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Zutatenliste

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Datei:Eiskonfekt Zutatenliste.jpg
Zutatenliste eines in Deutschland verkauften Eiskonfekt-Produkts in verschiedenen Sprachen

Eine Zutatenliste ist eine Aufzählung aller Stoffe, die einem Lebensmittel zu dessen Herstellung zugegeben werden. Dabei werden die Zutaten in absteigender Reihenfolge ihrer Menge (bezogen auf den Gewichtsanteil) aufgeführt. Bei Zutaten, die bei der Bezeichnung des Produktes hervorgehoben werden (z. B. „mit Hühnerfleisch“), steht bei der jeweiligen Zutat zusätzlich der Anteil an der Gesamtmasse in Prozent (siehe auch Quid-Regel). Beigaben wie beispielsweise Rieselhilfen oder lebensmitteltechnische Hilfsmittel müssen nur dann angegeben werden, wenn sie nicht selber Zutaten einer Hauptzutat sind.<ref>Was die Zutatenliste verrät – und was nicht | Lebensmittelklarheit. Lebensmittelklarheit.de, abgerufen am 17. Februar 2026.</ref>

Die Zutatenliste ist nicht mit der in der EU verbindlichen Nährwertkennzeichnung zu verwechseln, die zwar die gleiche rechtliche Grundlage hat, aber die Nährwerte im Lebensmittel beschreibt.<ref>BMLEH – Lebensmittel-Kennzeichnung. Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, abgerufen am 17. Februar 2026.</ref>

Im Allgemeinen können Zusatzstoffe in Lebensmitteln (wie z. B. Farbstoffe, Konservierungsmittel, Emulgatoren usw.) auch durch ihren Klassennamen und ihr Kürzel, die sogenannten E-Nummern, aufgelistet werden (z. B. „Farbstoff: E 129“). Jede Zutat, die in der Zutatenliste genannt ist, muss in der Packung nachweisbar sein.

Rechtliche Grundlage

Europäische Union

In der EU ist seit 2014 die Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV)<ref>Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1924/2006 und (EG) Nr. 1925/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 87/250/EWG der Kommission, der Richtlinie 90/496/EWG des Rates, der Richtlinie 1999/10/EG der Kommission, der Richtlinie 2000/13/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, der Richtlinien 2002/67/EG und 2008/5/EG der Kommission und der Verordnung (EG) Nr. 608/2004 der KommissionVorlage:Abrufdatum</ref> verbindlich vorgeschrieben. Diese schreibt in Artikel 9 und Artikel 18 für fast alle Fertigpackungen ein sogenanntes „Zutatenverzeichnis“ vor.

Laut Anhang VII Teil C der Verordnung ist die Verwendung einer E-Nummer gestattet<ref>Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 Anhang VII Teil CVorlage:Abrufdatum</ref>. allergieauslösende Stoffe müssen immer angegeben werden, es sei denn, es handelt sich um „Spuren“, diese können freiwillig angegeben werden. Lebensmittel in der EU müssen keine Zutatenliste führen, wenn der Name des Produktes eindeutig auf die Zutat schließen lässt und das Produkt nur aus einer Zutat besteht<ref>Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 Art. 19 Abs. 1 lit. eVorlage:Abrufdatum</ref>.

Deutschland

Die Pflicht zur Angabe einer Zutatenliste bestand in Deutschland mit der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung (LMKV) bereits seit dem 3. August 1984. Mit der Lebensmittel-Informationsverordnung wurde die LMKV überflüssig, sodass sie zum 13. Juli 2017 außer Kraft trat. Einzelne Regelungen galten jedoch darüber hinaus, beispielsweise § 9b ZZulV.

Schweiz

In der Schweiz wird die Zutatenliste seit dem 16. Dezember 2016 mit der „Verordnung des EDI betreffend die Information über Lebensmittel“ (LIV)<ref>Verordnung des EDI betreffend die Information über Lebensmittel (LIV), abgerufen am 17. Februar 2026.</ref> für Fertigpackungen geregelt. Art. 8 und Art. 9 beschreiben den genauen Aufbau und Inhalt der Zutatenliste.

Entsprechend Anhang 5 der Verordnung ist auch in der Schweiz die Nennung einer E-Nummer gestattet. Allergene, beispielsweise Nüsse, müssen ab einem Wert von 0,1 % am Endprodukt angegeben werden, selbst wenn es sich dabei nur um Verunreinigungen („Spuren“) handelt<ref>LIV Art. 11 Abs. 5, abgerufen am 17. Februar 2026.</ref>. Art. 9 Abs. 1 lit. e erlaubt das Weglassen der Zutatenliste, wenn der Produktname eindeutig auf die einzige Zutat hinweist.

Weblinks

Commons: Zutatenlisten für Lebensmittel – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

<references />