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Landratsbezirk Butzbach

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Der Landratsbezirk Butzbach war ein Landratsbezirk im Großherzogtum Hessen, der 1829 in Landratsbezirk Friedberg umbenannt wurde. Er bestand von 1821 bis 1832.

Geschichte

Entstehung

Im Zuge einer Verwaltungsreform im Großherzogtum wurden 1821 auch auf unterer Ebene Rechtsprechung und Verwaltung getrennt und die überkommenen Ämter in Landratsbezirken – zuständig für die Verwaltung – und Landgerichtsbezirken – zuständig für die Rechtsprechung – neu organisiert. Der Landratsbezirk Butzbach entstand dabei aus:<ref name="bsb01" />

1821 bestand die Patrimonialgerichtsbarkeit des Adels in den genannten Teilen des Landratsamts Butzbach noch in vollem Umfang. Im Gegensatz zu der Bezeichnung waren damit auch Rechte im Bereich der Öffentlichen Sicherheit und Ordnung verbunden. Dies stellte ein Ärgernis für den Staat dar, der auf sein Gewaltmonopol und eine ungeteilte staatliche Hoheit bedacht sein musste.

Entwicklung

Der Staat versuchte deshalb, die hoheitlichen Rechte der Patrimonialgerichtsherren zu übernehmen, was in zwei Fällen durch den Kompromiss gelang, dass der Staat zwar die Aufgabe übernahm, sie aber im Namen der jeweiligen Patrimonialgerichtsherren ausübte. Derartige Abkommen wurden geschlossen für:

1829 wurde der Sitz des Landrates von Butzbach nach Friedberg verlegt und die Bezeichnung des Landratsbezirks in Landratsbezirk Friedberg geändert.<ref>Bekanntmachung die Verlegung des Landrathssitzes von Butzbach nach Friedberg betreffend vom 1. Oktober 1829. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt, Nr. 46, 16. Oktober 1829, S. 437.</ref>

Landräte

1824–1830 Johann Christoph Trapp (1768–1830)<ref>Trapp Johann Christoph. In: Hessisches Staatsarchiv Darmstadt: Bestand S 1. In: Arcinsys.</ref>, Vater des späteren Kreisrates von Friedberg, Adolf Karl Friedrich Wilhelm Trapp.

Ende

In einer Gebietsreform 1832 wurden die Landratsbezirke aufgelöst und zu größeren Kreisen zusammengelegt.<ref>Art. 1 Edict, die Organisation der dem Ministerium des Innern und der Justiz untergeordneten Regierungsbehörden betreffend vom 6. Juni 1832. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt, Nr. 55, 4. Juli 1832, S. 365–376.</ref> Deren Zuschnitt wurde kurz darauf mit einer weiteren Verordnung festgelegt, wobei die Landratsbezirke Friedberg und Vilbel zum Kreis Friedberg vereinigt wurden.<ref>Verordnung, die Bildung von Kreisen in den Provinzen Starkenburg und Oberhessen betreffend vom 20. August 1832. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt, Nr. 74, 5. September 1832, S. 561–563 (563).</ref>

Landräte

  • 1830–1832 Ferdinand von Stein<ref>Paul Schnitzer: Verwaltungsbeamte im Gebiet des heutigen Kreises Bergstraße seit 1821. In: Geschichtsblätter Kreis Bergstraße 6. Laurissa, Lorsch 1973, S. 7–56 (48).</ref>

Literatur

Weblinks

Einzelnachweise

<references> <ref name="bsb01"> Die Eintheilung des Landes in Landraths- und Landgerichtsbezirke betreffend vom 14. Juli 1821. In: Großherzoglich Hessisches Ministerium des Inneren und der Justiz. (Hrsg.): Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt. 1821 Nr. 33, S. 403 ff. (409 f.) (Online bei der Bayerischen Staatsbibliothek). </ref> </references>

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