Vollbahn
Vollbahn und Volleisenbahn sind Fachbegriffe zur Bezeichnung von Eisenbahnen, die weder Straßenbahnen noch Kleinbahnen sind.<ref>{{#invoke:Vorlage:Literatur|f}}</ref> Der Begriff wird auch als Abgrenzung gegenüber dem Begriff der Kleinbahn (Preußisches Kleinbahngesetz), ähnlich einer Lokalbahn, verwendet.<ref>Stichwort Kleinbahnen in: Dr. Freiherr v. Röll, Enzyklopädie des Eisenbahnwesens, Zweite, vollständig neu bearbeitete Auflage 1912–1923</ref> Er weist darauf hin, dass die Eisenbahn keine baulichen Einschränkungen bezüglich dem Betrieb mit hohen Achslasten und hohen Geschwindigkeiten aufweist. In der europäischen Norm DIN EN 17343:2021-03, Bahnanwendungen – Allgemeine Begriffe wird ein Vollbahnsystem als konventionelles Bahnsystem zum Verkehr zwischen Regionen oder Ländern bezeichnet.<ref>{{#invoke:Vorlage:Literatur|f}}</ref>
Beispielsweise war 1895 die Bahnstrecke Meckenbeuren–Tettnang als erste Lokalbahn Europas elektrifiziert, und 1899 fuhr die Burgdorf-Thun-Bahn als erste Vollbahn Europas elektrisch,<ref>Hermann Dietler: Stichwort Burgdorf–Thun-Bahn (Schweiz) in: Dr. Freiherr v. Röll, Enzyklopädie des Eisenbahnwesens, Zweite, vollständig neu bearbeitete Auflage 1912–1923, Bd. 3, S. 161–164</ref> während die erste elektrische Straßenbahn, die Straßenbahn Groß-Lichterfelde, schon 1881 ihren Betrieb aufgenommen hatte.
Einzelnachweise
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