Snus
Als Snus (schwedisch [<templatestyles src="IPA/styles.css" />], in Österreich und der Schweiz häufig auch Snüs geschrieben) wird eine in Skandinavien traditionelle Form von Oraltabak bezeichnet.<ref></ref> Sie ist in der EU, mit Ausnahme von Schweden, nicht legal handelbar. Snus unterscheidet sich von tabakfreien Nikotinbeuteln, die ebenfalls oral konsumiert werden, aber keinen Tabak enthalten.
Herstellung
Zur Herstellung von Snus werden luftgetrocknete Tabake verschiedener Herkunft verwendet. Die getrockneten Tabake werden gemahlen und anschließend mit Wasser versehen. Snus wird bereits seit dem 19. Jahrhundert wärmebehandelt und nicht fermentiert. Ursprünglich aus Geschmacks- und Kostengründen praktiziert, hat sich dieses Verfahren in neuerer Zeit auch als besonders geeignet erwiesen, um den Nitrosamingehalt des Tabaks gering zu halten. Nach der Wärmebehandlung werden dem Tabak u. a. Salze und – je nach Sorte – verschiedene Aromen hinzugefügt.<ref name="Rutqvist"></ref>
Inhaltsstoffe
Snus besteht im Wesentlichen aus Tabak, Wasser, Salz und Aromen. Tabak enthält von Natur aus Nikotin. Das Salz im Snus dient u. a. dazu, den pH-Wert im Mund aufrechtzuerhalten, was die Resorption des Nikotins begünstigt. Snus unterliegt dem schwedischen Lebensmittelgesetz, deshalb gelten für Snus dieselben Qualitätsstandards wie z. B. für Obst oder Gemüse, die Inhaltsstoffe müssen gelistet und ein Haltbarkeitsdatum muss angegeben werden.
Dass Snus mit feinen Glassplittern angereichert sei, damit das Nikotin schneller in die Blutbahn gelange, ist eine Fehlinformation, die zustande kam, weil das im Snus enthaltene Salz nach zu langer und trockener Lagerung auskristallisiert und dann bei entsprechendem Lichteinfall reflektiert.
Loser Snus (Pulver) und Portionierter Snus (Beutelchen)
Loser Snus (Pulver)
Der Snus ist als loses, feuchtes Pulver ({{Modul:Vorlage:lang}} Modul:Vorlage:lang:103: attempt to index field 'wikibase' (a nil value)) in Dosen à 50 oder 42 Gramm verpackt und muss vor dem Gebrauch portioniert werden. Die Dosen für losen Snus sind meist aus Kunststoff oder Wachspappe. Der Snus kann hierbei mit der Hand oder mit einem Kautabak-Portionierer auf die gewünschte Größe gebracht werden.
Portionierter Snus (Beutelchen)
Von portioniertem Snus spricht man, wenn der Snus in kleine Beutelchen aus Zellulose konfektioniert ist. Portionierten Snus gibt es in vier verschiedenen Größen: {{Modul:Vorlage:lang}} Modul:Multilingual:153: attempt to index field 'data' (a nil value). Man unterscheidet bei portioniertem Snus auch zwischen {{Modul:Vorlage:lang}} Modul:Multilingual:153: attempt to index field 'data' (a nil value) und {{Modul:Vorlage:lang}} Modul:Multilingual:153: attempt to index field 'data' (a nil value). Bei {{Modul:Vorlage:lang}} Modul:Multilingual:153: attempt to index field 'data' (a nil value)-Portionen ist das Beutelchen trocken (der Snus jedoch nicht) und soll somit ein Durchsaften verhindern. Bei {{Modul:Vorlage:lang}} Modul:Multilingual:153: attempt to index field 'data' (a nil value) Portionen sind sowohl Tabak als auch Beutelchen trocken, was dafür sorgt, dass der Snus länger im Mund behalten werden kann. Bei Original-Portionen ist auch das Beutelchen feucht. Den in Päckchen verpackten Snus gibt es in verschiedenen Geschmacksrichtungen wie Melone, Pfefferminze und Wintergreen. Snusdosen für portionierten Snus werden zumeist aus Kunststoff, gelegentlich aber auch aus Metall hergestellt. Viele Kunststoffdosen haben ein sogenanntes Combi-Lid bzw. Double-Lid im Deckel, in das man die gebrauchten Päckchen einlegen kann, um sie später zu entsorgen.
Anwendung und Lagerung
Ein Portionssnus-Beutelchen wird der Dose entnommen und hinter der Oberlippe oder Unterlippe platziert, wo es dann ca. 15–30 Minuten verbleibt, bis die Wirkung vorüber ist. Der Tabak setzt Geschmack und Nikotin frei. Das Nikotin gelangt über die Mundschleimhaut in die Blutbahn und wirkt auf das Belohnungszentrum des Gehirns, was vom Anwender als angenehm empfunden wird. Bei der Anwendung einer Prise Snus wird auf die Anwendungsdauer gesehen mehr Nikotin resorbiert, als es bei einer Zigarette der Fall ist.
Um den Lössnus gut zu portionieren, gibt es verschiedene Methoden
- Man nimmt mit den Fingern ein Häufchen heraus und knetet es zu einer Art kugelförmigem Ballen, anschließend klemmt man ihn unter die Oberlippe.
- Man verwendet einen Prismaster (aus Kunststoff) oder Icetool (aus Stahl oder Aluminium). Beides sind Hilfsmittel zum Formen einer Prise Snus.
Benutzt man Snus richtig, kann man ihn nach ungefähr 15 bis 60 Minuten problemlos entfernen, indem man die Oberlippe hebt. Bei falschem Gebrauch von Lössnus rutscht ein Teil der Masse auf die Zähne und in den Mund, was sehr unangenehm ist und schlecht vertragen wird. Es kann auch sein, dass bei ungeübtem Gebrauch der Snus zu „rinnen“ beginnt, d. h. der Saft sich im Mund verteilt. Das Schlucken dieses Saftes kann zu Übelkeit führen.
Snus soll laut Hersteller bei maximal sieben bis acht Grad Celsius im Kühlschrank gelagert werden. In Schweden hält jeder Tabakladen einen Snus-Kühlschrank mit den gängigen Sorten bereit.
Gesundheitsaspekte
Da man beim Konsum den Tabak nicht raucht und somit auch keine anderen Schadstoffe auftreten, die bei einer Verbrennung des Tabaks entstehen würden, wird das Snusen als gesundheitlich weniger bedenklich angesehen.<ref name=":0">Snus und die Beeinträchtigungen der Mundgesundheit. In: zm-online.de. Abgerufen am 4. Januar 2020.</ref> Zudem wurde von den Herstellern viel Aufwand betrieben, um den ohnehin geringen Nitrosamingehalt des Snus weiter zu verringern.<ref name="Rutqvist" />
Positiv bewertet wird gegenüber dem Rauchtabak:
- dass der Konsum von Snus nur einen sehr kleinen Teil der Gesundheitsrisiken des Tabakrauchens birgt. Dies betrifft sowohl alle möglichen Krebserkrankungen als auch Herz-/Kreislauferkrankungen. Verschiedene Schätzungen kommen zu dem Ergebnis, dass der rauchlose Konsum ca. 90–95 % weniger gefährlich ist als Tabakrauchen.<ref name="Rodu"></ref><ref></ref><ref name="Lee"></ref><ref></ref>
- dass der Wechsel von der Zigarette zum Snus mit einer drastischen Verringerung der Gesundheitsrisiken einhergeht.<ref name="Rodu" /><ref name="Lee" />
- dass der Konsum von Snus insbesondere nicht mit Mundhöhlenkarzinom in Zusammenhang steht.<ref></ref><ref></ref><ref></ref>
- dass bei der Anwendung von Snus, anders als beispielsweise beim Zigarettenrauchen, kein Passivkonsum möglich ist.
Negativ bewertet wird:
- dass der Konsum von Snus zu einer erhöhten Wahrscheinlichkeit von Entzündungen der Mundschleimhaut, Effloreszenzen und Leukoplakien führt und sich der Zustand der Mundflora durch den Konsum verschlechtert – was Folgeerkrankungen begünstigt.<ref name=":0" />
- dass der erstmalige Konsum bei Nichtrauchern häufig Schwindel und Übelkeit verursacht, was an dem hohen Nikotingehalt von Snus liegt.<ref><templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />praevention.at ( vom 6. April 2012 im Internet Archive) Institut Suchtprävention</ref>
- dass Snus zu Tabakabhängigkeit führen kann.<ref name=":1" /><ref name=":2" />
Studien
In einer Studie des Karolinska-Institutes wurden 125.576 Snus-Konsumenten untersucht, welche nie Tabak geraucht hatten. Die Wissenschaftler der medizinischen Universität stellten dabei fest, dass Snuskonsum das Risiko erhöht, an Bauchspeicheldrüsenkrebs zu erkranken.<ref>Annika Langrock: Snus. Eine Dosis ist wie drei Zigaretten auf einmal. In: Die Zeit. 5. April 2018, ISSN 0044-2070 (zeit.de [abgerufen am 4. Januar 2020]).</ref> Sie regten an, den Gebrauch von schwedischem Snus in die Liste der vorläufigen Risikofaktoren für Bauchspeicheldrüsenkrebs hinzuzufügen.
Eine weitere Metaanalyse aus dem Jahr 2011 untersuchte elf Studien zum Zusammenhang zwischen verschiedenen Formen von Tabakgebrauch und Bauchspeicheldrüsenkrebs. Sie fand, im Gegensatz zur oben beschriebenen Metaanalyse von 2007, keinerlei Zusammenhang zwischen Snus-Gebrauch und Bauchspeicheldrüsenkrebs.<ref></ref>
In einer Studie von 2003, bei der auch der von der WHO ausgezeichnete Nikotinforscher Karl Fagerström mitwirkte, stellen die Wissenschaftler fest, dass die Verfügbarkeit von Snus in Schweden vermutlich einen Einfluss auf den ungewöhnlich niedrigen Raucheranteil unter schwedischen Männern hat, da die betrachteten schwedischen Männer durch das Snus auf eine deutlich weniger schädliche Form der Nikotinabhängigkeit gewechselt haben.<ref></ref> Der Raucheranteil in Schweden lag 2012 bei 13 % und im EU-Durchschnitt bei 28 %.<ref>2012 Eurobarometer survey. (PDF; 7,1 MB) Mai 2012</ref>
Obwohl Snus, wie Tabakrauch, zu einer Abhängigkeit führen kann, existieren diverse wissenschaftliche Studien, welche die Möglichkeit untersuchen, wie Snus bei der Rauchentwöhnung helfen kann.<ref name=":1"></ref><ref name=":2"></ref>
Snus im Leistungssport
Snus steht bei der Welt-Anti-Doping-Agentur auf der Liste der beobachteten Substanzen, da es im Leistungssport mental als leistungssteigernd gilt.<ref>Arnd Krüger: Ist Snus eine Einstiegsdroge oder schon Doping? In: FdSnow. Band 36, Nr. 52, 12. März 2018, ISSN 1864-5593, S. 65–66.</ref> Es beeinflusst positiv die Entscheidungsgeschwindigkeit und wurde daher mit sehr positiven Ergebnissen von italienischen Abfahrts-Skiläufern getestet,<ref></ref> und auch die anaerobe Leistungsfähigkeit über 30 s im Wingate-Test nahm bei Sportlern ohne Nikotinerfahrung durch Snus im Doppelblindversuch hoch signifikant zu.<ref></ref>
Vertriebsverbote
EU
Aufgrund der Richtlinie 2014/40/EU zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Herstellung, die Aufmachung und den Verkauf von Tabakerzeugnissen<ref>Richtlinie 2014/40/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. April 2014 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Herstellung, die Aufmachung und den Verkauf von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen und zur Aufhebung der Richtlinie 2001/37/EGVorlage:Abrufdatum, vorher in Richtlinie 2001/37/EGVorlage:Abrufdatum</ref> ist das gewerbliche Inverkehrbringen von Snus in der gesamten Europäischen Union mit Ausnahme von Schweden verboten. Für Deutschland war das Verbot in § 5a der Tabakverordnung festgeschrieben und findet sich seit 2016 gleichlautend in § 11 des neuen Tabakerzeugnisgesetzes. Der Erwerb von Snus ist ab einem Mindestalter von 18 Jahren legal. In Österreich wurde das Verbot in § 2 Tabakgesetz festgeschrieben.
Eine Klage eines Herstellers und eines deutschen Tabakwarenvertriebs vor dem Europäischen Gerichtshof auf Aufhebung des Verbotes hatte keinen Erfolg.<ref>Urteile C-210/03Vorlage:Abrufdatum und C-434/02Vorlage:Abrufdatum; abgerufen am 17. Januar 2009.</ref> Im Rest der EU wird als Alternative häufig Kautabak als sogenannte Chewing Bags verkauft. Dieser unterscheidet sich insofern von dem originalen Snus als der Tabak statt körnig gemahlen, fein geschnitten (in mindestens 0,5 mm lange Stücke) wird. Die Beutelchen sind gleich, die Feuchtigkeit jedoch niedriger.
Schweiz
In der Schweiz war Snus bis zum 27. Mai 2019 nach Art. 5 TabV nicht handel- oder einführbar. Das Schweizer Bundesgericht entschied dann allerdings, das Verbot sei „willkürlich und verfassungswidrig“ und deshalb hinfällig.<ref name="mll" />
In der Schweiz ist seit 2024 der Verkauf an Minderjährige verboten. Viele Online-Verkäufer prüfen das Alter der Käufer nicht. Es gibt keine Obergrenze der Nikotindosis pro Snus.<ref>SRF: «Nikotinbeutel sind eher ein Einstiegsprodukt»</ref>
Sorten und Marken
Die älteste schwedische Snussorte Ettan wird seit 1822 von der Firma Ljunglöf, inzwischen „Swedish Match“, hergestellt. Der führende Hersteller ist „Swedish Match“, gefolgt von Gallaher.
Siehe auch
Literatur
- Andreas L. Sieber, Jenaniy Jeyakumar, Michael M. Bornstein, Christoph A. Ramseier: Snus und die Beeinträchtigungen der Mundgesundheit. In: Zahnärztliche Mitteilungen. Abgerufen am 4. Januar 2020 (Als PDF).
- Michael Stabenow: Ein kleineres Übel. Der Tabak unter der Lippe entzweit die EU. In: FAZ. Abgerufen am 17. Januar 2009.
Weblinks
- Informationsblatt zu Snus. (PDF; 74 kB) kontakt+co; abgerufen am 27. Mai 2010
- Kampf um den Lutschtabak. sueddeutsche.de; abgerufen am 8. Oktober 2018
Einzelnachweise
<references> <ref name="mll">Simon Holzer, Kilian Schärli: Snus-Verbot fehlt die gesetzliche Grundlage. In: mll-news.de. 6. Juli 2019, abgerufen am 30. August 2019.</ref> </references>