 66 (2006), 789–817</ref> Die Gewährung von Hilfe und Schutz für deutsche Staatsbürger durch die deutsche diplomatische Vertretung ist völkerrechtlich die Ausübung des Diplomatischen Schutzrechtes.

Durch die Unionsbürgerschaft haben Deutsche auch Anspruch auf Hilfe durch das Konsulat eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, wenn in dem Land keine deutsche diplomatische Vertretung existiert.<ref>Consular Protection, Webseiten der Europäischen Kommission</ref>

Die Aufnahme in die Krisenvorsorgeliste ist freiwillig.<ref name="AA" /> Sie erfolgt seit November 2008<ref><templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Krisenvorsorge – Anmeldung ab sofort online, 26. November 2008 (Memento vom 28. Dezember 2010 im Internet Archive)</ref> über ein Online-Verfahren mit dem Namen „Elektronische Erfassung von Deutschen im Ausland“ (abgekürzt: ELEFAND),<ref name="elefand">Elefand, Eintragung nach online Registrierung in die Liste der im Ausland befindlichen Deutschen.</ref> über das auch eine passwortgeschützte Aktualisierung der Kontaktdaten möglich ist.<ref name="AA"><templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Informationen zu konsularischen Fragen: Krisenvorsorgeliste (Memento vom 26. Februar 2014 im Internet Archive), Auswärtiges Amt Berlin</ref> Der Nutzer kann ein Benutzerkonto über die Krisenvorsorgeliste registrieren oder sich mit einem bestehenden BundID-Nutzerkonto registrieren. Personen, die sich auf der Krisenvorsorgeliste eingetragen haben, erhalten entsprechende Landsleutebriefe.

Die Krisenvorsorgeliste, die früher auch offiziell Deutschenliste hieß, ist nicht zu verwechseln mit der historischen Deutschen Volksliste.

Weblinks

Einzelnachweise

<references />