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Vollbahn

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Vollbahn und Volleisenbahn sind Fachbegriffe zur Bezeichnung von Eisenbahnen, die weder Straßenbahnen noch Kleinbahnen sind.<ref>Eberhard Hohnecker: Schienenfahrweg für das 21. Jahrhundert. Hrsg.: Forschungsgemeinschaft „Schienenfahrweg für das 21. Jahrhundert“. Mai 2004, S. 19 (baden-wuerttemberg.de [PDF]).</ref> Der Begriff wird auch als Abgrenzung gegenüber dem Begriff der Kleinbahn (Preußisches Kleinbahngesetz), ähnlich einer Lokalbahn, verwendet.<ref>Stichwort Kleinbahnen in: Dr. Freiherr v. Röll, Enzyklopädie des Eisenbahnwesens, Zweite, vollständig neu bearbeitete Auflage 1912–1923</ref> Er weist darauf hin, dass die Eisenbahn keine baulichen Einschränkungen bezüglich dem Betrieb mit hohen Achslasten und hohen Geschwindigkeiten aufweist. In der europäischen Norm DIN EN 17343:2021-03, Bahnanwendungen – Allgemeine Begriffe wird ein Vollbahnsystem als konventionelles Bahnsystem zum Verkehr zwischen Regionen oder Ländern bezeichnet.<ref>CEN-CENELEC: DIN EN 17343:2021-03 Bahnanwendungen – Allgemeine Begriffe;. März 2021, S. 14, Abschn. 3.1.3.</ref>

Beispielsweise war 1895 die Bahnstrecke Meckenbeuren–Tettnang als erste Lokalbahn Europas elektrifiziert, und 1899 fuhr die Burgdorf-Thun-Bahn als erste Vollbahn Europas elektrisch,<ref>Hermann Dietler: Stichwort Burgdorf–Thun-Bahn (Schweiz) in: Dr. Freiherr v. Röll, Enzyklopädie des Eisenbahnwesens, Zweite, vollständig neu bearbeitete Auflage 1912–1923, Bd. 3, S. 161–164</ref> während die erste elektrische Straßenbahn, die Straßenbahn Groß-Lichterfelde, schon 1881 ihren Betrieb aufgenommen hatte.

Einzelnachweise

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