Faserzement
Faserzement ist ein beständiger Verbundwerkstoff aus Zement und zugfesten Fasern, der für Bau- und Konstruktionsprodukte verwendet wird. Faserzement enthielt früher Asbestfasern aus natürlichen Silikatmineralien.<ref>Darnieder GmbH & Co. KG, Cottbus: Wellasbest Sanieren und Entsorgung. Archiviert vom Vorlage:IconExternal (nicht mehr online verfügbar) am 25. August 2015; abgerufen am 5. September 2015.</ref> Aufgrund des Risikos der Asbestose durch eingeatmete Asbestfasern wurden sie durch andere (anorganische) Fasern ersetzt.
Faserzement wird unter verschiedenen Markennamen hergestellt und vertrieben. Zum Gattungsbegriff wurde dabei der Marken- und frühere Herstellername Eternit. Für gewölbte Faserzementplatten (Dachwellplatten<ref>Dachwellplatten. (PDF) In: www.lfu.bayern.de. Bayerisches Landesamt für Umweltschutz, abgerufen am 21. Februar 2021.</ref>) mit Asbestfasern wird umgangssprachlich häufig der Begriff Wellasbest verwendet.<ref name=":0">Wellasbest Sanieren und Entsorgung. In: www.darnieder.de. Darnieder GmbH & Co. KG, Cottbus, archiviert vom Vorlage:IconExternal (nicht mehr online verfügbar) am 25. August 2015; abgerufen am 5. September 2015.</ref>
Geschichte
Insbesondere mit der Pariser Weltausstellung von 1855 begann die Verwendung von Asbest als industriellem Werkstoff.<ref>Harald Klos: Asbestzement. Hrsg.: Springer Verlag Wien GmbH. Wien 1967, ISBN 3-7091-8170-4, S. 12 f.</ref> Die zugfesten, hitze- und säurebeständigen Fasern wurden zu feuerbeständigem Bau-, Dach- und Dämmmaterial und auch zu feuerfester Kleidung für Feuerwehrleute verarbeitet.<ref name=":0" />
Einfluss auf die Erfindung des Faserzementes hatte der Brite Richard Lloyd im Jahr 1857 mit der Idee einer Stopfbüchsenpackung auf Asbestbasis als Dichtungsmittel für Dampfmaschinen. Der New Yorker Bauunternehmer Henry Word Johns machte sich die hitzebeständigen Eigenschaften von Asbest zunutze und bot ab 1860 schwer entflammbare Dachpappe an.<ref name=":1">Wolfgang E. Höper: Asbest in der Moderne. Industrielle Produktion, Verarbeitung, Verbot, Substitution und Entsorgung. Waxmann Verlag GmbH, Münster / New York / München / Berlin 2008, ISBN 978-3-8309-2048-9.</ref> Der Österreicher Ludwig Hatschek meldete ein Patent im Jahr 1899 in Österreich und am 30. März 1900 in Deutschland für ein Nassverfahren zur fabrikmäßigen Fertigung von Asbestzementplatten an.<ref>Eternit Aktiengesellschaft Berlin: Die Asbestzementtechnologien. In: Erteilt wurde das Patent unter der österreichischen Patentnummer 5970 am 15.6.1901 (Hrsg.): 50 Jahre Eternit Aktiengesellschaft. 75 Jahre Eternit in Deutschland. Berlin 1979, S. 6.</ref> Dies ermöglichte eine großtechnische Lösung zur Herstellung von preisgünstigen, stabilen Dachplatten.<ref>Werner Catrina: Der Eternit-Report. Stephan Schmidheinys, schweres Erbe. Schwäbisch Hall, Zürich 1985, S. 19.</ref><ref name=":1" /> Durch niedrige Kosten, Wetter- und Feuerbeständigkeit und geringes Gewicht wurden Faserzementplatten zunehmen auch als Fassadenbekleidung eingesetzt, insbesondere seit den 1960er Jahren auch als Ersatz für Holzschalungen oder Schindelverkleidungen von Fachwerkhäusern.
Faserzement und Asbest
Nachdem im 20. Jahrhundert Asbestfasern zunehmend als krebserzeugend erkannt worden waren, wurde ihre Verarbeitung Ende des 20. und Anfang des 21. Jahrhunderts in Europa, Japan, Saudi-Arabien, großen Teilen Lateinamerikas, Malaysia, Neuseeland, Australien und Vietnam untersagt, da bei der Herstellung, Bearbeitung und bei der Zersetzung alternder Materialien die lungengängigen Asbestfasern freigesetzt werden können. In Deutschland sind Herstellung und Verwendung von Asbesterzeugnissen seit 1. November 1993,<ref>§ 15 Abs. 1 Ziff. 1 der Verordnung zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (GefStoffV) vom 26. Oktober 1993 in Verbindung mit Anhang IV Ziff. 1 Abs. 1, strafbar auch bei fahrlässigen Verstößen nach § 51 Ziff. 1 in Verbindung mit § 27 ChemG, zum Inkrafttreten Art. 4 Abs. 1 der entsprechenden Novellierungsverordnung. Siehe auch Asbest. In: Chemische Stoffe. Umweltbundesamt, 8. November 2017, archiviert vom Vorlage:IconExternal am 18. September 2018; abgerufen am 8. August 2019.</ref> in der Schweiz ist Asbest seit 1. März 1989, in großformatigen Platten allerdings ab 1. Januar 1991 verboten.<ref>Asbestverbot. In: Schutzvorschriften. Forum Asbest Schweiz, archiviert vom Vorlage:IconExternal (nicht mehr online verfügbar) am 28. Januar 2018; abgerufen am 8. August 2019.</ref> Nach rund 90 Jahren großflächiger Verwendung fallen die asbesthaltigen alten Baustoffe bei Abriss und Sanierung älterer Bauten als Sonderabfall an.
Im Faserzement wurde Asbest durch andere Fasern ersetzt, z. B. durch alkalibeständige (AR) Glas-, Kohlenstoff-, wasserunlösliche Polyvinylalkohol- und Homopolyacrylnitrilfasern (Rein-PAN).<ref>Walter Loy: Chemiefasern für technische Textilprodukte. 2., grundlegende überarbeitet und erweiterte Auflage. Deutscher Fachverlag, Frankfurt am Main 2008, ISBN 978-3-86641-197-5, S. 96, S. 93, S. 70, S. 83.</ref>
Eternit-Prozess in Italien
Von 2009 bis 2012 wurde in Turin der sogenannte Eternit-Prozess verhandelt. Angeklagt waren zwei Unternehmer, der Schweizer Stephan Schmidheiny und der Belgier Jean-Louis de Cartier de Marchienne. Beide wurden im Februar 2012 in Abwesenheit zu je 16 Jahren Haft verurteilt. Sie wurden für schuldig befunden, für eine Umweltkatastrophe und den Asbesttod von rund 3000 Menschen mitverantwortlich zu sein, weil sie in der Fabrik Eternit S.p.A. in Casale Monferrato im Zeitraum 1966 bis 1986 Vorsichtsmaßnahmen nicht getroffen und Informationen über die Gesundheitsgefahren durch Asbest unterdrückt hatten.<ref>Asbest-Prozess in Italien – „Nun sind alle krank“. In: Der Spiegel, 10. Dezember 2009.</ref><ref>Schmidheiny fürchtet unausgewogenes Verfahren – Nebenkläger bei Prozess um Asbestopfer in Turin zugelassen, NZZ, 1. März 2010</ref><ref>Je 16 Jahre Haft für Schmidheiny und de Cartier, nachrichten.ch, 13. Februar 2012</ref> Stephan Schmidheiny ließ daraufhin durch seinen Sprecher Peter Schürmann in einer Medienmitteilung ankündigen, das Urteil anzufechten und sich an die nächsthöhere Instanz zu wenden.<ref name="HZ-1">16 Jahre Gefängnis: Schmidheiny zieht Urteil weiter. Handelszeitung, 13. Februar 2012, abgerufen am 25. Dezember 2013.</ref> Im November 2014 hob das italienische Kassationsgericht die Schuldsprüche wegen Verjährung auf.<ref>Eternit-Prozess: Freispruch für Stephan Schmidheiny. NZZ, 19. November 2014, abgerufen am 21. November 2014.</ref>
Herstellung und Eigenschaften
Zement ist eine Substanz, die mit Wasser chemisch reagiert und zu Zementstein aushärtet. Faserzement enthält eine Faserarmierung, die die Biege-, Zug- und Bruchfestigkeit des Materials verbessert. Faserzement besteht nach einer Aushärtezeit von 28 Tagen bezogen auf das Volumen aus rund:<ref name="Eternit-2">Werkstoff Faserzement. Eternit (Schweiz) AG, archiviert vom Vorlage:IconExternal (nicht mehr online verfügbar); abgerufen am 25. Dezember 2013.</ref>
- 40 % Bindemitteln
- 11 % Zusatzstoffen
- 2 % Armierungsfasern
- 5 % Prozessfasern
- 12 % Wasser
- 30 % Luft (Poren)
Die Dichte beträgt 1600 bis 1850 kg/m3.<ref>Großformatige Faserzementtafeln für Fassadenverkleidungen. (PDF 48 kB) Physikalische und chemische Eigenschaften. In: Sicherheitsdatenblatt gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31. Eternit AG, 26. August 2011, archiviert vom Vorlage:IconExternal (nicht mehr online verfügbar) am 8. August 2019; abgerufen am 8. August 2019 (Bei dachbaustoffe.de).</ref> Asbesthaltiger Faserzement enthält in der Regel 10 bis 15 % Asbest.
Die Prozessfasern bestehen aus Zellstoff und Altpapier. Sie dienen dazu, die pulvrigen Bestandteile während der Herstellung mit Wasser zu einem Brei zu binden (Verdickungsmittel). Wasser kann dann in der Abtropfphase nach der Formgebung abfließen. Im Gegensatz zu den Armierungsfasern haben sie keine Bedeutung für die Festigkeit des Faserzementes.<ref>Günter Schnegelsberg: Handbuch der Faser – Theorie und Systematik der Faser. Deutscher Fachverlag, Frankfurt am Main, 1999, ISBN 3-87150-624-9, S. 592.</ref>
Verwendung
Der Werkstoff wird in allen Baubereichen u. a. für Konstruktionsteile für den Innenausbau, Fassadenverkleidungen, Dachdeckungen (z. B. Wellplatten), Wasserrohre, Blumenkästen, Fensterbänke und Gartenmöbel verwendet.<ref name="Eternit-1">Produkte + Lösungen. Eternit (Schweiz) AG, archiviert vom Vorlage:IconExternal (nicht mehr online verfügbar); abgerufen am 25. Dezember 2013.</ref> In den 1960er-Jahren wurden ganze Häuser aus Faserzement-Materialien hergestellt.
Im Innenausbau wird das Material z. B. in Nassräumen, für Lüftungsrohre, für Feuerschutzverkleidungen und Trennwände verwendet. Im Außenbereich fertigt man daraus Fassadenbekleidungen, Dachtraufen, Dacheindeckungen (u. a. Kunstschiefer) und Unterdachkonstruktionen.
Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten an Asbestzement
ASI-Arbeiten, die zu einem Abtrag der Oberfläche von asbesthaltigen Materialien führen, sind nach Anhang II Nr. 1 GefStoffV nur zulässig, wenn es sich um anerkannte emissionsarme Verfahren handelt. Die nach der Gefahrstoffverordnung erforderlichen Schutzmaßnahmen und organisatorischen Voraussetzungen für ASI-Arbeiten sind in der Technischen Regel für Gefahrstoffe TRGS 519 „Asbest; Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten“ zusammengefasst.<ref>Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA): Asbestsanierung (DGUV Information 201-012, bisher: BGI 664). Abgerufen am 25. Juli 2025.</ref>
Bei standardisierten Arbeitsverfahren mit einer geringen Exposition (< 10 000 Fasern/m3) sind Erleichterungen bei den Schutzmaßnahmen vorgesehen. Derartige Verfahren werden nach Prüfung durch den Arbeitskreis „Asbestexposition bei Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten“ beim Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) in die BG-Information DGUV Information 201-012 (bisher: BGI 664) aufgenommen. Dazu gehören auch bestimmte Arbeiten an Asbestzement, z. B. BT 12, BT 19, BT 21, BT 28, BT 47.<ref>Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA): Aktuelle Ergänzungen zur DGUV Information 201-012 (bisher: BGI 664) "Asbestsanierung". Abgerufen am 25. Juli 2025.</ref>
Bildergalerie
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Wellplatten
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Wohnhaus mit Faserzementfassade
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Kunsthalle Berlin mit Faserzementfassade
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Eternit-Fassadendetail in Vöcklabruck
Siehe auch
Literatur
- Jan R. Krause: Faserzement. Technologie und Entwurf. Birkhäuser, Basel 2007, ISBN 978-3-7643-7590-4.
- Hünerberg, Kurt: Handbuch für Asbestzementrohre. Springer Verlag, Berlin, Heidelberg, New York 1968
Weblinks
- Asbest – UmweltWissen – Bayerisches Landesamt für Umwelt (PDF, 670 KiB)
- Innenwandsysteme (Trockenbau) (abgerufen am 7. August 2020)
- PLANUNG UND ANWENDUNG ETERNIT WELLPLATTEN (abgerufen am 7. August 2020)
- ETERNIT Dach- und Fassadenplatten (abgerufen am 7. August 2020)
Einzelnachweise
<references />