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Bundesschild

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Datei:Bundesschild.svg
Bundesschild

Der Bundesschild ist ein deutsches Wappen, das ähnlich dem Bundeswappen den Bundesadler darstellt. Bundesadler und Wappenschild werden jedoch anders gestaltet und symbolisieren die hoheitlich staatliche Gewalt, wie aus seiner Verwendung hervorgeht.

Der Bundesschild wird ausschließlich auf der Dienstflagge der Bundesbehörden, auf der Standarte des Bundeskanzlers und bestimmter Bundesbehördenleiter,<ref><templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Anordnung über die deutschen Flaggen vom 13. November 1996 (Memento des Vorlage:IconExternal vom 29. Januar 2018 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.protokoll-inland.de</ref> auf der Dienstflagge der Seestreitkräfte der Bundeswehr sowie auf den Truppenfahnen der Bundeswehr verwendet. Die Auslandsvertretungen der Bundesrepublik verwenden die Dienstflagge ebenfalls, aber das Wappen als Amtsschild. Der Bundesschild wird von keiner Behörde als Amtsschild verwendet.

Die Verwendung von Dienstflaggen der Bundesbehörden sowie Flaggen mit einem Bundesadler durch Bürger ist von den Bundesbehörden unerwünscht.<ref>Wer darf die Bundesflagge und die Bundesfahnen verwenden? Abgerufen am 15. Januar 2024.</ref> Nach § 124 OWiG ist das „unbefugte“ Verwenden dieser Symbole eine Ordnungswidrigkeit. Diese wird jedoch, insbesondere im Umfeld von Sportveranstaltungen, meist nicht geahndet.<ref>n-tv Nachrichten: Der Adler darf nicht auf die Fahne. Abgerufen am 15. Januar 2024.</ref>

Datei:Coat of arms of Germany.svg
Bundeswappen Deutschlands, wie 1950 per Muster festgelegt
Datei:Wappen Deutsches Reich (Weimarer Republik).svg
Historisches Vorbild des Bundesschildes ist der Reichsschild, das frühere Wappen der Weimarer Republik

Die Blasonierung von Bundeswappen und Bundesschild ist gleichlautend. Die Unterschiede ergeben sich aus verschiedenen Vorschriften und aus Tradition. In der Flaggenverordnung des Reichspräsidenten vom 11. April 1921 wurde der Begriff vom Reichsschild das erste Mal amtlich verwendet.<ref>Jürgen Hartmann: Der Bundesadler. Band 56, Nr. 3/2008. Walter de Gruyter, 2008, S. 494–509.</ref> Da sich die Verkündung der Bundessymbole aus dem Jahr 1950 auf ein Bundeswappen bezieht, in der durch Muster festgelegt ist, dass der Wappenschild ein Renaissanceschild (mit der Spitze unten ausgezogen) sein muss, bezieht sich der Bundesschild auf ein älteres Muster, die der vorgenannten Flaggenverordnung aus dem Jahr 1921 beilag und 1996 erneuert wurde. In der Verordnung von 1921 ist das Wappen, das dort als Reichsschild bezeichnet wurde, am unteren Ende halbrund. Gemäß seiner Verwendung als Symbol der hoheitlich staatlichen Gewalt bekam der Adler des Bundesschilds Muskeln auf den unterschiedlich gestutzten Schwingen und das elfgliedrige Schwanzgefieder ist dem Hohenzollernadler ähnlicher als dem dreigliedrigen Republikadler.

Literatur

Einzelnachweise

<references />

<templatestyles src="Erweiterte Navigationsleiste/styles legacy.css" />Vorlage:Klappleiste/Anfang

Hoheitszeichen des Bundes:

Bundeswappen | Bundesschild

Wappen der Länder:

Baden-Württemberg | Bayern | Berlin | Brandenburg | Bremen | Hamburg | Hessen | Mecklenburg-Vorpommern | Niedersachsen | Nordrhein-Westfalen | Rheinland-Pfalz | Saarland | Sachsen | Sachsen-Anhalt | Schleswig-Holstein | Thüringen

Wappenlisten:

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