Saiban-in Seido
Saiban-in Seido (jap. {{Modul:Vorlage:lang}} Modul:Multilingual:153: attempt to index field 'data' (a nil value)) bezeichnet das Laienrichtersystem des japanischen Rechts.
Vorläufer Baishin-sei
Ein Geschworenensystem ({{Modul:Vorlage:lang}} Modul:Multilingual:153: attempt to index field 'data' (a nil value), Baishin-sei) wurde erstmals unter Führung des Premierministers Hara Takashi mit dem Gesetz Baishin-hō ({{Modul:Vorlage:lang}} Modul:Multilingual:153: attempt to index field 'data' (a nil value)) vom 18. April 1923 eingeführt. Dieses System wurde zu dieser Zeit nicht sehr oft verwendet, teils auch, weil die Angeklagten auf das Recht auf Geschworene ({{Modul:Vorlage:lang}} Modul:Multilingual:153: attempt to index field 'data' (a nil value), baishin-in) verzichten können. Das System wurde seit 1943 nicht mehr angewendet, anfangs wegen des Zweiten Weltkrieges, später wohl, weil es nicht besonders gut zu traditionellen japanischen Rechtsvorstellungen passt.
Neues Gesetz
| Basisdaten | |
|---|---|
| Titel: | {{Modul:Vorlage:lang}} Modul:Multilingual:153: attempt to index field 'data' (a nil value) Saiban-in no sanka suru keiji saiban ni kan suru hōritsu englisch Act on Criminal Trials Examined under Lay Judge System |
| Kurztitel: | {{Modul:Vorlage:lang}} Modul:Multilingual:153: attempt to index field 'data' (a nil value) Saiban-in-hō |
| Art: | hōritsu |
| Nummer: | H/16/5/28/63 |
| Letzte Änderung durch: | Gesetz Nr. 54 von Heisei 28 (2016) |
| Gesetzestext im Internet: | elaws.e-gov.go.jp |
| Bitte beachte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung. Rechtswirkung haben nur die japanischen Gesetzestexte, nicht aber Übersetzungen ins Englische oder andere Sprachen. | |
Am 28. Mai 2004 verabschiedete das Japanische Parlament das Saiban-in-hō ({{Modul:Vorlage:lang}} Modul:Multilingual:153: attempt to index field 'data' (a nil value)), das es dem Bürger erlaubt, an Strafgerichtsverhandlungen zu bestimmten schweren Verbrechen teilzunehmen und zusammen mit professionellen Richtern die Entscheidungen über die Schuld und die Strafe zu treffen. Die Laienrichter ({{Modul:Vorlage:lang}} Modul:Multilingual:153: attempt to index field 'data' (a nil value), Saiban-in) werden nach dem Zufallsprinzip aus dem Wahlregister ausgewählt.
In den meisten Fällen besteht das Gericht aus sechs Saiban-in und drei Berufsrichtern. In (den in Japan relativ häufigen) Fällen, bei denen es keine wesentlichen Meinungsverschiedenheiten über die Schuldfrage gibt, besteht das Gericht aus vier Saiban-in und einem Berufsrichter. Im Gegensatz zu dem alten Gesetz kann der Angeklagte nicht auf ein Verfahren durch Saiban-in verzichten.
Das Saiban-in Seido wird seit dem 21. Mai 2009 angewendet. Nach einem Monat waren 134 Menschen unter dem neuen System angeklagt und erwarteten ihre Verfahren. Die ersten Prozesse sollten im August 2009 beginnen.<ref>134 so far to stand trial by lay judges. In: The Japan Times. 22. Juni 2009, abgerufen am 22. Juni 2009 (Lua-Fehler in Modul:Multilingual, Zeile 153: attempt to index field 'data' (a nil value)).</ref>
Gegner des neuen Gesetzes befürchten unter anderem, dass sich die Laienrichter unter dem Druck der öffentlichen Meinung genötigt fühlen könnten, häufiger Todesurteile zu verhängen.
Weblinks
- Start des Saiban-in-Systems (Schreiben des Japanischen Justizministeriums) (englisch)
- Beschreibung bei der japanischen Botschaft
Einzelnachweise
<references />