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Landschaftsdirektor

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
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Ein Landschaftsdirektor war ein beamteter Verwaltungschef (eine Art „Regierungspräsident“ oder heute „Geschäftsführer“) einer Landschaft in Preußen, einer Verwaltungseinheit auf regionaler Ebene. Meistens nahmen Großgrundbesitzer und/oder Juristen diese Position ein, ihre Wahl musste der König bestätigen.

Die Organe einer Landschaft waren das „Landschaftskollegium“ (Kabinett), die „Landschaftsversammlung“ (Parlament) mit dem „Landschaftspräsidenten“, den „Landschaftsräten“ und den „Landschaftsabgeordneten“, die im Gegensatz zum Landschaftsdirektor ehrenamtlich tätig waren.

Der Landschaftsdirektor wurde vom Landschaftskollegium gewählt. Er hatte die Beschlüsse des Landschaftskollegiums vorzubereiten und die Beschlüsse der Landschaftsversammlung und des Landschaftskollegiums auszuführen.

Amtsinhaber (Auswahl)

Folgende Amtsinhaber sind in Wikipedia an anderer Stelle genannt:

Siehe auch