Zum Inhalt springen

Staatsanwaltschaft Berlin

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist die aktuelle Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 23. April 2026 um 11:15 Uhr durch imported>Wilske (Tausenderpunkte erst ab 10.000).
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Die Staatsanwaltschaft Berlin ist eine Strafverfolgungs- und Strafvollstreckungs­behörde des Landes Berlin und die größte Staatsanwaltschaft der Bundesrepublik Deutschland. Die Behörde hat ihren Sitz in Berlin in der Turmstraße 91 im Kriminalgericht Moabit und unterhält vier Außenstellen.

Geleitet wird die Staatsanwaltschaft Berlin seit Januar 2026 von der Leitenden Senatsrätin Ingrid Jäger. Diese war zuvor als Abteilungsleiterin in der Verwaltung des Abgeordnetenhauses von Berlin tätig. Vor ihr hatte seit November 2017 Jörg Raupach als Leitender Oberstaatsanwalt von Berlin die Behördenleitung inne. Dieser war bereits ab 2015 Ständiger Vertreter des vormaligen Leitenden Oberstaatsanwaltes und als solcher ab April 2016 mit der Wahrnehmung der Aufgaben des Behördenleiters beauftragt.<ref>Jörg Raupach wird neuer Leiter der Staatsanwaltschaft Berlin. Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung, Pressemitteilung, 7. November 2017, abgerufen am 23. November 2017.</ref>

Geschichte

Die Institution der Berliner Staatsanwaltschaft besteht seit dem 1. Oktober 1846.<ref>Sigrid Averesch: Dem König waren die Richter zu lax. In: Berliner Zeitung, 2. Oktober 1996, abgerufen am 23. November 2017.</ref> Nach der nationalsozialistischen Machtübernahme im Jahr 1933 erfolgte die Zusammenlegung der Staatsanwaltschaften bei den Landgerichten I, II und III zur Staatsanwaltschaft Berlin.<ref>Vorlage:Cite book/NameVorlage:Cite book/Name: [Internetquelle: archiv-url ungültig A Rep. 358-01 Generalstaatsanwaltschaft beim Landgericht Berlin - Strafverfahren 1919 - 1933. 1. Behördengeschichte.] In: www.landesarchiv-berlin.findbuch.net. , archiviert vom Vorlage:IconExternal (nicht mehr online verfügbar) am Vorlage:Cite book/URL; abgerufen am 17. April 2026.Vorlage:Cite book/URLVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/Meldung2Vorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/Meldung</ref> Von Oktober 1994 bis September 1999 bestand neben der Staatsanwaltschaft Berlin die Staatsanwaltschaft Berlin II, welche für die Ermittlungen wegen DDR-Unrechts sowie vereinigungsbedingter Wirtschaftskriminalität zuständig war.<ref>Klaus Marxen, Gerhard Werle, Petra Schäfter: Die Strafverfolgung von DDR-Unrecht: Fakten und Zahlen. Hrsg.: Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur. Berlin 2007, ISBN 978-3-00-021699-2, S. 14 (archive.org [PDF; 945 kB; abgerufen am 5. April 2021]).</ref> Seit Juni 2006 werden die Leiter nicht mehr als Generalstaatsanwalt, sondern Leitender Oberstaatsanwalt in Berlin bezeichnet.<ref>Andreas Behm wird Leiter der Staatsanwaltschaft Berlin: Senat billigt die Nachfolge von Generalstaatsanwalt Dr. Karge. Senatsverwaltung für Justiz, Pressemitteilung, 2. Mai 2006, abgerufen am 23. November 2017.</ref>

Organisation

Übergeordnete Behörde der Berliner Staatsanwaltschaft innerhalb des Ressorts der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung ist die Generalstaatsanwaltschaft Berlin (siehe Generalstaatsanwaltschaft), der gleichfalls die Amtsanwaltschaft Berlin (siehe Amtsanwaltschaft) mit Zuständigkeit für weite Bereiche von Bagatelldelikten, leichter und mittlerer Kriminalität (einschließlich Verkehrsstraftaten) nachgeordnet ist.

Bei der Staatsanwaltschaft Berlin sind über 800 Mitarbeiter, darunter ca. 300 Staatsanwälte, tätig (Stand Mai 2017).<ref>Wir über uns. Staatsanwaltschaft Berlin, Stand Mai 2017 gemäß Leitbild der Staatsanwaltschaft Berlin (PDF), abgerufen am 23. November 2017.</ref> Diese werden an vier Standorten beschäftigt, neben dem Hauptsitz im Kriminalgericht Moabit in den Gebäuden Kirchstraße 7 und Turmstraße 22 sowie am Westhafen (Archiv).

Der operative Bereich der Staatsanwaltschaft Berlin ist in sechs Ermittlungshauptabteilungen (Hauptabteilungen 3–8) und eine Hauptabteilung Vollstreckung (Hauptabteilung 9) untergliedert, die jeweils von einem Hauptabteilungsleiter geleitet werden.

Während die Hauptabteilung Vollstreckung aus drei Abteilungen besteht, verteilen sich insgesamt 35 Abteilungen auf die sechs Ermittlungshauptabteilungen. Den Kern bilden 13 Abteilungen für allgemeine Delikte – aufgrund der Zuständigkeitszuordnung nach Beschuldigtennamen auch „Buchstabenabteilungen“ genannt –, in denen alle Verfahren gegen Erwachsene bearbeitet werden, die nicht in die Zuständigkeit einer Spezialabteilung fallen. Daneben gibt es sieben Abteilungen für von jugendlichen oder heranwachsenden Beschuldigten begangene Delikte, davon eine mit der Spezialzuständigkeit für sogenannte Intensivtäter.

Es gibt u. a. folgende Spezialabteilungen:

Aufgaben

Vorlage:Hinweisbaustein

Ermittlungsverfahren

Den größten Anteil der staatsanwaltschaftlichen Arbeit macht die Ermittlungstätigkeit aus. Die Zahl der Verfahren, in denen die Staatsanwaltschaft auf Anzeige hin oder von Amts wegen gegen bekannte Täter die Ermittlungen eingeleitet hat, betrug im Jahr 2007 insgesamt 144.157; hinzu kamen 58.739 Verfahren gegen unbekannte Täter.<ref name="Bericht2008">Der Generalstaatsanwalt in Berlin (Hrsg.): 1. Bericht der Berliner Strafverfolgungsbehörden. Berlin 2008.</ref>

Die Verteilung der Eingänge bei den insgesamt von der Staatsanwaltschaft und der Amtsanwaltschaft Berlin – 302.454 Verfahren (2007) – bearbeiteten Bekannt-Sachen sah wie folgt aus:<ref name="Bericht2008" />

Strafvollstreckung

Die Vollstreckung der Strafen erfolgt durch die Staatsanwälte und Rechtspfleger der Hauptabteilung 9, die nicht nur für die Verbüßung der Freiheitsstrafen sorgen und die Bewährungen überwachen, sondern sich vor allem mit der Beitreibung von Geldstrafen befassen. Diese machen mit 79 Prozent den Großteil aus, zwölf Prozent sind Freiheitsstrafen oder Maßregeln, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Neun Prozent der Vollstreckungen betreffen Freiheitsstrafen und Maßregeln ohne Bewährung. Das Volumen der Geldstrafen, das im Jahr 2007 zur Vollstreckung eingeleitet wurde, betrug insgesamt 36.722.667,50 Euro. Einer Vielzahl von Verurteilten wird allerdings gestattet, die Geldstrafe abzuarbeiten. Im Jahr 2007 wurde in 7450 Fällen die Tilgung der Geldstrafen durch freie Arbeit bewilligt.<ref name="Bericht2008" />

Leitung

bisherige Leiter der Staatsanwaltschaft Berlin:<ref>Friedrich Scholz: Berlin und seine Justiz: Die Geschichte des Kammergerichtsbezirks 1945 bis 1980. De Gruyter, Berlin 1982, ISBN 978-3110086799, S. 279.</ref>

  • 1945–1951: Generalstaatsanwalt Hermann Loerbroks
  • 1952–1954: Generalstaatsanwalt Georg Brühl
  • 1954–1955: Generalstaatsanwalt Richard Preuß
  • 1956–1960: Generalstaatsanwalt Hans-Helmuth Görcke
  • 1961–1965: Generalstaatsanwalt Lothar Münn
  • 1965–1976: Generalstaatsanwalt Diether Dehnicke
  • 1976–1990: Generalstaatsanwalt Wolfgang Treppe
  • 1990–1994: Generalstaatsanwalt Hans-Joachim Heinze
  • 1995–2006: Generalstaatsanwalt Hans-Jürgen Karge
  • Juni 2006–April 2016: Leitender Oberstaatsanwalt Andreas Behm
  • April 2016–Dezember 2025: Oberstaatsanwalt Jörg Raupach (bis November 2017 kommissarisch als Ständiger Vertreter des Leitenden Oberstaatsanwalts)
  • seit Januar 2026: Leitende Oberstaatsanwältin Ingrid Jaeger<ref>Behördenleiterin Ingrid Jaeger. Abgerufen am 27. Februar 2026.</ref>

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise

<references />