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Controguerra (Wein)

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Datei:Controguerra vineyards.jpg
Weinberg in der italienischen Weinregion Abruzzo im Gebiet Controguerra DOC

Unter der Bezeichnung Controguerra DOC werden italienische Weiß-, Rosé- und Rotweine sowie Schaumweine aus der Region Abruzzen vermarktet. Sie besitzen seit 1996 eine „kontrollierte Herkunftsbezeichnung“ (Denominazione di origine controllata – DOC), die zuletzt am 7. März 2014 aktualisiert wurde.<ref name="Prod">Disciplinare di Produzione della Denominazione di Origine Controllata (Produktionsvorschriften und Beschreibung). (PDF) In: ismeamercati.it. 27. November 2017, abgerufen am 31. Juli 2018 (Lua-Fehler in Modul:Multilingual, Zeile 153: attempt to index field 'data' (a nil value)).</ref>

Anbau

Der Anbau und die Vinifikation der Weine sind nur in folgenden Gemeinden der Provinz Teramo gestattet: Controguerra, Torano Nuovo, Ancarano, Corropoli und Colonnella.<ref name="Prod" />

Erzeugung

Controguerra DOC wird in folgenden Weintypen angeboten:<ref name="Prod" />

  • Controguerra Rosso (auch als „Riserva“ oder Novello) und Controguerra Rosato. Die Weine müssen zu mindestens 70 % aus der Rebsorte Montepulciano bestehen. Höchstens 30 % andere rote Rebsorten, die für den Anbau in der Region Abruzzen zugelassen sind, dürfen zugesetzt werden.
  • Controguerra Bianco. Muss zu mindestens 60 % aus den Rebsorten Trebbiano Toscano und/oder Trebbiano abruzzese, Malvasia, Passerina – einzeln oder gemeinsam – bestehen. Höchstens 40 % andere weiße Rebsorten, die für den Anbau in der Region Abruzzen zugelassen sind, dürfen zugesetzt werden.
  • Controguerra Passito Rosso – muss zu mindestens 70 % aus teilrosinierten Trauben der Rebsorte Montepulciano hergestellt werden. Höchstens 40 % andere analoge Rebsorten, die für den Anbau in der Region Abruzzen zugelassen sind, dürfen zugesetzt werden.
  • Controguerra Spumante Metodo Classico – muss zu mindestens 60 % aus den Rebsorten Trebbiano Toscano und/oder Trebbiano abruzzese und zu mindestens 30 % aus den Rebsorten Chardonnay, Verdicchio, Pecorino hergestellt werden. Höchstens 10 % andere weiße Rebsorten, die für den Anbau in der Region Abruzzen zugelassen sind, dürfen zugesetzt werden.

Bei den folgenden Weinen müssen mindestens 85 % der genannten Rebsorte enthalten sein. Höchstens 15 % andere analoge Rebsorten, die für den Anbau in der Region Abruzzen zugelassen sind, dürfen zugesetzt werden.

Literatur

  • Jancis Robinson: Das Oxford Weinlexikon. Hallwag, Gräfe und Unzer, München 2006, ISBN 978-3-8338-0691-9.
  • Burton Anderson: Italiens Weine 2004/05. Hallwag, Gräfe und Unzer, München 2004, ISBN 3-7742-6365-5.
  • Steffen Maus: Italiens Weinwelten – Wein, Vino, Wine. Gebrüder Kornmayer, 2013, ISBN 978-3-942051-18-7.
  • Valeria Camaschella (Hrsg.): Lexikon der italienischen Weine – Sämtliche DOCG- & DOC-Weine. Hallwag, Gräfe und Unzer, München 2002, ISBN 3-7742-0756-9, S. 228.

Weblinks

Einzelnachweise

<references />