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Tätigkeitsbericht

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist die aktuelle Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 4. Oktober 2021 um 14:16 Uhr durch imported>Thomas Tunsch (neue Fassung Bundespersonalvertretungsgesetz vom 9. Juni 2021 (BGBl. I S. 1614)).
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Ein Tätigkeitsbericht (Abk. TB) ist eine Dokumentation über eine Tätigkeit.

Sie umfasst unter anderem den

Die Erstattung von Tätigkeitsberichten ist durch zahlreiche Gesetze zwingend vorgeschrieben.

Betriebsräte haben einmal in jedem Kalendervierteljahr in einer Betriebsversammlung einen Tätigkeitsbericht zu erstatten. (§ 43 Abs. 1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)). Ähnliches gilt für den Personalrat. Er hat einmal in jedem Kalenderhalbjahr in einer Personalversammlung einen Tätigkeitsbericht zu erstatten. (§ 59 Abs. 1 Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG)).

Weblinks

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