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Pensionsreform

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Mit Pensionsreform wird in Österreich die Reform der gesetzlichen Bestimmungen, die Pension und Ruhebezug betreffen, bezeichnet. Pensionsreformen fanden zuletzt 1997, 2003 („Pensionssicherungsreform“) und 2004 („Pensionsharmonisierung“) statt.

Erläuterung: Der Begriff Pension entspricht in Österreich dem in Deutschland üblichen Begriff Rente. Ein Pensionist (Rentner) in Österreich bezieht seine Pension von einer Pensionsversicherungsanstalt. Österreichische Beamte im Ruhestand erhalten einen Ruhebezug.

Allgemeines

Die Notwendigkeit von Pensionsreformen aufgrund wirtschaftlicher und demographischer Entwicklungen wird größtenteils anerkannt. Über Ziele und Umfang einer solchen Reform bestehen aber tiefgreifende Meinungsverschiedenheiten. Folgende Maßnahmen werden diskutiert und wurden teilweise bereits gesetzlich umgesetzt:

  • Erhöhung des gesetzlichen und des faktischen Pensionsantrittsalters
  • Erhöhung der Versicherungsbeiträge
  • Senkung der Versicherungsleistungen
  • Ausweitung der privaten Pensionsvorsorge durch staatliche Förderung

Noch umzusetzen ist insbesondere eine Neuaufstellung der Valorisierung der Pensionen basierend auf mehr als einem Indikator (Inflation), wie Christine Mayrhuber (WIFO) im Ö1-Morgenjournal-Interview mit Helene Seelmann (20230821) vorschlägt (Lohnentwicklung, Preisentwicklung).<ref name=":0">ORF-Radiothek. Abgerufen am 24. August 2023.</ref> Dies sei in den meisten europäischen Ländern üblich.<ref name=":0" />

Pensionsreform 1980er Jahre

Die Pensionsreformen der 1980er Jahre brachten einerseits eine Reduktion des Bundesbeitrages in Prozent des Pensionsaufwandes und führten andererseits zu starken Leistungseinschränkungen.<ref>Ingrid Mairhuber: Pensionsreform in Österreich: Akteure und Inhalte (1980-2003). Abgerufen am 31. Oktober 2025.</ref>

Pensionsreform 1992

  • Bundesverfassungsgesetz über die Angleichung des Pensionsalters von Männern und Frauen durch schrittweise Erhöhung des Pensionsantrittsalters für Frauen

Pensionsreform 1993

Pensionsreform 1996

  • Zuschläge bei Pensionsantritt nach dem 56./61. Lebensjahr, Abschläge bei früherem Pensionsantritt
  • Rehabilitation vor Pension

Pensionsreform 1997

Vorlage:Hinweisbaustein

Pensionsreform 2000

  • Langarbeitszeitregelung („Hacklerregelung“): voller Pensionsanspruch mit ab 60 (55) Jahren bei 45 (40) Beitragsjahren für Männer (Frauen)

Pensionsreform 2003

Pensionsreform 2004

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise

<references />