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Steuerbefreiung

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Eine Steuerbefreiung findet im deutschen Steuerrecht in der Weise statt, dass bestimmte Einkommensteile, Umsätze oder Sachverhalte ausdrücklich von der jeweiligen Steuer ausgenommen werden.

Persönliche oder sachliche Befreiung

Es wird zwischen einer persönlichen und einer sachlichen Steuerbefreiung unterschieden. Eine persönliche Steuerbefreiung setzt am Steuersubjekt, also am Steuerpflichtigen an, eine sachliche Steuerbefreiung am Steuerobjekt, also am Gegenstand der Besteuerung.<ref>Gabler Wirtschaftslexikon: Steuerbefreiungen. In: wirtschaftslexikon.gabler.de, abgerufen am 31. März 2026.</ref> Ein Beispiel für eine persönliche Steuerbefreiung ist die Steuerbefreiung für Verwandte in direkter Linie bei der Grunderwerbsteuer in Deutschland. Eine sachliche Steuerbefreiung liegt zum Beispiel bei der Befreiung der Umsätze aus Vermietung und die Verpachtung von Grundstücken von der Umsatzsteuer vor.

Beispiele

Beispiel Einkommensteuer
Steuerfrei ist nach § 3 Nr. 26 EStG, die sog. Übungsleiterpauschale für nebenberufliche Tätigkeiten bis höchstens jedoch 3.300 Euro.
Beispiel Umsatzsteuer
Steuerfrei sind nach § 4 Nr. 12 UStG die Vermietung und die Verpachtung von Grundstücken.
Beispiel Gewerbesteuer
Steuerfrei sind nach § 3 Nr. 1 GewStG u. a. die staatlichen Lotterieunternehmen, die zugelassenen öffentlichen Spielbanken mit ihren der Spielbankabgabe unterliegenden Tätigkeiten.
Beispiel Körperschaftsteuer
Steuerfrei sind nach § 5 Nr. 7 KStG politische Parteien und ihre Gebietsverbände sowie kommunale Wählervereinigungen und ihre Dachverbände.
Beispiel Kraftfahrzeugsteuer
Steuerfrei nach § 3d Abs. 1 KraftStG sind Elektrofahrzeuge ab Erstzulassung für fünf oder zehn Jahre bis maximal 2030.

Siehe auch

Weblinks

Wiktionary: Steuerbefreiung – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

<references />

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