Zum Inhalt springen

Hauptluftleitung

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist die aktuelle Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 20. April 2026 um 21:25 Uhr durch imported>Falk2 (Technischer Hintergrund: Abküfi muss nicht sein).
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Datei:Seitenkipper-Ua4201-Zugeinrichtung.jpg
Schraubenkupplung und Hauptluftleitung an einem Seitenkippwagen

Die Hauptluftleitung (Abkürzung HL, veraltet auch HLL), in der Schweiz Hauptleitung genannt,<ref name="FDV">Schweizerische Fahrdienstvorschriften (FDV) A2025. Bundesamt für Verkehr (BAV), 16. Juli 2025 (PDF; 11 MB). R 300.14 Beilage 1 Abschnitt 5.1.1 Hauptleitung (Hauptluftleitung HLL)</ref> ist die durchgehende Steuerleitung der indirekten Druckluftbremseinrichtung von Schienenfahrzeugen. Durch sie werden die Hilfsluftbehälter aller angeschlossenen Fahrzeuge gefüllt und die Bremse angelegt oder gelöst. Je nach System versorgt sie die Fahrzeuge dabei mit der nötigen Druckluft oder einem Vakuum.

Zum Absperren der Druckluftleitungen befinden sich an der Kuppelstelle des Fahrzeuges Absperrhähne. Bei Vakuumbremsen übernehmen Blinddecken die Absperrfunktion, an welchen sich der Kupplungskopf festsaugt.<ref name="FDV" />

Technischer Hintergrund

Die Hauptluftleitung bildet Energie- und Informationsträger der indirekten pneumatischen Druckluftbremse.

Da die Übermittlungsgeschwindigkeit der Bremsinformation in langen Zügen eine entscheidende Rolle spielt, schreibt die UIC 540 eine Durchschlagsgeschwindigkeit von min. 250 m/s vor, die sich aus der Länge der Hauptluftleitung, dividiert durch die Zeit (Durchschlagszeit) vom Einleiten einer Schnellbremsung bis zum Beginn des Druckanstiegs im Bremszylinder des letzten Wagens, ergibt.

Theoretisch breiten sich Druckwellen mit Schallgeschwindigkeit (343 m/s) aus, in Schienenfahrzeugen sind ca. 270 m/s bis 300 m/s erreichbar. Aus diesem Grund wird in der UIC-Norm 541 die lichte Weite der Hauptluftleitung vorgeschrieben; sie beträgt bei Reisezugwagen 25 mm und bei Güterwagen 32 mm. Starke Krümmungen oder gar 90°-Verschraubungen der Leitung sind unzulässig. Früher wurde die Hauptluftleitung auf gleicher Höhe verlegt, da im Winter sonst die Gefahr des Einfrierens durch Kondenswasser in tieferliegenden Rohrbögen bestand. Heutzutage weisen Triebfahrzeuge dafür Lufttrocknungsanlagen auf.<ref>Horst Reinhard, Jürgen Janicki, Michael Rüffler: Lufttrocknungsanlage (Bremssysteme). In: Schienenfahrzeugtechnik. 4. überarbeitete Auflage. Bahn Fachverlag GmbH, 2020, ISBN 978-3-943214-26-0.</ref>

Anwendung

Der Regelbetriebsdruck der Hauptluftleitung liegt nach der UIC-Norm  541-03 bei 5,00 bar ±0,05 bar, kann jedoch zwischen 4 bar und 6 bar liegen. Bei diesem Druck ist die Bremse gelöst und die Hilfsluftbehälter werden gefüllt.

Leitet der Triebfahrzeugführer eine Bremsung über das Führerbremsventil ein, wird der Druck in der Hauptluftleitung der gewählten Bremsstufe entsprechend abgesenkt. Die reguläre Betriebsbremsung wird mit einer Druckabsenkung um 0,4 bis 1,5 bar (Vollbremsung) eingeleitet, während Schnell-, Zwangs- oder Notbremsungen die Hauptluftleitung vollständig entleeren. Auf diesen Druckunterschied reagieren die im Wagen verbauten Steuerventile, die aus den Hilfsluftbehältern Druckluft im Verhältnis zur Druckabsenkung innerhalb der Hauptluftleitung in die Bremszylinder einlassen. Zum Lösen aller Bremsen wird der Druck der Hauptluftleitung wieder auf den Regelbetriebsdruck angehoben.<ref>Jürgen Janicki: Indirekt wirkende Druckluftbremse. In: Bremstechnik und Bremsproben. Bahn Fachverlag GmbH, 2022, ISBN 978-3-943214-33-8.</ref>

Beim Kuppeln wird die Hauptluftleitungsschläuche zunächst mit Bremskupplungen verbunden und dann die Absperrhähne geöffnet. Nach einer neuen Zugbildung muss mit einer vollen Bremsprobe die Durchgängigkeit der Hauptluftleitung und die Funktion der Bremsen aller Fahrzeuge überprüft werden.

Siehe auch

Einzelnachweise

<references />