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Prozessleitelektroniker

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Prozeßleitelektroniker war ein von 1992 bis 2007 staatlich anerkannter Ausbildungsberuf.<ref>Verordnung über die Berufsausbildung zum Prozeßleitelektroniker/zur Prozeßleitelektronikerin 2. April 1992; PDF-Datei, 1 MB</ref> Er entspricht etwa dem früheren Meß- und Regelmechaniker.<ref>Verordnung über die Berufsausbildung zum Meß- und Regelmechaniker/zur Meß- und Regelmechanikerin (Meß- und Regelmechaniker-Ausbildungsverordnung – MuRAusbV) 18. Februar 1981; PDF-Datei, 1,3 MB</ref> Im Rahmen der Neuordnung der Ausbildungsberufe wurde dieser industrielle Elektroberuf durch die Ausbildung zum Elektroniker/Elektronikerin für Automatisierungstechnik abgelöst.

Abgeschlossen wurde die Ausbildung nach dreieinhalb Jahren durch eine theoretische und praktische Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer. Diese Berufsausbildung wurde durch Verordnung vom 2. April 1992<ref>Verordnung über die Berufsausbildung zum Prozeßleitelektroniker/zur Prozeßleitelektronikerin vom 2. April 1992, BGBl I, Nr. 19 vom 10. April 1992, Seite 797.</ref> anerkannt und am 3. Juli 2003<ref>Verordnung über die Berufsausbildung in den industriellen Elektroberufen vom 3. Juli 2003, BGBl I, Nr. 31 vom 11. Juli 2003, S. 1144.</ref> von anderen industriellen Elektroberufen abgelöst.

Weblinks

Wiktionary: Prozessleitelektroniker – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

<references />

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